Abfallbereitstellung
Tag für Tag und manchmal auch unter widrigen Bedingungen sind die Müllwerker unterwegs, um die Abfallentsorgung bei Ihnen immer zuverlässig und pünktlich durchzuführen. Gelegentlich kommt es mal vor, dass dabei einige Kleinigkeiten eine reibungslose Abfallentsorgung behindern. Um diesen Gegebenheiten aus dem Weg zu gehen, benötigen wir Ihre Mitwirkung.
Sie können aktiv an der reibungslosen Abfallentsorgung mitwirken und unsere Müllwerkerinnen und Müllwerker unterstützen, in dem Sie…
Pünktlich bereitstellen
Am Abfuhrtag müssen die Abfallbehälter, Gelben Tonnen, Grünabfallsäcke und -bunde, Sperrmüll und Elektrogeräte spätestens bis 06.00 Uhr früh herausgestellt werden.
Die Abfallentsorgung erfolgt im Zeitraum von 06.00 bis 22.00 Uhr, bitte warten Sie daher mit möglichen Reklamationen bis zum nächsten Tag ab. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Müllabfuhr immer zur selben Uhrzeit kommt, um Ihren Abfallbehälter zu leeren.
Verkehrsstörungen oder auch widrige Witterungsbedingungen können es notwendig machen, dass die Abfuhrtour kurzfristig umgestellt werden muss, damit die Müllwerker ihr Tagespensum schaffen. Bitte die Feiertagsregelung beachten!
Richtig bereitstellen
Stellen Sie die Abfallbehältnisse, Sperrmüll und Elektroschrott bitte vor dem Grundstück bereit. Hierbei sollte der Abstand des Bereitstellungsortes zur Fahrbahn nicht mehr als 2 m betragen. Ist Ihr Grundstück bzw. Bereitstellungsort generell oder am Abfuhrtag nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten zu erreichen (zugeparkt, Baumaßnahmen, kein ausreichendes Lichtraumprofil o.a.), sind die Abfallbehältnisse und Entsorgungsgegenstände zur nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche oder in Ihrer Grundstückseinfahrt auf Höhe Bordstein bereitzustellen, von wo aus die Übernahme durch das Müllsammelfahrzeug problemlos möglich ist. Hierbei bitte möglichst niemanden behindern!
Die Abfallbehälter müssen ca. 0,5 m von anderen Gegenständen, Abfalltonnen, Straßenbäumen, Gartenzäunen, Straßenlampen, Gebäudeteilen, parkenden Autos u. Ä., bereit stehen.
Restabfallbehälter, Papierbehälter und Biotonnen müssen zur Entleerung mit geschlossenem Behälterdeckel, in die auf dem Behälterdeckel angebrachte Pfeilrichtung aufgestellt werden.
Bitte denken Sie beim Abstellen und Parken Ihres Fahrzeugs vor dem Grundstück als auch an Straßeneinmündungen daran, dass die Müllabfuhr nicht behindert wird. Die großen Müllfahrzeuge brauchen Platz, um in engen Straßen oder Gassen rangieren zu können! Die Abfallbehälter sind nach der Abfuhr wieder auf das Grundstück zurückzustellen.
Details zur Bereitstellung der Abfallbehälter sind in § 18 der ab 01.01.2024 geltenden Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark geregelt. Demnach muss die Bereitstellung der Abfallbehälter so erfolgen, „dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden und der Abtransport ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich ist. Der Straßenverkehr darf durch die Bereitstellung nicht behindert werden. Die Entleerung bzw. Einsammlung muss ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust gefahr- und schadlos möglich und auch im Übrigen zumutbar sein.“
Richtig befüllen
Abfallbehälter nicht überfüllen, der Deckel muss geschlossen sein! Überfüllte Abfallbehälter werden nicht geleert.
Nebenliegendes aller Art, egal ob es sich um (blaue) Säcke oder Kartons handelt, nehmen die Müllwerker nicht mit. Ausgenommen davon sind jedoch die 40-l-Restabfallsäcke des Landkreises. Halten Sie ausreichend Behältervolumen bereit oder nutzen Sie ggf. auch zusätzliche Abfallbehälter, um Ihre Abfälle ordnungsgemäß bereitzustellen.
Abfallbehälter dürfen nicht zu schwer sein. Eine Automatik am Müllfahrzeug bricht bei zu schweren Behältern die Leerung ab. (zulässige Gesamtgewichte: 40-l-Abfallsäcke max. 23 kg; 60-l-Abfallbehälter max. 35 kg; 80-l-Abfallbehälter max. 45 kg, 120-l-Abfallbehälter max. 60 kg; 240-l-Abfallbehälter max. 110 kg)
Keine spitzen und scharfkantigen Gegenstände in die 40-l-Restabfallsäcke einfüllen, es besteht hietbei Verletzungsgefahr für den Müllwerker, der diese Säcke händisch verlädt!
Abfälle nicht im Abfallbehälter verpressen oder einschlämmen! Für verpresste oder eingefrorene Abfälle, die nach der Leerung noch in der Abfalltonne verbleiben, kann kein Regressanspruch geltend gemacht werden. Sie, als Nutzer dieses Abfallbehälters, müssen dahingehend vorbeugen, indem Sie z.B..
• feuchten Abfall möglichst nicht lose in den Abfallbehälter werfen
• wasserundurchlässige Müllbeutel für die Restmülltonne benutzen
• auf andere Weise dafür sorgen, dass der Abfall gut schüttbar ist.
Arbeitsschutzrechtliche Gründe untersagen es den Müllwerkern, in die Abfalltonne zu greifen, um den Abfall zu lösen.
Fehlwürfe vermeiden und sortenrein entsorgen! Es ist unzulässig u.a. Bauabfälle, Elektrogeräte, Schadstoffe über die Restmüll-, Papiertonne o. Biotonne zu entsorgen! Derart fehlbefüllte Abfallbehälter werden nicht geleert. In diesem Fall muss der Abfallbesitzer selber bis zur nächsten Leerung alle Vorkehrungen zur ordentlichen Abfallentsorgung treffen.
Falschbefüllte Abfallbehälter können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden.
Abfallbehälter pfleglich benutzen
Die Ihnen zur Verfügung gestellten Abfallbehälter für Restmüll, Papier und Bioabfall sind Eigentum der APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH. Infolgedessen sind diese Behälter möglichst pfleglich zu behandeln und nicht fahrlässig oder mutwillig zu zerstören oder ihrem eigentlichen bestimmten Zweck zu entfremden.
Wurde ein Abfallbehälter beschädigt oder entwendet, informieren Sie unverzüglich den APM-Kundenänderungsdienst.
Einschränkungen bei der Müllabfuhr berücksichtigen
Durch Baumaßnahmen vor Ihrer Haustür, in Ihrer Straße bzw. anliegenden Straßen kann u.U. die Abfallentsorgung nicht wie gewohnt erfolgen. In der Regel sind seitens des Bauträgers die Belange rund um die Ver- und Entsorgung während der Baumaßnahme organisiert.
Für den Fall, dass Ihnen zum Ablauf der Abfallentsorgung während der Bauphase keine Informationen oder Regelungen vorliegen, informieren Sie sich bitte zuerst bei dem für Sie zuständigen Ordnungs- bzw. Bauamt Ihrer Gemeinde oder bei der den Bau ausführenden Firma.
Parkende Fahrzeuge in engen Straßen, Kurvenbereichen oder Straßeneinmündungen sind oftmals der Grund, dass die Müllentsorgungsfahrzeuge auf ihren Sammeltouren nur mit großer Mühe vorankommen.
Gleiches gilt auch für üppig ausladendes Grün, das von den Grundstücken der Anlieger in den Straßenraum hineinreicht sowie die in den Wintermonaten nicht von Eis und Schnee geräumten und abgestumpften Straßen.
Deswegen bitten die Müllwerker Sie hiermit freundlich darum, an den bekannten Entsorgungstagen Ihreetwas mehr Um- und Rücksicht zu zeigen und mit den entsprechenden Maßnahmen an einer reibungslosen Abfallentsorgung mitzuwirken.
Unser kleiner Fimbeitrag zu diesem Thema