Unsere Wertstoffhöfe

Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Wertstoffhöfen sind gerne für Sie da!
Insbesondere für Ihre Nachfragen oder bei Unklarheiten zur Anlieferung Ihrer Abfälle, bspw. bei Anlieferungen größerer Mengen Abfall, kontaktieren Sie bitte schon rechtzeitig im Vorfeld unsere Mitarbeiter an den Wertstoffhöfen.

Auf den APM-Wertstoffhöfen können in haushaltsüblichen Kleinmengen aus allen Herkunftsbereichen (Haushalte, vorübergehend genutzte Objekte und gewerbliche Einrichtungen) des Landkreises Potsdam-Mittelmark die nachfolgend genannten Abfälle abgegeben werden.

gebührenfreie Annahme  
• Schadstoffe bzw. gefährliche Abfälle*
• Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen*
• Elektroaltgeräte (haushaltstypische Geräte!)
• CDs, DVDs (ohne Hülle!)
• Papier und Pappe
• Druckerpatronen, Tonerkartuschen
• Metallschrott*
• Altkleider
(Keine Lumpen bzw. zerschlissene o. verschmutzte Kleidung!)

* in Anlehnung des Anh. 1 der Abfallentsorgungssatzung (AbfES) des Landkreises Potsdam-Mittelmark  
gebührenpflichtige Annahme  
• Sperrmüll  (AVV 200307) Für Haushalte gebührenfrei!
• Altholz A I bis A III  (AVV 170201)
un-/behandeltes Holz aus dem Innenbereich
• Altholz A IV  (AVV 170204*) 
behandeltes Holz aus dem Außenbereich ohne Fensterglas, keine Eisenbahnschwellen!
• Asbest  (AVV 170605*)*  
• sortierter Bauschutt  (AVV 170107)
(z. B. Beton, Ziegel, Fliesen, Putz, Keramik)
• Baustoffe auf Gipsbasis  (AVV 170802)
• Bitumengemische  (AVV 170302)
• teerhaltige Produkte  (AVV 170303*)  (z. B. Dachpappe)
• mineralische Dämmmaterialien  (AVV 170603*)*
• Dämmmaterialien  (AVV 170604)*  
HBCD-haltiges Baustyropor sowie HBCD-Styropor mit Anhaftungen o. als Verbundbaustoff (AVV 170904)
• Baumischabfall  (AVV 170904)
• Grünabfälle  (AVV 200201)
• Altreifen  (AVV 160103)

Bitte beachten Sie folgende besondere Hinweise!

HBCD-haltiges sowie HBCD-/FCKW-freies Baustyropor bzw. Dämmmaterial sowie Nachtspeicherheizgeräte, die Asbest oder 6-wertiges Chrom enthalten, werden in verpackter und unzerlegter Form nur am APM-Wertstoffhof in Werder/Havel angenommen.
XPS- und Styrodurplatten werden nicht angenommen.
■ Photovoltaikmodule nimmt nur der APM-Wertstoffhof in Teltow an.

Die aktuellen Annahmegebühren der APM-Wertstoffhöfe können Sie hier nachlesen.

Sonderabfallannahme

Sonderabfälle bzw. Schadstoffe sind gefährliche Abfälle, die gemäß § 13 und in Anlehnung des Anh. 1 der Abfallentsorgungssatzung des LK PM in nachfolgend aufgeführten Mengen und Gebindegröße kostenfrei an den Wertstoffhöfen abgegeben werden können.

Anlieferung ist nur in verschlossenen Gebinden bis max. 60 Liter zugelassen. Anlieferungen größerer Mengen oder Gebinden schadstoffhaltiger Abfälle immer rechtzeitig vor der Anlieferung mit den Wertstoffhofmitarbeitern abstimmen.

Hinweis: PCB-haltige Erzeugnisse und Betriebsmittel sind von der Annahme ausgeschlossen.

Annahme schadstoffhaltiger Abfälle gem. §13 gültiger Abfallentsorgungssatzung des Landkreises PMAbfall- schlüssel*max. Menge je Abgabe
Behältnisse mit schädlichen Restinhalten
Spraydosen
AVV 150110* 60 kg 
20 Stück
Aufsaug-und Filtermaterialien (feste Fett-und ölverschmutzte Betriebsmittel)AVV 150202*20 kg
gebrauchte anorganische Chemikalien
Feuerlöscher
AVV 160507* 10 kg
2 Stück
Gebrauchte organische ChemikalienAVV 160508*10 kg
LösemittelAVV 200113*  10 kg
SäurenAVV 200114* 10 kg
LaugenAVV 200115* 10 kg
FotochemikalienAVV 200117*20 kg
Pflanzenschutz- und SchädlingsbekämpfungsmittelAVV 200119* 60 kg
quecksilberhaltige Abfälle
Leuchtstoffröhren
AVV 200121*
10 kg 
10 Stück
Öle und FetteAVV 200126*60 kg
Altfarben/ Altlacke, nicht ausgehärtetAVV 200127*60 kg
ReinigungsmittelAVV 200129*20 kg
ArzneimittelAVV 200132*5kg
Starterbatterien, BleiakkumulatorenAVV 160601*2 Stück
Gerätebatterien u. Akkumulatoren (trocken)
Ni-Cd-Akkumulatoren (gefüllt mit Lauge)
AVV 200133*50 Stück
2 Stück

Anlieferungshinweise

■ Bei ggf. epidemisch anhaltenden Lagen bitten wir Sie darum, die dann geltenden Bedingungen und Maßnahmen zu beachten und einzuhalten.
■ Aufgrund von notwendigen Umbaumaßnahmen auf dem Wertstoffhof in Teltow und bis zu deren Fertigstellung wird es dort Einschränkungen bei der Abfallannahme geben. So ist dort nur die Annahme von gebührenfreien Abfällen und dies nur in haushaltsüblichen Kleinstmengen möglich.
■ Das Steuerzeichen ist wichtig! Für Ihre Abfall-Anlieferungen auf den APM-Wertstoffhöfen, ist das Steuerzeichen stets anzugeben. Dieses entnehmen Sie dem aktuellen Abfallgebührenbescheid. Bürgerinnen und Bürger die zur Miete wohnen, erfragen ihr Steuerzeichen bitte bei ihrem Vermieter.
■ Gebührenpflichtig ist immer derjenige, der die Abfälle am Wertstoffhof anliefert!
■ Die Annahmegebühren unterliegen der gültigen Abfallgebührensatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark nach § 5 Abs. 10. Der Gebührenbescheid wird auf Grundlage des entsprechenden Wiegescheins erstellt und ist sofort fällig. Die Bezahlung kann in Form der Bar- o. Kartenzahlung erfolgen.
■ Großanlieferer und Anlieferer mit Fahrzeugen deren Fahrzeuggewicht 3,5 Tonnen übersteigt, sind von der Abfallannahme auf den Wertstoffhöfen ausgeschlossen.
■ HBCD-haltiges sowie HBCD-/FCKW-freies Baustyropor bzw. Dämmmaterial sowie Nachtspeicherheizgeräte, die Asbest oder 6-wertiges Chrom enthalten, werden in verpackter und unzerlegter Form nur am APM-Wertstoffhof in Werder/Havel angenommen.
■ Bitte beachten Sie: XPS- und Styrodurplatten werden nicht angenommen!
■ Photovoltaikmodule nimmt nur der APM-Wertstoffhof in Teltow an.
■ Schrott und Altmetalle bitte frei von Fremdstoffen wie Holz, Kunststoff, Mineralien und Schadstoffen anliefern.
■ Asbesthaltiger Abfall, wie Asbestzementplatten (Eternitplatten) und Stücke asbesthaltiger Abfälle sowie auch Mineralwolle müssen bei der Anlieferung in Folie (PE-Kunststofffolie, Stöße überlappt und verklebt; Mineralwolle in Foliensäcken) reißfest und staubdicht verpackt sein. Unverpackt werden diese Abfälle an den Wertstoffhöfen aus umwelt- u. arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht angenommen.
■ PCB-haltige Erzeugnisse und Betriebsmittel sind von der Annahme ausgeschlossen.
■ Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, müssen vor der Abgabe an einer Sammelstelle von diesem getrennt und gesondert abgegeben werden.
■ Das Abladen der Abfälle ist auf den APM-Wertstoffhöfen nur händisch möglich.
■ Das unerlaubte Abstellen von Abfällen vor den APM-Wertstoffhöfen ist ordnungswidrig und kann zu einer Anzeige führen!
■ Bei hohem Kundenaufkommen an unseren Wertstoffhöfen können 15 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeit keine Anlieferungen mehr angenommen werden.

Standorte unserer Wertstoffhöfe

Wertstoffhof Niemegk

Bahnhofstr. 18, (Altdorfer Weg)
14823 Niemegk
Telefon 033843 30665
Telefax 033843 30690

Wertstoffhof Teltow

Ruhlsdorfer Str. 100
14513 Teltow
Telefon 03328 336862
Telefax 03328 336863

Wertstoffhof Werder/H.

Hans-Grade-Straße 1
14542 Werder
Telefon 03327 571450
Telefax 03327 571451