Abfallsortierung
Kreislaufwirtschaft braucht Ihre Mitwirkung
Mit unserem Wissen über Rohstoffe und ihre wiederverwertbaren Bestandteile können wir das Beste für die Natur und den Menschen in unserer Region herausholen. Täglich arbeiten wir daran, Ihre Haushaltsabfälle einer Wiederverwertung zugänglich zu machen. Welche Abfälle das sind, wo und wie Sie diese entsorgen und wie die Abholung erfolgt, erfahren Sie hier.
Altglasentsorgung

Altglas ist Verpackungsglas, also Flaschen und Gläser, das zum Zweck der Wiederverwertung über entsprechende Altglascontainer gesammelt wird.
In den Altglascontainer gehören nur restentleerte
Getränkeflaschen
Konservengläser
Marmeladengläser
pharmazeutische Glasbehälter
Senfgläser oder sonstiges
Verpackungsglas
Parfümflacons ohne Zerstäuber
NICHT in den Altglascontainer gehören
Porzellan/Keramik
Glasgeschirr
Spiegel – und Fensterglas
Leuchtmittel
Dekoartikel aus Glas
Autoscheiben und -lampen
Ceran-Kochfelder
Bitte beachten Sie: Altglas darf nur zu den vorgegebenen Einwurfzeiten in die Altglascontainer geworfen werden. Nur restentleerte Glasverpackungen dürfen in den bereitstehenden Altglascontainern entsorgt werden. Vor dem Einwurf in den Altglascontainer sind bitte der Deckel und die Verschlüsse von den Gläsern und Flaschen zu entfernen und separat zu entsorgen!
Altglas darf nur nach Farbe getrennt eingeworfen werden.
• Einwurf für Weißglas –> nur farbloses, durchsichtiges Glas
• Einwurf für Braunglas –> nur braunes Glas
• Einwurf für Grünglas –> grünes und andersfarbiges Glas
Der Verpackungswerkstoff Glas lässt sich zu 100% stofflich wiederverwerten. Voraussetzung für einen immerwährenden Stoffkreislauf ist jedoch eine ordentliche Qualität der Sortierung. Falsch eingeworfene Glas- oder Keramikprodukte können zumeist weder vom menschlichen Auge noch von optischen Auswahlverfahren erkannt und aussortiert werden. Gelangen diese in die Glasschmelze, verändern sie langfristig die Glaszusammensetzung und machen so ein späteres Glasrecycling unmöglich.
Die Altglasentsorgung ist ein privatwirtschaftliches Rücknahmesystem. Die Finanzierung der Sammlung und Verwertung von Altglas ist somit kein Bestandteil Ihrer Abfallgebühren. Zuständiger Entsorgungsdienstleister für die Altglasentsorgung ist im Landkreis Potsdam-Mittelmark:
Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG • NL Berlin-Brandenburg • 15848 Rietz-Neuendorf OT Alt Golm
Tel. 033 61-771 713 oder 0800-08870887 • Fax 033 61-771 717 • Internet: www.veolia.de
Altkleidersammlung

Altkleider sind noch gut erhaltene Kleidungsstücke, die einem zu klein, zu groß oder zu unmodern geworden sind. Diese können als Kleiderspende an Bedürftige in karitativen Einrichtungen abgegeben oder auf Internetplattformen zum Tausch, Verkauf oder Verschenken angeboten werden.
Kaputte Kleidung im Altkleidercontainer entsorgen – aber richtig
Bislang konnten beschädigte Kleidungsstücke, Stoffreste und alte Textilien im Restabfall entsorgt werden. Ab Januar 2025 hat sich dies geändert. Die Europäische Union hat neue Vorgaben zur Entsorgung von Alttextilien erlassen, die es verbieten, Textilien im Restabfall zu entsorgen. Ab diesem Zeitpunkt müssen kaputte Textilien recycelt oder weiterverwendet werden, um wertvolle Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu entlasten.
Bei der Umsetzung haben die Entsorgungsträger allerdings einen Spielraum, um die Regelungen an die lokalen Gegebenheiten anzupassen.
Deshalb gilt in Potsdam-Mittelmark: Sehr stark zerschlissene oder verdreckte Textilien können und sollten weiterhin im Restmüll entsorgt werden, da sie nicht mehr sinnvoll genutzt und wiederverwendet werden können.
In den Altkleidercontainer gehören
Bekleidung (Hosen, Jacken, Hemden, Handschuhe, Kleider, Röcke, Shirts, Mützen, etc. )
Schuhe (paarweise beündelt)
Haushaltstextilien (Decken, Gardinen, Bettwäsche)
Beschädigte Kleidungsstücke wie zerschlissene T-Shirts oder alte Hosen (Diese Textilien werden dort getrennt und für das Recycling vorbereitet. Oftmals werden sie zu Dämmmaterialien für die Baubranche oder Putzlappen verarbeitet. Achten Sie darauf, nur Altkleidercontainer mit vertrauenswürdigen Siegeln wie dem „FairWertung“-Logo oder dem „BVSE-Qualitätssiegel Alttextilsammlung“ zu nutzen, um eine verantwortungsvolle und transparente Verwertung sicherzustellen. Container ohne diese Siegel können häufig unseriös betrieben werden und es besteht die Gefahr, dass die Kleidung nicht ordnungsgemäß verwertet wird.)
NICHT in den Altkleidercontainer gehören
Fremdmaterialien (Bau-, Metall oder Glasabfall, Elektrogeräte oder
gefährliche Abfälle, Haus- und Biomülll, Pappe und Papierabfall) und stark verdreckte und zu stark zerschlissene Kleidung
Kleiderspende statt Entsorgung: Gebrauchte Kleidung sinnvoll weitergeben
Wenn Ihre Kleidung noch gut erhalten ist, sollten Sie in Erwägung ziehen, sie zu spenden, anstatt sie zu entsorgen. Viele gemeinnützige Organisationen nehmen gebrauchte Kleidungsstücke entgegen, die an Bedürftige weitergegeben werden. Wenn Sie Ihre Kleidung in einem Altkleidercontainer abgeben möchten, stellen Sie sicher, dass dieser für karitative Zwecke verwendet wird. Container, die für wohltätige Organisationen sammeln, tragen in der Regel das „FairWertung“-Logo, während gewerbliche Sammler mit dem „BVSE-Qualitätssiegel Alttextilsammlung“ gekennzeichnet sind.
Upcycling: Kaputte Kleidung kreativ weiterverwerten
Bevor Sie alte Kleidung endgültig entsorgen, sollten Sie überlegen, ob sich diese nicht für Upcycling-Projekte eignet. Aus alten Stoffresten lassen sich beispielsweise praktische Abschminkpads, Putzlappen oder auch neue Accessoires herstellen. Auf diese Weise leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz, sparen Geld und schaffen sich selbstgemachte Unikate.
Fazit
Kaputte Kleidung gehört nicht in den Restabfall – Nutzen Sie Altkleidercontainer mit zertifizierten Siegeln, spenden Sie gut erhaltene Kleidungsstücke oder setzen Sie auf Upcycling. Auf diese Weise tragen Sie aktiv zum Schutz der Umwelt bei und schonen wertvolle Ressourcen.
Bitte beachten Sie!
Die Altkleidersammlungen am öffentlichen Straßenrand der Kommunen sowie auf öffentlich zugänglichen Privatflächen sind kein Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Altkleider werden durch gemeinnützige Vereine oder Gewerbetreibende über Straßensammlungen oder Altkleidercontainer in Ihrer Kommune gesammelt.
Bitte nur Altkleidercontainer mit vertrauenswürdigen Siegeln wie dem „FairWertung“-Logo oder dem „BVSE-Qualitätssiegel Alttextilsammlung“ nutzen, um eine verantwortungsvolle und transparente Verwertung sicherzustellen. Container ohne diese Siegel können häufig unseriös betrieben werden und es besteht die Gefahr, dass die Kleidung nicht ordnungsgemäß verwertet wird.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre Altkleider nur seriösen Sammlern überlassen. Seriöse Sammler geben auf Postwurfzetteln und Altkleidercontainern Name, Anschrift und Telefonnummer an.
Altmetall – Altreifen – Bauabfall

Altmetalle, Altreifen sowie Bau- und Renovierungsabfälle dürfen nicht über die Abfallbehälter entsorgt werden bzw. sind von der öffentlichen und haushaltsnahen Restmüll- und Sperrmüllsammlung ausgeschlossen. Derartige Abfälle nehmen Ihnen unsere Wertstoffhöfe in Niemegk, Teltow und Werder gegen Gebühr ab.
Es gibt Gegenstände, die nicht über die haushaltsnahe Abfallentsorgung (Mülltonnen) mitgenommen werden können, sind. Dazu gehören folgende Abfälle.
Altmetalle, wie z. B. Fahrräder, Schüsseln, Töpfe, Pfannen, Metalleimer, Kannen, Metallgestelle, Ofenrohre, Werkzeuge, Gartengeräte, Sport- und Freizeitgeräte usw. Diese Gegenstände nehmen Ihnen die APM-Wertstoffhöfe in Niemegk, Teltow und Werder gebührenfrei ab.
Achten Sie bitte darauf, dass Altmetalle frei von Fremdstoffen wie Holz, Kunststoff, Mineralien und Schadstoffen sind.
Altreifen mit und ohne Felgen nehmen Ihnen die APM-Wertstoffhöfe in Niemegk, Teltow und Werder ab.
Bauabfall, wie z. B. Beton, Steine, Holz, Ziegel, Dämmung, Asbest, Gipsabfall, Dachpappe, Tapetenreste oder Kunststoffe usw., können in Kleinmengen sowohl sortenrein oder je nach Art und Zusammensetzung des Abfalls auch in gemischter Form an den APM-Wertstoffhöfen in Niemegk, Teltow und Werder abgegeben werden.

Bioabfallentsorgung

Bioabfall umfasst organisch und biologisch abbaubare Abfälle aus dem Haushalt, Garten, von Balkon oder Terrasse. Diese können im eigenen Garten kompostiert werden. Wer diese Möglichkeit nicht hat, kann sie über die braune Biotonne entsorgen.
In die Biotonne gehören
Küchenabfälle
Eierschalen
gekochtes Essen
Obst- u. Gemüseschalen u. -reste
Laub
Unkräuter, Rasenschnitt
Reisig und Strauchschnitt
Tannennadeln und -zapfen
Balkon- und Zimmerpflanzen, Schnittblumen
Heu und Stroh (auch Käfigeinstreu)
Fallobst
NICHT in die Biotonne gehören
Kunststoffbeutel, Folien
Asche
Geschirr u. Besteck
Gläser und Flaschen
Bauabfälle
Schadstoffe, Chemikalien
Elektrogeräte, Batterien
Knochen o. Fischgräten
Tierkadaver
Katzenstreu
Hundekot
Wer die Möglichkeit hat, kann Bio- und Grünabfall in seinem Garten selbst zu nährstoffreichem Dünger kompostieren. Darüber hinaus kann dieser Abfall in der braunen Biotonne entsorgt werden. Es gibt sie in den Größen 60, 120 und 240 Liter.
Die Bioabfallentsorgung wird von der APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH ganzjährig in einem 14-täglichen Leerungsturnus durchgeführt.
Bürgerinnen und Bürger, die Ihre Biotonne nicht regelmäßig zur Abfuhr bereit stellen können, sollten sich für die Entsorgung auf Zuruf entscheiden und dies bitte mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kundenänderungsdienstes der APM GmbH abstimmen.
Um die Biotonne zur Leerung anzumelden, nutzen Sie bitte den telefonischen Kontakt zum Service-Center oder gerne auch dafür unser Online-Kontaktformular.
Für die Biotonnen gibt es einmal im Jahr einen kostenfreien Waschservice.
Dann werden an einem bestimmten Entleerungstag gemäß Tourenplan die zur Leerung bereitgestellten Biotonnen geleert und gleich im Anschluss daran mit einem Spezialfahrzeug von innen und außen abgespült.
Lassen Sie Ihre Biotonne am Leerungs- und Waschtag bitte solange vor der Tür stehen, bis die Wäsche erfolgt ist, was ggf. erst am Folgetag sein kann. Betreffende Bürgerinnen und Bürger, die ihre Biotonnen nur auf Zuruf oder außerhalb dieses Waschtermins leeren lassen, müssen bitte ihre Biotonne zum vorgegebenen Termin rechtzeitig zur Leerung anmelden.
Kleiner Tipp zur praktischen Anwendung
Bioabfälle können mit etwas Schmutzpapier und/oder Strukturmaterial (Holzhackschnitzel) vermischt werden. Das bindet Gerüche und die Feuchtigkeit und verhindert auch das Festfrieren im Winter. Im Winter können zusätzlich die Seiteninnenwände der Biotonne mit Papier ausgekleidet werden.
Bioabfälle dürfen nicht in Kunststofftüten oder kunststoffähnlichen Abfallsäcken entsorgt werden, selbst wenn diese biologisch abbaubar sein sollen (Biobeutel). Erlaubt ist es, die Abfälle in Zeitungspapier oder in dünnen Papiertüten in die braune Tonne zu werfen.
Bitte stellen Sie Ihre Biotonne am Leerungstag rechtzeitig bis 06.00 Uhr früh oder schon am Vorabend zur Leerung bereit.
CDs – Druckerpatronen/Tonerkartuschen

Leere Tintenpatronen, Tonerkartuschen, sowie alte CDs/DVDs und Blu-Ray Discs haben den Mehrweg verdient. Auf unseren APM-Wertstoffhöfen steht für deren Sammlung die „Rote Tonne“ zur kostenfreien Nutzung bereit.
Jede einzelne Tintenpatrone, Tonerkartusche oder CD/DVD, die über die „Rote Tonne“ gesammelt wird, hilft wertvolle Ressourcen zu erhalten und insbesondere Kunststoffabfälle zu vermeiden.
Über die „Rote Tonne“ werden folgende Abfälle angenommen:
Tintenpatronen aus Tintenstrahldruckern aller Hersteller
Diese werden gereinigt und anschließend wieder gefüllt. Da diese sehr empfindlich
sind, bitte die Elektronik auf der Kartusche schützen und die Patrone vorsichtig in die Rote Tonne legen.
Tonerkartuschen, Trommeleinheiten, Fixiereinheiten oder Resttonerbehälter aus Laserdruckern aller Hersteller
Diese werden nach Reinigung und Überprüfung wieder gefüllt. Leere Tonerkartuschen legen Sie bitte ohne Kartonverpackung vorsichtig in die Rote Tonne.
CDs/DVDs und Blu-Ray Discs können einfach zerkratzt werden, nicht geschreddert. Ohne Umverpackung gehören sie dann in die Rote Tonne. Diese CDs werden anschließend
zerkleinert und eingeschmolzen. Hierdurch wird wertvolles Polycarbonat zurückgewonnen.

Elektro- u. Elektronikaltgeräte-Entsorgung

Elektro- und Elektronikaltgeräte sind nicht mehr benötigte oder defekte, elektrisch betriebene Geräte. Aufgrund ihrer schadstoffhaltigen Materialien müssen sie getrennt von anderen Abfällen entsorgt werden. Sie dürfen auf keinen Fall in den normalen Hausmüll gelangen, da sie die Umwelt belasten können. Beispiele hierfür sind kaputte Fernseher, alte Handys oder defekte Toaster.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) legt fest, wie diese Geräte umweltschonend zu behandeln sind, um Ressourcen zu sparen und die Natur zu schützen.
Warum ist die richtige Entsorgung wichtig?
▪ Aufgrund der Gefahrstoffe
Viele Elektrogeräte enthalten Schadstoffe wie Quecksilber, Blei oder Flammschutzmittel, die bei unsachgemäßer Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen können.
▪ Aufgrund der Wertstoffe
Elektrogeräte enthalten wertvolle Materialien wie Gold, Silber und Kupfer. Durch Recycling können diese Rohstoffe wiederverwendet werden, was Ressourcen schont.
Elektroaltgeräte müssen getrennt gesammelt werden.
Elektrogeräte werden in diese Sammelgruppen unterteilt:
Sammelgruppe 1 – Wärmeüberträger z. B. Kühl-/Gefrier-/Klimageräte, Wärmepumpen
Sammelgruppe 2 – Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
Sammelgruppe 3 – Lampen, z. B. Leuchtstoffröhren, Energiesparleuchtmittel
Sammelgruppe 4 – Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt (Großgeräte), z. B. Waschmaschine, E-Herd, Spülmaschine, Mikrowelle, Stereoanlage, Staubsauger, elektrischer Rasenmäher
Sammelgruppe 5 – Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt (Kleingeräte), z. B. Bohrmaschine, Bügeleisen, Smartphone, Netzteil, E-Zigarette
Sammelgruppe 6 – Photovoltaikmodule

Elektrogeräte mit durchgestrichener Mülltonne richtig erkennen
Alle Elektrogeräte, die nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, sind mit einem Symbol gekennzeichnet: einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern. Dieses Symbol zeigt an, dass das Gerät nicht in den Restmüll gehört, sondern fachgerecht entsorgt werden muss. Achten Sie beim Entsorgen darauf, dass alle Geräte mit diesem Symbol an den dafür vorgesehenen Sammelstellen abgegeben werden.

Falls das Elektrogerät noch nicht mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet ist, bedeutet das nicht, dass es nicht umweltgerecht entsorgt werden muss. Das Symbol wurde möglicherweise noch nicht auf allen Geräten angebracht, aber die gesetzlichen Vorgaben zur Entsorgung gelten trotzdem. In diesem Fall sollten man das Gerät ebenfalls an offiziellen Sammelstellen abgeben. Die Rückgabepflicht für Elektrogeräte besteht unabhängig vom Vorhandensein des Symbols.
Elektrogeräte zu offiziellen Sammelstellen bringen
Elektroaltgeräte müssen an offiziellen Sammelstellen, wie die APM-Wertstoffhöfe, speziellen Rücknahmestellen oder bestimmten Einzelhandelsgeschäften abgegeben werden.
Rücknahme durch Einzelhändler
Lebensmitteleinzelhändler und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern sind verpflichtet, Elektroaltgeräte kostenfrei zurückzunehmen. Dies gilt für Händler, die mehrmals im Jahr bzw. dauerhaft Elektrogeräte vertreiben. Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern müssen ebenfalls eine Rücknahme kostenfrei anbieten.
Online-Handel
Im Online-Handel gelten die gleichen Bestimmungen. Händler sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn ihre Lager- und Versandflächen mindestens 400 Quadratmeter (für kleinere Geräte) oder 800 Quadratmeter (für größere Geräte) umfassen. Auch kleinere Händler und Hersteller können freiwillig Elektroaltgeräte zurücknehmen, und diese Rücknahme muss für Verbraucher kostenlos sein, wobei nur Transportkosten in Rechnung gestellt werden dürfen.
Kostenlose Rücknahme von kleinen Geräten
Geschäfte dürfen dafür Sammeltonnen aufstellen. Jedoch ist die Rückgabe auf drei Geräte pro Gerätekategorie beschränkt. Geräte mit einer Kantenlänge von weniger als 25 Zentimetern, wie Toaster, Eier- oder Wasserkocher sowie Smartphones, müssen immer kostenlos zurückgenommen werden. Dies gilt unabhängig davon, wo das Gerät gekauft wurde.
Prinzip „alt gegen neu“
Bei größeren Geräten wie Kühlschränken, Waschmaschinen und Fernsehern gilt das Prinzip „alt gegen neu“. Beim Kauf eines neuen Gerätes muss ein gleichwertiges Altgerät kostenfrei zurückgenommen werden.
Rücknahme bei Anlieferung
Die kostenlose Rücknahme gilt auch, wenn das neue Gerät nach Hause geliefert wird. Der Händler muss beim Kauf ausdrücklich auf die Rücknahmeoption hinweisen und dies im Kaufvertrag festhalten. An diesen Sammelstellen werden die Elektroaltgeräte fachgerecht angenommen und dem Recycling zugeführt, um die wertvollen Materialien wie Metalle und Kunststoffe wieder zu verwerten. Es ist wichtig, dass die Geräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden, da dadurch gefährliche Stoffe in die Umwelt gelangen können!
Akkus, Batterien und Lampen entfernen
Bevor man Elektrogeräte entsorgt, sollten man wieder aufladbare Akkus, Batterien und Lampen zerstörungsfrei herausnehmen. Diese können Schadstoffe enthalten und müssen deshalb separat entsorgt werden. Man bringt diese am besten zu den speziellen Sammelstellen wie die APM-Wertstoffhöfe oder gibt sie im Handel zurück.
Persönliche Daten sicher löschen
Wenn man ein altes Handy, einen Computer oder ein Tablet entsorgen möchten, sollten man vorher alle persönlichen Daten sicher löschen. Dies schützt die Privatsphäre und verhindert den Missbrauch der Daten. Dafür kann man spezielle Programme zur Datenlöschung nutzen oder das Gerät auf die Werkseinstellungen zurücksetzen.
Keine Abgabe an illegale Schrotthändler
Auf gar keinen Fall dürfen alte Elektrogeräte an illegale Schrotthändler abgegeben werden! Bei solchen Händlern ist der Verbleib der Geräte oft unklar, was zu umweltgefährdenden Entsorgungsmethoden führen kann. Außerdem gehen dadurch wertvolle Rohstoffe verloren, die im Recyclingprozess wiederverwendet werden könnten. Die illegale Verbringung von Elektroaltgeräten ins Ausland birgt das Risiko der Entsorgung unter niedrigen Standards beim Umweltschutz und bei der Arbeitssicherheit. Dies hat oftmals nachteilige Folgen für die Gesundheit der mit der Entsorgung befassten Mitarbeiter und der übrigen Bevölkerung sowie deren Lebensgrundlagen, wie Wasser, Boden, Luft.
Haushaltsnahe Sammlung
Private Haushalte haben einmal im Jahr die Möglichkeit, die haushaltsnahe kostenfreie Sammlung für Elektro- u. Elektronikaltgeräte in Anspruch zu nehmen. Die Anmeldung dafür nimmt das APM-Service-Center entgegen. Bitte Für Ihre Korrespondenz und Terminabstimmung halten Sie bitte Ihr Abfall-Steuerzeichen bereit und nutzen den telefonischen Kontakt zum Service-Center oder gerne auch dafür unser Online-Kontaktformular.
Abholung von Elektro-Kleingeräten
Elektro-Kleingeräte, wie z. B. Fön, Zahnbürste,Taschenrechner, Toaster etc., werden immer nur in Verbindung mit einem Elektrogroßgerät abgeholt. Die Gegenstände müssen am vereinbarten Abholtag von 06.00 bis 22.00 Uhr vor dem Grundstück separiert bereitstehen.
Gewerbliche Elektrogeräte anders entsorgen
Elektrogeräte, die in Betrieben verwendet wurden, dürfen nicht einfach an den gleichen Stellen wie Haushaltsgeräte entsorgt werden. Firmen müssen diese Geräte über spezielle Entsorgungsunternehmen oder direkt über die Hersteller entsorgen lassen.
Wichtige Hinweise
● Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht beraubt oder zerlegt sein.
● Achtung – Brandrisiko bei unsachgemäßer Entsorgung von Elektrogeräten!
Elektro- und Elektronikgeräte enthalten gefährliche Stoffe, die bei unsachgemäßer Behandlung nicht nur der Umwelt und Gesundheit schaden, sondern auch ein erhöhtes Brandrisiko darstellen. Besonders dann, wenn Geräte nicht bruchsicher erfasst oder unsachgemäß abgelegt werden, können Schäden an Batterien oder anderen Bauteilen zu Kurzschlüssen oder chemischen Reaktionen führen, die Brände auslösen. Um dieses Risiko zu minimieren, ist es wichtig, Elektroaltgeräte auf dem Wertstoffhof bruchsicher abzulegen. So wird nicht nur die Brandgefahr reduziert, sondern auch sichergestellt, dass die Geräte umweltgerecht recycelt werden können.
● Leuchtstoffröhren und Energiesparleuchtmittel werden am Schadstoffmobil oder an den Wertstoffhöfen nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen.
● Nachtspeicherheizgeräte mit Asbest oder sechswertigem Chrom werden ausschließlich am Wertstoffhof Werder/Havel angenommen.
(Diese Geräte müssen vor dem Transport und der Anlieferung am Wertstoffhof mit bzw. in faserverstärkten Kunststoffsäcken verpackt werden, so dass ein Austreten von gefährlichen Stoffen vermieden wird. Sämtliche Öffnungen und Schlitze im Kunststoffsack müssen luftdicht abgeklebt sein. Wir empfehlen hierbei auch, sich ein versiertes Entsorgungsunternehmen zur Hilfe zu holen, wenn es um den Rückbau derartiger umweltgefährlicher Gerätschaften geht.)
● Photovoltaikmodule können nur am Wertstoffhof Teltow abgegeben werden.
● Informieren Sie sich über die gesetzlichen Anforderungen und unterstützen Sie durch aktive Mitwirkung die Umsetzung dieser Bestimmungen.
Unnötigen Elektroschrott vermeiden
Bevor man ein Gerät entsorgt ist zu überlegen, ob es repariert oder an jemanden weitergegeben werden kann. Reparaturen verlängern die Lebensdauer der Geräte und vielleicht freut sich jemand anderes noch über dieses alte, aber funktionstüchtiges Gerät. Auch der Kauf langlebiger, reparaturfreundlicher Produkte hilft dabei, Elektroschrott zu vermeiden.
Ihre Beteiligung ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass Elektro- und Elektronikgeräte umweltgerecht verwaltet werden. Lassen Sie uns zusammenarbeiten, um unsere Umwelt zu schützen und eine nachhaltige Zukunft für kommende Generationen zu sichern.
Grünabfallentsorgung

Zu Grünabfall zählen alle anfallenden pflanzlichen Reste aus dem Garten und vom Balkon, die im eigenen Garten kompostiert werden können. Wer diese Möglichkeit nicht hat, kann den Grünabfallservice des Landkreis Potsdam-Mittelmark nutzen.
Zum Grünabfall gehören
Unkräuter
Rasenschnitt
Reisig
Strauchschnitt
Tannennadeln und -zapfen
Balkon- und Zimmerpflanzen
Schnittblumen
Heu und Stroh
Gemüsereste
NICHT zum Grünabfall gehören
Bauabfälle
Restabfälle
Schadstoffe
Küchenabfälle
Geschirr
gekochtes Essen
Knochen, Fischgräten
Obst- und Gemüseschalen
tierische Exkremente
Grünabfallservice
Der Grünabfallservice im Landkreis Potsdam-Mittelmark beinhaltet die Grünabfallbanderole zum schnüren von Strauchschnitt und dünnem Geäst zu einem Bund, den Grünabfallsack für die Sammlung kleiner Mengen und den 1-m³-Grünabfall-Bigbag für die Sammlung größerer Mengen Grünschnitt und Laub.
Diese Behältnisse können Sie in entsprechenden Vertriebseinrichtungen oder auch online käuflich erwerben. Mit dem Kauf sind die Kosten für die Abholung und Verwertung der bereitgestellten Grünabfälle beglichen.
Die Grünabfallsammlung wird in der Zeit von März bis November eines jeden Jahres von der APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH durchgeführt.
In den meisten Orten erfolgt die Abholung der Grünabfallbunde/-säcke auf Abruf. Nur ganz wenige Ortschaften haben einen festen Turnus. Bitte orientieren Sie sich deshalb hierzu im aktuellen Tourenplan.
Um die Grünabfallbunde/-säcke zur Abholung anzumelden, ebenso auch den 1-m³-Grünabfallbigbag, nutzen Sie bitte den telefonischen Kontakt zum Service-Center oder gerne auch dafür unser Online-Kontaktformular zur Terminabstimmung.
Für die Abholung des gefüllten 1-m³-Grünabfallbigbag sind einige wichtige Details und Modalitäten zu beachten, die wir Ihnen in einem Informationsblatt zusammengefasst haben. Gerne stehen Ihnen für Ihre Rückfragen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abfallberatung zur Verfügung.
Weil die Grünabfallsammlung händisch erfolgt, darf das Gewicht je befülltem Grünabfallbund/-sack nur max. 20 kg betragen. Das Grünabfallbund darf in der Länge nur max. 1,50 m sein und einen max. Geäst-Durchmesser von 10 cm nicht überschreiten.
Stachelige Gewächse sind bitte so in den Grünabfallsack und in den Grünabfallbund einzubinden, dass sich niemand daran verletzen kann.
Für den Grünabfallservice des Landkreises Potsdam-Mittelmark sind nur die zugelassenen Grünabfallsäcke und -banderolen zu benutzen. Handelsübliche blaue oder andersfarbige mit Grünabfall gefüllte Müllsäcke werden nicht abgeholt und bleiben konsequent stehen.
Bitte stellen Sie die Grünabfallsäcke und -bunde am vereinbarten bzw. abgestimmten Abfuhrtag rechtzeitig bis 06.00 Uhr früh oder schon am Vorabend zur Abholung bereit.
Grünabfall kann man einfach und bequem entsorgen, indem man ihn selber direkt zu den Wertstoffhöfen oder Grünabfallannahmestellen bringt. Bitte beachten, dass auf den Wertstoffhöfen eine Gebühr für die Annahme von Grünabfällen erhoben wird.
Sammlung der Weihnachtsbäume
Die öffentliche gebührenfreie Sammlung der Weihnachtsbäume ist ein Bestandteil des Grünabfallservice des Landkreises Potsdam-Mittelmark und wird im Zeitraum Januar und Februar gemäß Tourenplan von der APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH durchgeführt.
Bitte legen Sie am Abholtag den Weihnachtsbaum ohne jeglichen Baumschmuck bis 06.00 Uhr früh zur Abholung vor dem Grundstück bereit.
Große Weihnachtsbäume auf eine maximale Stücklänge von 1,50 m teilen! Der Stammdurchmesser des Weihnachtsbaumes darf nur maximal 10 cm sein!
Einzelne Zweige bzw. Geäst, Gehölze und Grünschnitt hingegen werden bei der gebührenfreie Sammlung der Weihnachtsbäume nicht mitgenommen. Diese Grünabfälle können nur über den saisonal im kostenpflichtigen Grünabfallservice abgeholt oder per Selbstanlieferung kostenpflichtig am Wertstoffhof abgegeben werden. Alternativ kann bei entsprechender Zerkleinerung des Geästes, dieses über die Biotonne entsorgt werden.
Leichtverpackung-Entsorgung

Gebrauchte Verkaufsverpackungen (sog. Leichtverpackungen-LVP) also Verpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech oder Verbundmaterialien werden in der Gelben Tonne eingesammelt und der Verwertung zugeführt.
In die Gelbe Tonne gehören restentleerte
Kunststoffverpackungen, wie z.B.
Einkaufstüten und Verpackungsfolien
Joghurt- und Margarinebecher
Kunststoffflaschen
leere Tuben
Verschlüsse
Obst- und Gemüsenetze
Verpackungsstyropor
Metallverpackungen, wie z.B.
Alufolie und Aluminiumverpackungen
Konserven- und Getränkedosen
Schraubdeckel
Tuben
Joghurtdeckel
Kronkorken
Verbundstoffverpackungen, wie z.B.
Getränkekartons bzw. Tetrapack
Blister (Sichtverpackungen aus Karton
und Kunststofffolie, Tablettenverpackungen)
NICHT in die Gelbe Tonne gehören
Altkleider
Elektrogeräte
Haushaltsgegenstände
Party- bzw. Einweggeschirr
CD‘s/DVD‘s
Schadstoffe
Bauabfall
Lebensmittelreste
Pflegeprodukte
Kinderspielzeug (Holz/ Kunststoff/
Metall)
Schreibutensilien
gefüllte Verpackung
Pappe/Papier/Tapetenresten
Zigarettenkippen
Glas
Dekoartikel
Hygieneartikel
Spraydosen mit Restinhalt

Für die Entsorgung der Leichtverpackungen stehen Ihnen Gelbe Tonnen mit einem Fassungsvermögen von 240 Liter oder 1.100 Liter zur Verfügung. Die Leerung der Gelben Tonne mit dem Fassungsvermögen 240 Liter erfolgt in einem zweiwöchentlichen Turnus. Die große 1.100-Liter-Gelbe-Tonne kann gebietsweise auch in einem wöchentlichen Turnus geleert werden.
Ausschließlich den an die Abfallentsorgung anschlusspflichtigen Bürgern, die vorübergehend genutzte Grundstücke (Wochenendgrundstücke) besitzen, bleibt die Nutzung der Gelben Säcke vorbehalten. Hierfür werden entsprechende Wertcoupons an die betreffenden Anschlusspflichtigen ausgegeben, die in ausgewählten Vertriebseinrichtungen nach Vorlage in Gelbe Säcke eingetauscht werden können.
Falsch befüllte Gelbe Tonnen sowie Gelbe Säcke werden nicht geleert bzw. nicht mitgenommen. Diese sind vom Abfallbesitzer bis zur nächsten Abholung entsprechend der Vorgaben nachzusortieren.
Verpackungen aus unterschiedlichen Materialien sind bitte nicht ineinander zu stapeln. Die Deckel sind immer zu entfernen!
Bitte stellen Sie Ihre Gelbe Tonne am Leerungstag rechtzeitig bis 06.00 Uhr früh oder schon am Vorabend zur Leerung bereit.
Rundum zuständig und verantwortlich für die Sammlung der Leichtverpackungen, die Entsorgung und den Vertrieb der Gelben Säcke sowie die Ausgabe der Gelben Tonnen ist im Landkreis Potdam-Mittelmark das Unternehmen:
REMONDIS Brandenburg GmbH, NL Prützke
Pernitzer Str. 19 a
14797 Kloster Lehnin OT Prützke
Tel. 033 835-59 600 oder 0800-122 325 5
Fax 033 835-59 450
E-Mail: info-LVP-PM@remondis.de
Papierentsorgung

Das in der blauen Tonne entsorgte Altpapier unserer Region fahren wir in eine Papierfabrik. Dort wird es zur Herstellung neuer Papiere oder Pappen wiederverwendet. Als Zeitung, Schulheft oder Druckerpapier schenken wir Ihrem Altpapier damit ein neues Leben! Und das immer wieder neu bis zu sechs Recyclingzyklen.
In die Papiertonne gehören
Zeitungen
Zeitschriften
Kataloge
Bücher
Hefte
Packpapier
Pappe
Kartons
Prospekte
Kalender
NICHT in die Papiertonne gehören
verschmutztes Papiere/Kartons
Getränkekartons
beschichtetes Papier
Faxpapier
Hygienepapier,
Tapeten
Fotos
Altpapier gehört in die blaue Tonne. Sie ist in den Größen 240 Liter und 1.100 Liter erhältlich..
Die Leerung der Papiertonne wird vierwöchentlich durchgeführt. Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem Tourenplan. Für 1.100 Liter Papiertonnen kann gebietsweise eine ein- bis zweiwöchentliche Leerung erfolgen.
Am Entsorgungstag wird die Altpapiertonne zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr geleert.
Verantwortlich für die Leerung der Papiertonnen sind wir, die APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH.
Damit es passt, zerreißen Sie sperriges Papier/große Pappen vor dem Einwurf oder falten Sie es flach zusammen. Eine Bündelsammlung von Altpapier kann nicht angeboten werden. Daher muss Altpapier neben der Tonne leider liegenbleiben.
Wird eine zusätzliche Papiertonne benötigt, kontaktieren Sie bitte den Kundenänderungsdienst oder liefern Sie das Altpapier zum entsprechenden Wertstoffhof.
Bitte die Papiertonne nicht mit Fehlwürfen verunreinigen, da sonst keine Leerung erfolgen kann. Eingebrachte Fehlwürfe müssen durch den Abfallbesitzer bis zur nächsten Leerung aussortiert werden. Wiederholtes Fehlbefüllen der Papiertonne ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Restabfallentsorgung

Als Restabfall bzw. Haushaltsmüll bezeichnet man alle ungefährlichen Abfälle, die in Haushalten, Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen anfallen und die keinem anderen Verwertungsweg zugeordnet werden können.
In der schwarzgrauen Tonnen wird der Restabfall gesammelt, der nicht getrennt entsorgt und somit auch nicht als Rohstoff wiederverwertet werden kann. In Potsdam-Mittelmark kommt uns Restabfall aber auf andere Weise zugute: Wir sorgen dafür, dass Restabfälle wieder durch die Steckdose zu uns zurückkommen! Aus den Abfällen entsteht durch die Verbrennung im Müllheizkraftwerk Wasserdampf. Er treibt mit hohem Druck einen Generator an, der Strom für unsere Region erzeugt.
In die Restabfalltonne gehören
Hygieneartikel, Wegwerfwindeln
Kleintier- /Katzenstreu
Zigarettenabfälle
Glühbirnen
Putzlappen
(Einweg-)Geschirr
Tapetenreste
Textil- und Stoffabfälle, z.B. abgetragene Kleidung
Schuhe, sofern aufgrund des Zustands keine Sammlung über Alttextilien möglich ist
Stark verschmutzte Papierverpackungen, z. B. Pizzakartons
Staubsaugerbeutel
Tonband-/Videokassetten
Dias, Fotos, Röntgenbilder
Blumentöpfe aus Kunststoff o. Holz
NICHT in die Restabfalltonne gehören
Altpapier
Altglas
Bioabfall
Elektrogeräte
Einweg-PET-Flaschen
Energiesparlampen
Leuchtstofflampen
Metallverpackungen
Schadstoffe
Speiseöl und Fette
Bauabfälle
Chemikalien
leere Verpackungen
Bauabfälle jeglicher Art
Die Restbfalltonne steht Ihnen in den Größen 60, 80, 120, 240 oder 1.100 Liter zur Verfügung. Für gelegentlich anfallende Mehrmengen Restabfall sowie für an die Abfallentsorgung anschlusspflichtige Bürger, die vorübergehend genutze Objekte besitzen, ist die Nutzung eines roten 40-Liter-Restabfallsack des Landkreises Potsdam-Mittelmark möglich. Diese Restabfallsäcke können Sie bei ausgewählten Vertriebseinrichtungen oder hier per Online-Bestellung käuflich erwerben.
Die Restabfallentsorgung wird im Landkreis Potsdam-Mittelmark 14-täglich durchgeführt. Für Abfallbehälter der Größe 1.100 Liter kann gebietsweise auch eine ein- bis zweimal wöchentliche Leerung erfolgen. Die Termine entnehmen Sie bitte dem Abfalltourenplan.
Am Entsorgungstag wird die Restmülltonne zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr geleert.
Bitte füllen Sie die Abfälle locker in die Restabfalltonne, ohne sie mechanisch zu verpressen oder einzuschlämmen. Geben Sie keine glühenden oder brennenden Gegenstände in die Restabfalltonne sowie keine flüssigen/scharfkantigen Gegenstände in die 40-Liter-Restabfalllsäcke.
Überfüllte oder falsch befüllte Restabfallbehälter werden nicht geleert. Abfallbesitzer oder Abfallbesitzerinnen müssen bis zur nächsten Leerung alle Maßnahmen treffen, die zu einer ordnungsgemäßen Entsorgung beitragen: Fehlbefüllungen aussortieren, Mehrmengen in einem 40-Liter-Restabfallsack bereitstellen. Ist der Abfallbehälter längerfristig zu klein, kann ein größerer oder zusätzlicher Behälter beim Kundenänderungsdienst der APM GmbH bestellt werden.
Schadstoffentsorgung

Schadstoffe sind gefährliche Abfälle. Je nach Art, Beschaffenheit und Menge können sie wasser-, luft- und gesundheitsgefährdend sowie explosiv, ätzend, giftig oder brennbar sein.
Ihre Schadstoffe erfahren bei fachgerechter Entsorgung eine sichere und fachgerechte Beseitigung, damit Natur und Mensch nicht beeinträchtigt werden.
zu den Schadstoffen gehören
Akkus, Batterien, Knopfzellen, Starterbatterie
quecksilberhaltige Abfälle
Bremsflüssigkeit, Altöl und Ölfilter
Feuerlöscher
Medikamente
Chemikalienreste, Fotochemikalien, Laugen, Säuren, Farben, Lacke, Holzschutzmittel
(auch nicht ausgehärtete lösemittelfreie Farben und Lacke)
Klebstoffe, Kunstharze, Lösemittel, Fette, Öle, Wachse
Frost- und Pflanzenschutzmittel
Schädlingsbekämpfungs-, Reinigungs-, Putz- und Haarfärbemittel
Spraydosen und andere Verpackungen mit schädlichen Inhalten
flüssige, teerhaltige Bitumenabfälle
NICHT zu den Schadstoffen gehören
lösemittelfreie Farben und Lacke, die vollkommen
ausgehärtet sind (Entsorgung in der Restmülltonne)
völlig restentleerte Behälter mit dem Grünen Punkt (Entsorgung in der gelben Tonne)
Beim Schadstoffmobil können Schadstoffe in haushaltsüblichen Kleinmengen kostenlos abgegeben werden. Im Frühjahr und Herbst fährt das Mobil entsprechend dem Abfalltourenplan in jeden Ort des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Darüber hinaus nehmen die APM-Wertstoffhöfe schadstoffhaltige Abfälle kostenfrei entgegen. Alte Batterien können gemäß Batterieverordnung auch im Handel zurückgegeben werden.
Zweimal im Jahr ist das Schadstoffmobil an festen Terminen in den Ort im Landkreises Potsdam-Mittelmark unterwegs, um schadstoffhaltige Abfälle von Ihnen persönlich entgegenzunehmen. Wann und wo das Schadstoffmobil vor Ort ist, entnehmen Sie bitte dem Abfalltourenplan.
Schadstoffe gehören niemals in die Abfalltonne oder ins Abwasser!
Bitte beachten Sie!
Schadstoffe werden nur in verschlossenen Gebinden bis max. 60 Liter abgenommen. Es erfolgt kein Umfüllen von Abfällen oder Entleeren von Gefäßen am Schadstoffmobil bzw. an den APM-Wertstoffhöfen. Aus kapazitären Gründen müssen größere Schadstoffmengen noch vor Abgabe angemeldet werden und das sowohl am Schadstoffmobil als auch an den APM-Wertstoffhöfen.
Sprengstoff, Kampfmittel, radioaktiver Abfall sowie infektiöser Abfall sind von der Schadstoffannahme ausgeschlossen.
Zuständiger Entsorgungsdienstleister für die mobile Schadstoffentsorgung ist im Landkreis Potsdam-Mittelmark das Entsorgungsunternehmen
REMONDIS® Industrie Service GmbH u. Co. KG Gewerbegebiet Magdeburger Str. • 39291 Ziepel
Tel. 039 224-94 323 • Internet: www.remondis-industrie-service.de
Sperrmüllentsorgung

Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Haushaltungen, die aufgrund der Abmessung auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht über die Restabfalltonne entsorgt werden können.
Zum Sperrmüll gehören
Inneneinrichtung, z. B. Sofa, Lattenrost, Matratze, Teppich
Gartenmöbel
Kinderplanschbecken
Kinderwagen
Koffer
Plastikregentonne
Kunststoffkomposter
NICHT zum Sperrmüll gehören
Geschirr
Spielsachen
Tapeten
Kleiderbügel
Schuhe
Elektrogeräte
Autoteile
Bauschutt, z. B. Fliesen, Steine, Wasch- und Toilettenbecken
Abfälle aus Renovierungsarbeiten, z. B. Badewannen, Fenster, Laminat, Heizkörper
Sperrmüll muss im besten Falle gar nicht erst entsorgt werden, wenn gut erhaltene Gegenstände über Tauschbörsen, Verkaufsplattformen oder unsere Tausch und Verschenke-Möglichkeit neue Nutzer oder Abnehmer finden.
Sind die Gegenstände nicht mehr nutzbar oder nachgefragt, können Haushalte zweimal im Jahr eine Sperrmüllsammlung über die APM GmbH in Anspruch nehmen. Die Anmeldung für die Sperrmüllsammlung nimmt das APM-Service-Center entgegen. Bitte halten Sie dazu Ihr Abfall-Steuerzeichen bereit.
Um den Ihren Sperrmüll zur Abholung anzumelden nutzen Sie bitte den telefonsichen Kontakt zum Service-Center oder gerne auch dafür unser Online-Kontaktformular zur Terminabstimmung.
Zum vereinbarten Abholtermin stellen Sie Ihren angemeldeten Sperrmüll bis 06.00 Uhr früh gut erreichbar vor dem Grundstück bereit. Bitte vermischen Sie den Sperrmüll nicht mit anderen Abfällen.
Unangemeldeter Sperrmüll kann leider nicht mitgenommen werden. Die nicht entsorgten Gegenstände müssen dann vom Abfallbesitzer umgehend zurück auf das Grundstück transportiert werden.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Sperrmüll in haushaltsüblichen Kleinmengen an einem unserer Wertstoffhöfe abzugeben. Haushalten werden keine Annahmegebühren berechnet. Für Gewerbe und vorübergehend genutzte Objekte ist die Annahme von Sperrmüll an den Wertstoffhöfen kostenpflichtig.