Wir sammeln und befördern

Restmüllsammlung

Als zertifiziertes und kommunales Entsorgungsunternehmen sind wir vom Landkreis Potsdam-Mittelmark beauftragt, die nachfolgenden Abfälle einzusammeln und einer fachgerechten Entsorgung und Verwertung zuzuführen. Dazu gehören das Einsammeln und Befördern von

• Restabfall
• Pappe und Papier
• Sperrmüll
• Grün- und Bioabfall
• Gewerbeabfall
• Elektroaltgeräte
• herrenlosen Abfall

Unsere privatrechtlichen Dienstleistungen

Über unsere hoheitlichen Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Potsdam-Mittelmark hinaus, können wir auch einige privatrechtliche bzw. gewerbliche Entsorgungsdienstleistungen anbieten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallberatung beraten Sie gerne dazu und freuen sich über Ihr Interesse sowie Ihre Anfragen.

Kontakt zur Abfallberatung

Telefon 033843-30680 ● Fax 033843-30690 oder Sie nutzen unser Kontaktformular für Ihre Anfragen.

Bitte beachten Sie dazu auch unsere Leistungsbedingungen/AGBs.

Containerdienst

Bei Bau-, Renovierungs-und Aufräumarbeiten fallen Abfälle an, die nicht über die Abfallbehälter oder über die Sperrmüllsammlung entsorgt werden können und dürfen.

Diese kann man selbst zum nächstgelegenen Wertstoffhof bringen. Hat man dafür keine eigenen Transportmöglichkeiten oder es sind die Abfallmengen für den Wertstoffhof zu groß, kann unser APM-Containerdienst behilflich sein. Dieser hält verschiedene Transport- und Entsorgungsmöglichkeiten bereit über die Sie unser Team der Abfallberatung gerne informiert.

Alles was Sie rundum zur Containergestellung beachten müssen, lesen Sie bitte im Merkblatt Containeraufstellung.

Sie möchten gerne einen Container bestellen? Hier gelangen Sie zur Online-Anfrage.

Abfälle aus medizinischen Einrichtungen

Abfälle, die unter den Abfallschlüssel (Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)) AVV 180104 und AVV 180101 in medizinischen Einrichtungen (Praxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen) anfallen, müssen getrennt vom Siedlungsabfall (Restabfall/Hausmüll) entsorgt werden. Hierbei ist den Hinweisen der Richtlinie der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes Folge zu leisten. Der Grundsatz der LAGA-Richtlinie besagt, dass aus Gründen des Arbeitsschutzes diese Abfälle ohne jede außerbetriebliche Vorbehandlung (Sortierung, Siebung, Zerkleinerung und ähnliches) der Verbrennung zuzuführen sind.

Foto: AdobeStock _medizinscher Abfall – AVV 180104

Abfälle, die unter die AVV 18 01 04 fallen, sind Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden, so zum Beispiel Wäsche, Gipsverbände, Einwegkleidung, Stuhlwindeln, Inkontinenzmaterialien, mit Blut und Sekret behaftete Verbände sowie Kleidung, Covid-19-Schnelltests und ähnliches. Diese sind unmittelbar am Ort ihres Anfallens in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen zu sammeln und ohne Umfüllen oder Sortieren in sicher verschlossenen Behältnissen zur zentralen Sammelstelle zu befördern. Für diese Entsorgungsleistung können wir einen 30 Liter Entsorgungsbehälter anbieten. (Behältermaß: Höhe 20 cm | Breite 40 cm | Tiefe 33 cm)

Foto: AdobeStock _medizinscher Abfall – AVV 180101

Abfälle, die unter die AVV 18 01 01 fallen, sind spitze oder scharfe Gegenstände (außer 180103*) sowie Abfälle wie zum Beispiel Kanülen, Skalpelle und Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Schnitt- oder Stichverletzungen. Diese Abfälle müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt, fest verschlossen, sicher vor unbefugtem Zugriff gelagert, transportiert und entsorgt werden. Eine gemeinsame Entsorgung mit Abfällen nach AVV 180104 ist unter seuchenhygienischen Gesichtspunkten möglich, solange die Belange des Arbeitsschutzes, insbesondere Schutz vor Verletzungen, beachtet werden. Für diese Entsorgungsleistung können wir den 3 Liter Behälter zur Verfügung stellen. (Behältermaß: Höhe 26 cm | Breite 13,5 cm | Tiefe 13,5 cm)

Altaktenentsorgung

Gerne kümmern wir uns um die Entsorgung Ihrer vertrauenswürdigen Dokumente und Altakten (Aktenvernichtung). Hierfür stellen wir Ihnen geeignete Sicherheitsbehälter zur Verfügung, in die Sie in Ruhe und Sorgfalt Ihre Altakten einfüllen können.  Die befüllten Behälter holen wir bei Ihnen ab und führen sie einer zertifizierten Entsorgungsanlage zu, die nach Bundesdatenschutzgesetz Altakten vernichtet darf.

Sie können zwischen diese beiden Sicherheitsbehältergrößen auswählen:

Sicherheitsbehälter 250 – Dieser Behälter hat ein Fassungsvolumen von 250 Litern und Platz für ca. 30 Aktenordner. (Behältermaße Höhe 101 cm – Breite 58 cm – Tiefe 60 cm)

Sicherheitsbehälter 500 – Dieser Behälter hat ein Fassungsvolumen von 500 Litern und Platz für ca. 60 Aktenordner. (Behältermaße Höhe 85 cm – Breite 106 cm – Tiefe 71 cm)

Abfälle aus gastronomischen Einrichtungen

Speiserestabfälle aus gastronomischen Einrichtungen dürfen nicht über die Restabfallbehälter sondern müssen über eine Speiseresttonne entsorgt werden. Die APM GmbH kann Ihnen dafür folgende Entsorgungsmöglichkeiten anbieten:

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Deckelsack – Der 20 Liter Deckelsack oder der 45 Liter Deckelsack sowie eine 240 l Tauschtonne, in die die mit Speiseresten befüllten Deckelsäcke zum Transport eingestellt werden. Die mit vollen Deckelsäcken befüllte Tauschtonne wird bei jeder Abholung gegen eine saubere und desinfizierte Tonne ausgetauscht.

Speiseresttonne – Die 240 Liter Speiseresttonne. In diese Tonne werden die Speisereste lose eingefüllt. Die befüllte 240 Liter Speiseresttonne wird bei jeder Abholung beziehungsweise Entsorgung gegen eine saubere und desinfizierte Tonne ausgetauscht.

Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen und Veranlassungen dazu gerne an unsere Abfallberatung.