Eventbehälter zur Abfallentsorgung bei Festen und Veranstaltungen

Niemegk, 23.05.2024. Auf Veranstaltungen wie Volksfesten und Märkten fällt neben Spaß und Unterhaltung auch jede Menge Abfall an. Die gesetzlichen Regelungen schreiben vor, dass diese Abfälle nach Restabfall und Wertstoffen zu trennen sind[1].

Der Abfallerzeuger, d.h. der Veranstalter, ist zur Getrennthaltung der anfallenden Abfälle verpflichtet. Konkret bedeutet dies, dass geeignete Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen sind, um eine hochwertige Abfallverwertung zu ermöglichen.

Das Problem: Abfallgemische bei Veranstaltungen

In den meisten Fällen jedoch ist eine getrennte Erfassung der Abfälle von größeren Veranstaltungen technisch nicht möglich. Die aufgestellten Abfallbehälter sind einer Vielzahl von Personen frei zugängig, so dass nur sehr begrenzt auf die korrekte Befüllung Einfluss genommen werden kann. Somit entstehen Abfallgemische, die im Sinne der Regelungen der Gewerbeabfallverordnung nicht verwertet werden dürfen. Diese Abfälle sind überlassungspflichtig, d.h. sie sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis Potsdam-Mittelmark) und damit ausschließlich der dafür beauftragten APM GmbH zu überlassen.

APM-Eventbehälter 1.100 l.

Die besondere Herausforderung: Vermeidung von illegalen Müllablagerungen

Unsere Erfahrungen zeigen, dass dieser rechtskonforme Weg nur selten eingehalten wird. Im schlimmsten Fall landen die auf Veranstaltungen entstehenden Abfallgemische in Wald und Flur und müssen von der APM GmbH als Kommunalunternehmen als herrenlose Abfälle eingesammelt und entsorgt werden. Dies belastet im Endeffekt alle Gebührenzahler und muss weitestgehend vermieden werden.

Die Lösung: APM-Eventbehälter

In diesem Zusammenhang bitten wir die Städte und Gemeinden in unserem Landkreis, auf die rechtskonforme Abfallentsorgung einzuwirken, Veranstalter aufzuklären und unterstützend den neuen Info-Flyer auszuhändigen. Für sämtliche Fragen zur Abfallentsorgung stehen den Städten und Gemeinden bzw. den Veranstaltern unsere Abfallberater/-innen unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:

• Telefon 033843-306-80

• E-Mail abfallberatung@apm-niemegk.de

Sie unterstützen gerne bei der Erstellung des entsprechenden Abfallkonzeptes und der Organisation der Abfallentsorgung. Sie nehmen die Aufträge zu den APM-Eventbehältern entgegen, sorgen für die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl derselben und für die Einsammlung dieser Behälter nach einer Veranstaltung.

Die APM GmbH dankt Ihnen für Ihre Unterstützung. Wir hoffen, mit Ihnen gemeinsam das Ziel der gesetzeskonformen Abfallentsorgung zu erreichen und dadurch der illegalen Abfall-Ablagerung entgegenwirken zu können.

Info-Flyer über die Handhabung des APM-Eventbehälters:

([1] Vgl. §17 Kreislaufwirtschaftsgesetz, §7 Gewerbeabfallverordnung und § 16 Pkt. 5.4 Absatz 8 Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark)