An-, Um- und abmeldung zur Abfallentsorgung

Unser Team vom Kundenänderungsdienst ist für Sie da!

Für die öffentliche Abfallentsorgung gilt in unserem Landkreis der Anschluß- und Benutzungszwang.

Damit ist jeder Eigentümer eines im Gebiet des Landkreises liegenden Grundstücks, auf dem Abfälle anfallen können, verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang). Diese Verpflichtung trifft auch zu bei vorübergehend genutzten Objekten für den Nutzer des Objektes, bei Gewerbebetrieben für den Inhaber des Betriebes sowie für Veranstaltungen und Märkte für den Marktbetreiber bzw. Veranstalter.

Die An-, Um- und Abmeldung an die Abfallentsorgung für das Grundstück, auf dem das Haus steht, in dem Sie eine Wohnung gemietet haben, hat pflichtgemäß der Grundstücktseigentümer. Wenn Sie sich in eine Eigentumswohnung eingemietet haben, kann das auch der Wohnungs- und damit ja auch Teilgrundstückseigentümer erledigen.
Die Anmeldung sollte möglichst rechtzeitig im Vorab erfolgen, so dass die Abfallbehältergestellung pünktlich zum Einzugstermin und bei einer Abmeldung die Abfallbehälterabholung zeitnah zum Auszugstermin organisiert werden kann. Selbiges trifft zu bei einem Umzug, Familienzuwachs, der Abwesenheit einer Person, einen Abfallbehältertausch und ähnliches. Änderungen gelten frühestens ab Antragstellung bzw. ab dem beantragten Termin des laufenden Jahres.

Unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Kundenänderungsdienst helfen Ihnen selbstverständlich gern und stehen für Auskünfte und Ihre Fragen zur Verfügung. Nutzen Sie dafür bitte diese Kontaktmöglichkeiten:

AnMeldung zur abholung von Sperrmüll, Elektronikaltgeräten, Grün- und Bioabfall

Unser Team vom Service-Center ist für Sie da!

Abrufentsorgungen sind u.a. für die Abholung von Sperrmüll- und Elektronikaltgeräten, die Biotonnentleerung auf Zuruf, sowie die Abholung der vollen Grünabfallsäcke/-bunde und Grünabfallbigbags vorgesehen. Für diese Abrufentsorgungen vergibt unser Service-Center die entsprechenden Abholtermine. Halten Sie deshalb für die fernmündliche und schriftliche Korrespondenz mit dem APM-Service-Center immer Ihr Steuerzeichen bzw. Ihre Kundennummer bereit. Diese finden Sie auf Ihrem aktuellen Abfallgebührenbescheid. Mieter erhalten dieses von Ihrem Vermieter. Ebenso wichtig ist Ihre rechtzeitige Anmeldung, weil die Abholung nicht immer gleich an den Folgetagen bzw. zeitnah zum Anruf erfolgen kann!

Unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Service-Center helfen Ihnen selbstverständlich gern und stehen für Auskünfte und Ihre Fragen zur Verfügung. Nutzen Sie dafür bitte diese Kontaktmöglichkeiten:

Alles was sie rund um die abfallentsorgung wissen möchten

Unser Team von der Abfallberatung ist für Sie da!

Mit Ihren Fragen rundum zur Thematik Abfall sind Sie bei unserer Abfallberatung richtig. Unsere Abfallberatung gibt Ihnen neutrale und qualifiziert Beratung u.a. zu Themen der Abfallvermeidung, Trennpflichten, ordnungsgemäße Verwertung, Überlassungspflicht für Restabfälle, Recycling, Vorbehandlungspflicht und Dokumentationspflicht.
Sie beantwortet alle Abfallfragen aus Haushaltungen, Handwerk, Handel, Gastronomie oder Dienstleistungssektor und erläutert abfallrechtliche Vorschriften und Begriffe.

Unsere Abfallberatung gibt Ihnen gerne Unterstützung und Auskunft, wenn sich Probleme bei der öffentlichen Abfallentsorgung auftun, z. B. bei Straßen(um)baumaßnahmen oder bei der Planung und Erstellung von Abfallentsorgungskonzepten. Sie sind Ansprechpartner im Hinblick auf die abfallwirtschaftliche Beteiligung Träger öffentliche Belange.

Benötigen Sie Hilfestellung und Beratung bei einer Haushaltsauflösung und der Entsorgung des Hausrats oder planen Sie ein Event bzw. eine größere Feierlichkeit bei der Abfall anfällt? Auch hier steht Ihnen unsere Abfallberatung gerne beratend zur Seite, ob schnelle Auskunft per Telefon oder intensive Beratung vor Ort. Unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallberatung helfen Ihnen selbstverständlich gern und stehen für Auskünfte und Ihre Fragen zur Verfügung. Nutzen Sie dafür bitte diese Kontaktmöglichkeiten:

Nachfragen und Auskünfte Zum Abfallgebührenkonto

Unser Team von der kaufm. Abteilung ist für Sie da!

Bei Auskünften zu Ihrem Abfallgebührenkonto, z. B. nach dem Stand der offenen Forderungen oder der Erstattung von Gebührenguthaben, sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kaufmännischen Abteilung die richtigen Ansprechpartnerinnen bzw. -partner. Unsere dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen selbstverständlich gern und stehen für Auskünfte und Ihre Fragen zur Verfügung. Nutzen Sie bitte diese Kontaktmöglichkeiten für Ihre Fragen: