Abfallsortierung

Kreislaufwirtschaft braucht Ihre Mitwirkung

Mit unserem Wissen über Rohstoffe und ihre wiederverwertbaren Bestandteile können wir das Beste für die Natur und den Menschen in unserer Region herausholen. Täglich arbeiten wir daran, Ihre Haushaltsabfälle einer Wiederverwertung zugänglich zu machen. Welche Abfälle das sind, wo und wie Sie diese entsorgen und wie die Abholung erfolgt, erfahren Sie hier.

Alles Wichtige zur…

Altglasentsorgung

Altglas ist Verpackungsglas, also Flaschen und Gläser, das zum Zweck der Wiederverwertung über entsprechende Altglascontainer gesammelt wird.

In den Altglascontainer gehören nur restentleerte

Getränkeflaschen

Konservengläser

Marmeladengläser

pharmazeutische Glasbehälter

Senfgläser oder sonstiges

Verpackungsglas

Parfümflacons ohne Zerstäuber

NICHT in den Altglascontainer gehören

Porzellan/Keramik

Glasgeschirr

Spiegel – und Fensterglas

Leuchtmittel

Dekoartikel aus Glas

Autoscheiben und -lampen

Ceran-Kochfelder

Bitte beachten Sie! Altglas nur zu den vorgegebenen Einwurfzeiten in die Altglascontainer werfen! Nur restentleerte Glasverpackungen in den bereitstehenden Altglascontainern entsorgen! Vor dem Einwurf in den Altglascontainer bitte Deckel und Verschlüsse von den Gläsern und Flaschen entfernen und separat entsorgen!
Altglas nur nach Farbe getrennt einwerfen!

• Einwurf für Weißglas –> nur farbloses, durchsichtiges Glas

• Einwurf für Braunglas –> nur braunes Glas

• Einwurf für Grünglas –> grünes und andersfarbiges Glas

Der Verpackungswerkstoff Glas lässt sich zu 100% stofflich wiederverwerten. Voraussetzung für einen immerwährenden Stoffkreislauf ist jedoch eine ordentliche Qualität der Sortierung. Falsch eingeworfene Glas- oder Keramikprodukte können meist weder vom menschlichen Auge noch von optischen Auswahlverfahren erkannt und aussortiert werden. Gelangen diese dann in die Glasschmelze, verändern Sie langfristig die Glaszusammensetzung und machen so ein späteres Glasrecycling unmöglich.

Die Altglasentsorgung ist ein privatwirtschaftliches Rücknahmesystem. Die Finanzierung der Sammlung und Verwertung von Altglas ist somit KEIN Bestandteil Ihrer Abfallgebühren. Zuständiger Entsorgungsdienstleister für die Altglasentsorgung ist im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG • NL Berlin-Brandenburg • 15848 Rietz-Neuendorf OT Alt Golm

Tel. 033 61-771 713 oder 0800-08870887 • Fax 033 61-771 717 • Internet: www.veolia.de

Altkleidersammlung

Altkleider sind noch gut erhaltene Kleidungsstücke, die einem zu klein, zu groß oder zu unmodern geworden sind. Diese können als Kleiderspende an Bedürftige in karitativen Einrichtungen abgegeben oder auf Internetplattformen zum Tausch, Verkauf oder Verschenken angeboten werden.

Darüber hinaus stehen in fast jeder Kommune die Altkleidersammelcontainer zur kostenfreien Nutzung bereit.

In den Altkleidercontainer gehören

Bekleidung ( Hosen, Jacken, Hemden, Handschuhe, Kleider, Röcke, Shirts, Mützen, etc. )

Schuhe (paarweise beündelt)

Haushaltstextilien (Decken, Gardinen, Bettwäsche)

NICHT in den Altkleidercontainer gehören

Lumpen (nicht tragbare bzw. unzumutbare Kleidung, wie bspw. stark verschmutzte oder sehr verschlissene Kleidung, einzelne oder kaputte Schuhe, Stoff- und Wollreste oder Putzlappen)

Fremdmaterialien (Bau-, Metall oder Glasabfall, Elektrogeräte oder
gefährliche Abfälle, Haus- und Biomülll, Pappe und Papierabfall)

Bitte beachten Sie! Die Altkleidersammlung ist kein Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Altkleider werden durch gemeinnützige Vereine oder Gewerbetreibende über Straßensammlungen oder Altkleidercontainer gesammelt.

Achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihre Altkleider nur seriösen Sammlern überlassen. Seriöse Sammler geben auf Postwurfzetteln und Altkleidercontainern Name, Anschrift und Telefonnummer an.

Altmetall – Altreifen – Bauabfall

Altmetalle, Altreifen sowie Bau- und Renovierungsabfälle dürfen nicht über die Abfallbehälter entsorgt werden bzw. sind von der öffentlichen und haushaltsnahen Restmüll- und Sperrmüllsammlung ausgeschlossen. Derartige Abfälle nehmen Ihnen unsere Wertstoffhöfe in Niemegk, Teltow und Werder gegen Gebühr ab .

Gegenstände, die nicht über die haushaltsnahe Abfallentsorgung mitgenommen werden können, sind…

Altmetalle, wie z. B. Fahrräder, Schüsseln, Töpfe, Pfannen, Metalleimer, Kannen, Metallgestelle, Ofenrohre, Werkzeuge, Gartengeräte, Sport- und Freizeitgeräte usw. Diese Gegenstände nehmen Ihnen die APM-Wertstoffhöfe in Niemegk, Teltow und Werder gebührenfrei ab.

Achten Sie bitte darauf, dass Altmetalle frei von Fremdstoffen wie Holz, Kunststoff, Mineralien und Schadstoffen sind.

Altreifen, mit und ohne Felgen, nehmen Ihnen die APM-Wertstoffhöfe in Niemegk, Teltow und Werder ab.

Bauabfall, wie z. B. Beton, Steine, Holz, Ziegel, Dämmung, Asbest, Gipsabfall, Dachpappe, Tapetenreste oder Kunststoffe usw., können in Kleinmengen sowohl sortenrein oder je nach Art und Zusammensetzung des Abfalls auch in gemischter Form an den APM-Wertstoffhöfen in Niemegk, Teltow und Werder abgegeben werden.

Bioabfallentsorgung

Bioabfall, das sind organisch und biologisch abbaubare Abfälle aus dem Haushalt, Garten, von Balkon oder Terrasse. Diese können im eigenen Garten kompostiert werden und wer diese Möglichkeit nicht hat, kann sie über die braune Biotonne entsorgen.

In die Biotonne gehören

Küchenabfälle

Eierschalen

gekochtes Essen

Obst- u. Gemüseschalen u. -reste

Laub

Unkräuter, Rasenschnitt

Reisig und Strauchschnitt

Tannennadeln und -zapfen

Balkon- und Zimmerpflanzen, Schnittblumen

Heu und Stroh (auch Käfigeinstreu)

Fallobst

NICHT in die Biotonne gehören

Kunststoffbeutel, Folien

Asche

Geschirr u. Besteck

Gläser und Flaschen

Bauabfälle

Schadstoffe, Chemikalien

Elektrogeräte, Batterien

Knochen o. Fischgräten

Tierkadaver

Katzenstreu

Hundekot

Wer die Möglichkeit hat, kann Bio- und Grünabfall in seinem Garten selbst zu nährstoffreichem Dünger kompostieren. Darüber hinaus kann dieser Abfall in der braunen Biotonne entsorgt werden. Es gibt sie in den Größen 60, 120 und 240 Liter.

Die Bioabfallentsorgung wird von der APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH ganzjährig in einem 14-täglichen Leerungsturnus durchgeführt.

Bürgerinnen und Bürger die Ihre Biotonne nicht regelmäßig zur Abfuhr bereit stellen, sollten sich für die Entsorgung auf Zuruf entscheiden und dies bitte mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kundenänderungsdienstes abstimmen.

Um die Biotonne zur Leerung anzumelden nutzen Sie bitte den telefonsichen Kontakt zum Service-Center oder gerne auch dafür unser Online-Kontaktformular.

Für die Biotonnen gibt es einmal im Jahr einen kostenfreien Waschservice. Dann werden an einem bestimmten Entleerungstag gem. Tourenplan die zur Leerung bereitgestellten Biotonnen geleert und gleich im Anschluss daran mit einem Spezialfahrzeug von innen und außen abgespült.

Lassen Sie Ihre Biotonne am Leerungs- und Waschtag bitte solange vor der Tür stehen, bis die Wäsche erfolgt ist, was ggf. auch erst am Folgetag sein kann. Betreffende Bürgerinnen und Bürger, die ihre Biotonnen nur auf Zuruf oder außerhalb dieses Waschtermins leeren lassen, müssen bitte ihre Biotonne zum vorgegebenen Termin rechtzeitig zur Leerung anmelden!

Kleiner Tipp zur praktischen Anwendung! Bioabfälle können mit etwas Schmutzpapier und/oder Strukturmaterial (Holzhackschnitzel) vermischt werden. Das bindet Gerüche und die Feuchtigkeit und verhindert auch das Festfrieren im Winter. Im Winter ggf. zusätzlich noch die Seiteninnenwände der Biotonne mit Papier auskleiden.

Bioabfälle dürfen nicht in Kunststofftüten oder kunststoffähnlichen Abfallsäcken entsorgt werden. Auch dann nicht, wenn diese biologisch abbaubar sind (Biobeutel). Die Abfälle können aber in Zeitungspapier oder dünnen Papiertüten in die braune Tonne geworfen werden.

Bitte stellen Sie Ihre Biotonne am Leerungstag rechtzeitig bis 06.00 Uhr früh oder schon am Vorabend zur Leerung bereit.

CDs – Druckerpatronen/Tonerkartuschen

Leere Tintenpatronen, Tonerkartuschen, sowie alte CDs/DVDs und Blu-Ray Discs haben den Mehrweg verdient. Auf unseren Wertstoffhöfen steht für deren Sammlung die „Rote Tonne“ zur kostenfreien Nutzung bereit.
Jede einzelne Tintenpatrone, Tonerkartusche oder CD/DVD, die über die „Rote Tonne“ gesammelt wird, hilft wertvolle Ressourcen zu erhalten und insbesondere Kunststoffabfälle zu vermeiden.

Über die „Rote Tonne“ werden angenommen…

Tintenpatronen aus Tintenstrahldruckern aller Hersteller

Diese werden gereinigt und anschließend wieder gefüllt. Da diese sehr empfindlich
sind, bitte die Elektronik auf der Kartusche schützen und die Patrone vorsichtig in die Rote Tonne legen.

Tonerkartuschen, Trommeleinheiten, Fixiereinheiten oder Resttonerbehälter aus Laserdruckern aller Hersteller

Diese werden, nachdem sie gereinigt und überprüft wurden, wieder gefüllt. Leere Tonerkartuschen ohne Kartonverpackung vorsichtig in die Rote Tonne legen.


CDs/DVDs und Blu-Ray Discs einfach zerkratzen, nicht Schreddern! und ohne Umverpackung in die Rote Tonne geben. Diese werden anschließend
zerkleinert und eingeschmolzen und hierdurch wertvolles Polycarbonat zurück gewonnen.

Elektro- u. Elektronikaltgeräte-Entsorgung

Elektro- und Elektronikaltgeräte sind nicht mehr benötigte oder defekte, elektrisch betriebene Geräte, die aufgrund ihrer schadstoffhaltigen Materialien getrennt von anderen Abfällen entsorgt werden müssen. Sie dürfen auf keinen Fall in den normalen Hausmüll gelangen, da sie die Umwelt belasten können. Beispiele hierfür sind kaputte Fernseher, alte Handys oder defekte Toaster. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) legt fest, wie diese Geräte umweltschonend zu behandeln sind, um Ressourcen zu sparen und die Natur zu schützen.

Warum ist die richtige Entsorgung wichtig?
Wegen der Gefahrstoffe!
Viele Elektrogeräte enthalten Schadstoffe wie Quecksilber, Blei oder Flammschutzmittel, die bei unsachgemäßer Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen können.

▪ Wegen der Wertstoffe!
Elektrogeräte enthalten wertvolle Materialien wie Gold, Silber und Kupfer. Durch Recycling können diese Rohstoffe wiederverwendet werden, was Ressourcen schont.
Elektroaltgeräte müssen getrennt gesammelt werden.

Elektrogeräte werden in diese Sammelgruppen unterteilt:

Sammelgruppe 1 – Wärmeüberträger z. B. Kühl-/Gefrier-/Klimageräte, Wärmepumpen

Sammelgruppe 2 – Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten

Sammelgruppe 3 – Lampen, z. B. Leuchtstoffröhren, Energiesparleuchtmittel

Sammelgruppe 4 – Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt (Großgeräte), z. B. Waschmaschine, E-Herd, Spülmaschine, Mikrowelle, Stereoanlage, Staubsauger, elektrischer Rasenmäher

Sammelgruppe 5 – Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt (Kleingeräte), z. B. Bohrmaschine, Bügeleisen, Smartphone, Netzteil, E-Zigarette

Sammelgruppe 6 – Photovoltaikmodule

Elektrogeräte mit durchgestrichener Mülltonne richtig erkennen
Alle Elektrogeräte, die nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, sind mit einem Symbol gekennzeichnet: einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern. Dieses Symbol zeigt an, dass das Gerät nicht in den Restmüll gehört, sondern fachgerecht entsorgt werden muss. Achten Sie beim Entsorgen darauf, dass alle Geräte mit diesem Symbol an den dafür vorgesehenen Sammelstellen abgegeben werden.

Falls das Elektrogerät noch nicht mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet ist, bedeutet das nicht, dass es nicht umweltgerecht entsorgt werden muss. Das Symbol wurde möglicherweise noch nicht auf allen Geräten angebracht, aber die gesetzlichen Vorgaben zur Entsorgung gelten trotzdem. In diesem Fall sollten man das Gerät ebenfalls an offiziellen Sammelstellen abgeben. Die Rückgabepflicht für Elektrogeräte besteht unabhängig vom Vorhandensein des Symbols.

Elektrogeräte zu offiziellen Sammelstellen bringen
Elektroaltgeräte müssen an offiziellen Sammelstellen, wie die APM-Wertstoffhöfe, speziellen Rücknahmestellen oder bestimmten Einzelhandelsgeschäften abgegeben werden.
Rücknahme durch Einzelhändler: Lebensmitteleinzelhändler und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern sind verpflichtet, Elektroaltgeräte kostenfrei zurückzunehmen. Dies gilt für Händler, die mehrmals im Jahr bzw. dauerhaft Elektrogeräte vertreiben.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mehr als 400 Quadratmetern müssen ebenfalls eine Rücknahme kostenfrei anbieten.
Online-Handel: Im Online-Handel gelten die gleichen Bestimmungen. Händler sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn ihre Lager- und Versandflächen mehr als 400 Quadratmeter (für kleinere Geräte) oder 800 Quadratmeter (für größere Geräte) umfassen.
Auch kleinere Händler und Hersteller können freiwillig Elektroaltgeräte zurücknehmen, und diese Rücknahme muss für Verbraucher kostenlos sein, wobei nur Transportkosten in Rechnung gestellt werden dürfen.
Kostenlose Rücknahme von kleinen Geräten: Geschäfte dürfen dafür Sammeltonnen aufstellen, jedoch ist die Rückgabe auf drei Geräte pro Gerätekategorie beschränkt. Geräte mit einer Kantenlänge von weniger als 25 Zentimetern, wie Toaster, Eier- oder Wasserkocher sowie Smartphones, müssen immer kostenlos zurückgenommen werden. Dies gilt unabhängig davon, wo das Gerät gekauft wurde.
Prinzip „alt gegen neu“: Bei größeren Geräten wie Kühlschränken, Waschmaschinen und Fernsehern gilt das Prinzip „alt gegen neu“. Beim Kauf eines neuen Gerätes muss ein gleichwertiges Altgerät kostenfrei zurückgenommen werden.
Rücknahme bei Anlieferung: Die kostenlose Rücknahme gilt auch, wenn das neue Gerät nach Hause geliefert wird. Der Händler muss beim Kauf ausdrücklich auf die Rücknahmeoption hinweisen und dies im Kaufvertrag festhalten.

An diesen Sammelstellen werden die Elektroaltgeräte fachgerecht angenommen und dem Recycling zugeführt, um die wertvollen Materialien wie Metalle und Kunststoffe wieder zu verwerten.
Es ist wichtig, dass die Geräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden, da dadurch gefährliche Stoffe in die Umwelt gelangen können!

Akkus, Batterien und Lampen entfernen
Bevor man Elektrogeräte entsorgt, sollten man wieder aufladbare Akkus, Batterien und Lampen zerstörungsfrei herausnehmen. Diese können Schadstoffe enthalten und müssen deshalb separat entsorgt werden. Man bringt diese am besten zu den speziellen Sammelstellen, wie die APM-Wertstoffhöfe oder gibt sie im Handel zurück.

Persönliche Daten sicher löschen
Wenn man ein altes Handy, einen Computer oder ein Tablet entsorgen möchten, sollten man vorher alle persönlichen Daten sicher löschen. Dies schützt die Privatsphäre und verhindert den Missbrauch der Daten. Dafür kann man spezielle Programme zur Datenlöschung nutzen oder das Gerät auf die Werkseinstellungen zurücksetzen.

Keine Abgabe an illegale Schrotthändler
Auf gar keinen Fall alte Elektrogeräte an illegale Schrotthändler abgeben! Bei solchen Händlern ist der Verbleib der Geräte oft unklar, was zu umweltgefährdenden Entsorgungsmethoden führen kann. Außerdem gehen dadurch wertvolle Rohstoffe verloren, die im Recyclingprozess wiederverwendet werden könnten.

Haushaltsnahe Sammlung:
Private Haushalte haben einmal im Jahr die Möglichkeit, die haushaltsnahe kostenfreie Sammlung für Elektro- u. Elektronikaltgeräte in Anspruch zu nehmen. Die Anmeldung dafür nimmt das APM-Service-Center entgegen. Bitte Für Ihre Korrespondenz und Terminabstimmung halten Sie bitte Ihr Abfall-Steuerzeichen bereit und nutzen den telefonischen Kontakt zum Service-Center oder gerne auch dafür unser Online-Kontaktformular.

Abholung von Elektro-Kleingeräten:
Elektro-Kleingeräte, wie z. B. Fön, Zahnbürste,Taschenrechner, Toaster etc., werden immer nur in Verbindung mit einem Elektrogroßgerät abgeholt. Die Gegenstände müssen am vereinbarten Abholtag von 6.00 bis 22.00 Uhr vor dem Grundstück separiert bereitstehen.

Gewerbliche Elektrogeräte anders entsorgen
Elektrogeräte, die in Betrieben verwendet wurden, dürfen nicht einfach an den gleichen Stellen wie Haushaltsgeräte entsorgt werden. Firmen müssen diese Geräte über spezielle Entsorgungsunternehmen oder direkt über die Hersteller entsorgen lassen.

Wichtige Hinweise:
● Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht beraubt oder zerlegt sein.

● Leuchtstoffröhren und Energiesparleuchtmittel werden am Schadstoffmobil oder an den Wertstoffhöfen nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen.

● Nachtspeicherheizgeräte mit Asbest oder sechswertigem Chrom werden ausschließlich am Wertstoffhof Werder/Havel angenommen.
(Diese Geräte müssen vor dem Transport und der Anlieferung am Wertstoffhof mit bzw. in faserverstärkten Kunststoffsäcken verpackt werden, so dass ein Austreten von gefährlichen Stoffen vermieden wird. Sämtliche Öffnungen und Schlitze im Kunststoffsack müssen luftdicht abgeklebt sein. Wir empfehlen hierbei auch, sich ein versiertes Entsorgungsunternehmen zur Hilfe zu holen, wenn es um den Rückbau derartiger umweltgefährlicher Gerätschaften geht.)

● Photovoltaikmodule können nur am Wertstoffhof Teltow abgegeben werden.

● Informieren Sie sich über die gesetzlichen Anforderungen und unterstützen Sie durch aktive Mitwirkung die Umsetzung dieser Bestimmungen.

Unnötigen Elektroschrott vermeiden
Bevor man ein Gerät entsorgt, könnte man überlegen, ob es repariert oder an jemanden weitergegeben werden kann. Reparaturen verlängern die Lebensdauer der Geräte und vielleicht freut sich jemand anderes noch über dieses alte, aber funktionstüchtiges Gerät. Auch der Kauf langlebiger, reparaturfreundlicher Produkte hilft dabei, Elektroschrott zu vermeiden.

Ihre Beteiligung ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass Elektro- und Elektronikgeräte umweltgerecht verwaltet werden. Lassen Sie uns zusammenarbeiten, um unsere Umwelt zu schützen und eine nachhaltige Zukunft für kommende Generationen zu sichern.

Grünabfallentsorgung

Grünabfall sind alle anfallenden pflanzlichen Reste aus dem Garten und vom Balkon, die im eigenen Garten kompostiert werden können. Wer diese Möglichkeit nicht hat, kann den Grünabfallservice des Landkreis Potsdam-Mittelmark nutzen.

Zum Grünabfall gehören

Unkräuter

Rasenschnitt

Reisig

Strauchschnitt

Tannennadeln und -zapfen

Balkon- und Zimmerpflanzen

Schnittblumen

Heu und Stroh

Gemüsereste

NICHT zum Grünabfall gehören

Bauabfälle

Restabfälle

Schadstoffe

Küchenabfälle

Geschirr

gekochtes Essen

Knochen, Fischgräten

Obst- und Gemüseschalen

tierische Exkremente

Der Grünabfallservice im Landkreis Potsdam-Mittelmark beinhaltet die Grünabfallbanderole zum schnüren von Strauchschnitt und dünnem Geäst zu einem Bund, den Grünabfallsack für die Sammlung kleiner Mengen und den 1-m³-Grünabfallbigbag für die Sammlung größerer Mengen Grünschnitt und Laub. Diese Behältnisse können Sie in entsprechenden Vertriebseinrichtungen oder auch online käuflich erwerben. Mit dem Kauf sind die Kosten für die Abholung und Verwertung der bereitgestellten Grünabfälle beglichen.

Die Grünabfallsammlung wird in der Zeit von März bis November jeden Jahres von der APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH durchgführt.

In den meisten Orten erfolgt die Abholung der Grünabfallbunde/-säcke auf Abruf. Nur ganz wenige Ortschaften haben einen festen Turnus. Bitte orientieren Sie sich deshalb hierzu im aktuellen Tourenplan.

Um die Grünabfallbunde/-säcke zur Abholung anzumelden, ebenso auch den 1-m³-Grünabfallbigbag, nutzen Sie bitte den telefonsichen Kontakt zum Service-Center oder gerne auch dafür unser Online-Kontaktformular zur Terminabstimmung.

Für die Abholung des gefüllten 1-m³-Grünabfallbigbag sind einige wichtige Details und Modalitäten zu beachten, die wir Ihnen in einem Informationsblatt zusammengefasst haben. Gerne stehen Ihnen für Ihre Rückfragen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abfallberatung zur Verfügung.

Weil die Grünabfallsammlung händisch erfolgt, darf das Gewicht je befülltem Grünabfallbund/-sack nur max. 20 kg betragen. Das Grünabfallbund darf in der Länge nur max. 1,50 m sein und einen max. Geäst-Durchmesser von 10 cm nicht überschreiten.

Stachelige Gewächse sind bitte so in den Grünabfallsack und das Grünbund einzufüllen, dass sich niemand daran verletzen kann.

Für den Grünabfallservice des Landkreises Potsdam-Mittelmark sind nur die zugelassenen Grünabfallsäcke und -banderolen zu benutzen. Handelsübliche blaue oder andersfarbige mit Grünabfall gefüllte Müllsäcke werden nicht abgholt und bleiben konsequent stehen.

Die öffentliche gebührenfreie Sammlung der Weihnachtsbäume ist ein Bestandteil des Grünabfallservice des Landkreises Potsdam-Mittemark und wird im Zeitraum Januar und Februar gemäß Tourenplan von der APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH durchgeführt.

Bitte legen Sie am Abholtag den Weihnachtsbaum ohne jeglichen Baumschmuck bis 06.00 Uhr früh zur Abholung vor dem Grundstück bereit.
Große Weihnachtsbäume auf eine maximale Stücklänge von 1,50 m teilen! Der Stammdurchmesser des Weihnachtsbaumes darf nur maximal 10 cm sein!

Einzelne Zweige bzw. Geäst, Gehölze und Grünschnitt hingegen werden bei der gebührenfreie Sammlung der Weihnachtsbäume nicht mitgenommen. Diese Grünabfälle können nur über den saisonal im kostenpflichtigen Grünabfallservice abgeholt oder per Selbstanlieferung kostenpflichtig am Wertstoffhof abgegeben werden. Alternativ kann bei entsprechender Zerkleinerung des Geästes, dieses über die Biotonne entsorgt werden.

Bitte stellen Sie die Grünabfallsäcke und -bunde am vereinbarten bzw. abgestimmten Abfuhrtag rechtzeitig bis 06.00 Uhr früh oder schon am Vorabend zur Abholung bereit.

Grünabfall kann man einfach und bequem entsorgen, indem man ihn selber direkt zu den Wertstoffhöfen oder Grünabfallannahmestellen bringt. Bitte beachten, dass auf den Wertstoffhöfen eine Gebühr für die Annahme von Grünabfällen erhoben wird.

Leichtverpackung-Entsorgung

Gebrauchte Verkaufsverpackungen (sog. Leichtverpackungen-LVP) also Verpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech oder Verbundmaterialien werden in der Gelben Tonne eingesammelt und der Verwertung zugeführt.

In die Gelbe Tonne gehören restentleerte

Kunststoffverpackungen, wie z.B.

Einkaufstüten und Verpackungsfolien

Joghurt- und Margarinebecher

Kunststoffflaschen

leere Tuben

Verschlüsse

Obst- und Gemüsenetze

Verpackungsstyropor

Metallverpackungen, wie z.B.

Alufolie und Aluminiumverpackungen

Konserven- und Getränkedosen

Schraubdeckel

Tuben

Joghurtdeckel

Kronkorken

Verbundstoffverpackungen, wie z.B.

Getränkekartons bzw. Tetrapack

Blister (Sichtverpackungen aus Karton
und Kunststofffolie, Tablettenverpackungen)

NICHT in die Gelbe Tonne gehören

Altkleider

Elektrogeräte

Haushaltsgegenstände

Party- bzw. Einweggeschirr

CD‘s/DVD‘s

Schadstoffe

Bauabfall

Lebensmittelreste

Pflegeprodukte

Kinderspielzeug (Holz/ Kunststoff/
Metall)

Schreibutensilien

gefüllte Verpackung

Pappe/Papier/Tapetenresten

Zigarettenkippen

Glas

Dekoartikel

Hygieneartikel

Spraydosen mit Restinhalt

Für die Entsorgung der Leichtverpackungen stehen Ihnen Gelbe Tonnen mit einem Fassungsvermögen von 240 Liter oder 1.100 Liter zur Verfügung. Die Leerung der Gelben Tonne mit dem Fassungsvermögen 240 Liter erfolgt in einem 2-wöchentlichen Turnus. Die große 1.100 Liter Gelben Tonnen kannen gebietsweise auch in einem wöchentlichen Turnus geleert werden.

Ausschließlich den Anschlußpflichtige vorübergehend genutzter Grundstücke (Wochenendgrundstücke) bleibt die Nutzung der Gelben Säcke vorbehalten. Hierfür werden entsprechende Wertcoupons an die betreffenden Anschlußpflichtigen ausgegeben, die in ausgewählten Vertriebseinrichtungen nach Vorlage in Gelben Säcke eingetauscht werden.

Falsch befüllte Gelbe Tonnen sowie Gelbe Säcke werden nicht geleert bzw. nicht mitgenommen. Diese sind dann vom Abfallbesitzer bis zur nächsten Abholung entsprechend der Vorgaben nachzusortieren.

Verpackungen aus unterschiedlichen Materialien bitte nicht ineinander stapeln und die Deckel immer entfernen!

Bitte stellen Sie Ihre Gelbe Tonne am Leerungstag rechtzeitig bis 06.00 Uhr früh oder schon am Vorabend zur Leerung bereit.

Rundum zuständig und verantwortlich für die Sammlung der Leichtverpackungen, die Entsorgung und den Vertrieb der Gelben Säcke sowie die Ausgabe der Gelben Tonnen ist im Landkreis Potdam-Mittelmark das Unternehmen REMONDIS Brandenburg GmbH, NL Prützke • Pernitzer Str. 19 a • 14797 Kloster Lehnin OT Prützke
Tel. 033 835-59 600 oder 0800-122 325 5 • Fax 033 835-59 450 • E-Mail: info-LVP-PM@remondis.de

Papierentsorgung

Das in der blauen Tonne entsorgte Altpapier unserer Region fahren wir in eine Papierfabrik. Dort wird es zur Herstellung neuer Papiere oder Pappen wiederverwendet. Als Zeitung, Schulheft oder Druckerpapier schenken wir Ihrem Altpapier damit ein neues Leben! Und das immer wieder neu bis zu sechs Recyclingzyklen.

In die Papiertonne gehören

Zeitungen

Zeitschriften

Kataloge

Bücher

Hefte

Packpapier

Pappe

Kartons

Prospekte

Kalender

NICHT in die Papiertonne gehören

verschmutztes Papiere/Kartons

Getränkekartons

beschichtetes Papier

Faxpapier

Hygienepapier,

Tapeten

Fotos

Altpapier kommt in die blaue Tonne. Sie ist in den Größen 240 Liter und 1.100 Liter erhältlich..

Die Leerung der Papiertonne wird 4-wöchentlich durchgeführt. Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem Tourenplan. Für 1.100 Liter Papiertonnen kann gebietsweise eine 1- bis 2-mal wöchentliche Leerung erfolgen.

Am Entsorgungstag wird die Altpapiertonne zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr geleert.

Verantwortlich für die Leerung der Papiertonnen sind wir, die APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH.

Damit es passt, zerreißen Sie sperriges Papier/große Pappen vor dem Einwurf oder falten Sie es flach zusammen. Eine Bündelsammlung von Altpapier kann nicht angeboten werden. Daher muss Altpapier neben der Tonne leider liegenbleiben.

Wird eine zusätzliche Papiertonne benötigt, kontaktieren Sie bitte den Kundenänderungsdienst  oder liefern Sie das Altpapier zum  entsprechenden Wertstoffhof.

Bitte die Papiertonne nicht mit Fehlwürfen verunreinigen, da sonst keine Leerung erfolgen kann. Eingebrachte Fehlwürfe müssen durch den Abfallbesitzer bis zur nächsten Leerung aussortiert sein. Wiederholtes Fehlbefüllen der Papiertonne ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Restabfallentsorgung

Als Restabfall bzw. Haushaltsmüll bezeichnet man alle ungefährlichen Abfälle, die in Haushalten, Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen anfallen und die keinem anderen Verwertungsweg zugeordnet werden können. In der schwarzgrauen Tonnen wird der Restabfall gesammelt, der nicht getrennt entsorgt und somit auch nicht als Rohstoff wiederverwertet werden kann. In Potsdam Mittelmark kommt uns Restabfall aber auf andere Weise zugute: Wir sorgen dafür, dass Restabfälle wieder durch die Steckdose zu uns zurückkommen! Aus den Abfällen entsteht nämlich durch die Verbrennung im Müllheizkraftwerk Wasserdampf. Er treibt mit hohem Druck einen Generator an, der Strom für unsere Region erzeugt.

In die Restabfalltonne gehören

Hygieneartikel, Wegwerfwindeln

Kleintier- /Katzenstreu

Zigarettenabfälle

Glühbirnen

Putzlappen

(Einweg-)Geschirr

Tapetenreste

Textil- und Stoffabfälle, z.B. abgetragene Kleidung

Schuhe, sofern aufgrund des Zustands keine Sammlung über Alttextilien möglich ist

Stark verschmutzte Papierverpackungen, z. B. Pizzakartons

Staubsaugerbeutel

Tonband-/Videokassetten

Dias, Fotos, Röntgenbilder

Blumentöpfe aus Kunststoff o. Holz

NICHT in die Restabfalltonne gehören

Altpapier

Altglas

Bioabfall

Elektrogeräte

Einweg-PET-Flaschen

Energiesparlampen

Leuchtstofflampen

Metallverpackungen

Schadstoffe

Speiseöl und Fette

Bauabfälle

Chemikalien

leere Verpackungen

Bauabfälle jeglicher Art

Die Restbfalltonne steht Ihnen in den Größen 60, 80, 120, 240 oder 1.100 Liter zur Verfügung. Für gelegentlich anfallende Mehrmengen Restabfall sowie für Anschlußpflichtige vorübergehend genutzer Objekte ist die Nutzung eines roten 40-Liter-Restabfallsack des Landkreises Potsdam-Mittelmark möglich. Diese Restabfallsäcke können Sie bei ausgewählten Vertriebseinrichtungen oder hier per Online-Bestellung käuflich erwerben.

Die Restabfallentsorgung wird im Landkreis Potsdam-Mittelmark 14-täglich durchgeführt. Für Abfallbehälter der Größe 1.100 Liter kann gebietsweise auch eine 1- bis 2-mal wöchentliche Leerung erfolgen. Die Termine entnehmen Sie bitte dem Abfalltourenplan.

Am Entsorgungstag wird die Restmülltonne zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr geleert.

Bitte füllen Sie die Abfälle locker in die Restabfalltonne, ohne sie mechanisch zu verpressen oder einzuschlämmen. Geben Sie keine glühenden oder brennenden Gegenstände in die Restabfalltonne sowie keine flüssigen/scharfkantigen Gegenstände in die 40-Liter-Restabfalllsäcke.

Überfüllte oder falsch befüllte Restabfallbehälter werden nicht geleert. Abfallbesitzer oder Abfallbesitzerinnen müssen bis zur nächsten Leerung alle Maßnahmen treffen, die zu einer ordnungsgemäßen Entsorgung beitragen: Fehlbefüllungen aussortieren, Mehrmengen in einem 40-Liter-Restabfallsack bereitstellen. Ist der Abfallbehälter längerfristig zu klein, kann ein größerer oder zusätzlicher Behälter beim Kundenänderungsdienst bestellt werden.

Schadstoffentsorgung

Schadstoffe sind gefährliche Abfälle. Je nach Art, Beschaffenheit und Menge können sie wasser-, luft- und gesundheitsgefährdend sowie explosiv, ätzend, giftig oder brennbar sein. Ihre Schadstoffe erfahren eine sichere und fachgerechte Entsorgung, damit Natur und Mensch nicht beeinträchtigt werden.

zu den Schadstoffen gehören

Akkus, Batterien, Knopfzellen, Starterbatterie

quecksilberhaltige Abfälle

Bremsflüssigkeit, Altöl und Ölfilter

Feuerlöscher

Medikamente

Chemikalienreste, Fotochemikalien, Laugen, Säuren, Farben, Lacke, Holzschutzmittel
(auch nicht ausgehärtete lösemittelfreie Farben und Lacke)

Klebstoffe, Kunstharze, Lösemittel, Fette, Öle, Wachse

Frost- und Pflanzenschutzmittel

Schädlingsbekämpfungs-, Reinigungs-, Putz- und Haarfärbemittel

Spraydosen und andere Verpackungen mit schädlichen Inhalten

flüssige, teerhaltige Bitumenabfälle

NICHT zu den Schadstoffen gehören

lösemittelfreie Farben und Lacke, die vollkommen
ausgehärtet sind (Entsorgung in der Restmülltonne)

völlig restentleerte Behälter mit dem Grünen Punkt (Entsorgung in der gelben Tonne)

Beim Schadstoffmobil können Schadstoffe in haushaltsüblichen Kleinmengen kostenlos abgegeben werden. Im Frühjahr und Herbst fährt das Mobil entsprechend dem Abfalltourenplan in jeden Ort des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Darüber hinaus nehmen die APM-Wertstoffhöfe schadstoffhaltige Abfälle kostenfrei entgegen. Alte Batterien können gemäß Batterieverordnung auch im Handel zurückgegeben werden.

Zweimal im Jahr ist das Schadstoffmobil an festen Terminen in den Ort im Landkreises Potsdam-Mittelmark unterwegs, um schadstoffhaltige Abfälle von Ihnen persönlich entgegenzunehmen. Wann und wo das Schadstoffmobil vor Ort ist, entnehmen Sie bitte dem Abfalltourenplan.


Schadstoffe gehören niemals in die Abfalltonne oder ins Abwasser!

Bitte beachten Sie! Schadstoffe werden nur in verschlossenen Gebinden bis max. 60 Liter abgenommen. Es erfolgt kein Umfüllen von Abfällen oder Entleeren von Gefäßen am Schadstoffmobil bzw. an den APM-Wertstoffhöfen. Aus kapazitären Gründen müssen größere Schadstoffmengen noch vor Abgabe angemeldet werden und das sowohl am Schadstoffmobil als auch an den APM-Wertstoffhöfen.

Sprengstoff, Kampfmittel, radioaktiver Abfall sowie infektiöser Abfall sind von der Schadstoffannahme ausgeschlossen.

Zuständiger Entsorgungsdienstleister für die mobile Schadstoffentsorgung ist im Landkreis Potsdam-Mittelmark das Entsorgungsunternehmen

REMONDIS® Industrie Service GmbH u. Co. KG Gewerbegebiet Magdeburger Str. • 39291 Ziepel

Tel. 039 224-94 323 • Internet: www.remondis-industrie-service.de

Sperrmüllentsorgung

Sperrmüll sind sperrige Abfälle aus Haushaltungen, die aufgrund der Abmessung auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht über die Restabfalltonne entsorgt werden können.

Zum Sperrmüll gehören

Inneneinrichtung, z. B. Sofa, Lattenrost, Matratze, Teppich

Gartenmöbel

Kinderplanschbecken

Kinderwagen

Koffer

Plastikregentonne

Kunststoffkomposter

NICHT zum Sperrmüll gehören

Geschirr

Spielsachen

Tapeten

Kleiderbügel

Schuhe

Elektrogeräte

Autoteile

Bauschutt, z. B. Fliesen, Steine, Wasch- und Toilettenbecken

Abfälle aus Renovierungsarbeiten, z. B. Badewannen, Fenster, Laminat, Heizkörper

Sperrmüll muss im besten Falle gar nicht erst entsorgt werden, wenn gut erhaltene Gegenstände über Tauschbörsen, Verkaufsplattformen oder unsere Tausch und Verschenke-Möglichkeit neue Nutzer oder Abnehmer finden.

Sind die Gegenstände nicht mehr nutzbar oder nachgefragt, können Haushalte zweimal im Jahr eine Sperrmüllsammlung über die APM GmbH in Anspruch nehmen. Die Anmeldung für die Sperrmüllsammlung nimmt das APM-Service-Center entgegen. Bitte halten Sie dazu Ihr Abfall-Steuerzeichen bereit.

Um den Ihren Sperrmüll zur Abholung anzumelden nutzen Sie bitte den telefonsichen Kontakt zum Service-Center oder gerne auch dafür unser Online-Kontaktformular zur Terminabstimmung.

Zum vereinbarten Abholtermin stellen Sie Ihren angemeldeten Sperrmüll bis 06.00 Uhr früh gut erreichbar vor dem Grundstück bereit. Bitte vermischen Sie den Sperrmüll nicht mit anderen Abfällen.

Unangemeldeter Sperrmüll kann leider nicht mitgenommen werden. Die nicht entsorgten Gegenstände müssen dann vom Abfallbesitzer umgehend zurück auf das Grundstück transportiert werden.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Sperrmüll in haushaltsüblichen Kleinmengen an einem unserer Wertstoffhöfe abzugeben. Haushalten werden keine Annahmegebühren berechnet. Für Gewerbe und vorübergehend genutzte Objekte ist die Annahme von Sperrmüll an den Wertstoffhöfen kostenpflichtig.