Abfallgebühren

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Potsdam-Mittelmark werden gemäß der Abfallgebührensatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark (AbfGS) Gebühren erhoben.
Gebührenschuldner/-pflichtig ist immer der Eigentümer eines an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücks, unabhängig davon, ob es privat oder gewerblich genutzt wird. Ausgenommen davon sind Marktinhaber oder Nutzer von vorübergehend genutzen Objekten nach § 3 Abs. 3 der Abfallgebührensatzung.

Die Abfallgebühr gliedert sich in eine Basisgebühr sowie die Leerungs- beziehungsweise Leistungsgebühren.

Die Leerungs-/Leistungsgebühren werden für die Entsorgung von Restabfällen und Bioabfällen in den dafür zugelassenen Abfallbehältern sowie für die Entsorgung von Restabfällen in den zugelassenen roten Abfallsäcken und für die Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen in Grünschnitt-/Laubsäcken, mittels Strauchbündelbanderolen und über die 1 m³ Bigbags erhoben.

Bei Anlieferung auf den Wertstoffhöfen werden für ausgewählte Abfallarten Annahmegebühren erhoben.

Außerdem werden Verwaltungsgebühren für den Behältertausch mehr als ein Mal pro Jahr und für die Übermittlung eines Nachweises der Behälterleerungen erhoben.

Gebührenveranlagung

Die Basisgebühr wird für jeden Haushalt, jeden Gewerbebetrieb und jedes vorübergehend genutzte Objekt eines anschlusspflichtigen Grundstücks erhoben.
Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Die Basisgebühr wird zur Abdeckung aller Kosten der öffentlichen Abfallentsorgung erhoben. Hierzu zählen insbesondere die Kosten für die Sammlung und Verwertung oder Beseitigung von Altpapier, Elektro- und Elektronikaltgeräten, geringen Mengen gefährlicher Abfälle, Sperrmüll, herrenlosen Abfällen; die Kosten für die Restabfallbehältergestellung, den Betrieb von Wertstoffhöfen; teilweise die Kosten für die Sammlung und Verwertung von Bioabfällen sowie teilweise die Kosten für Vertrieb und Verwaltung.

Gebührentarife für das Jahr 2024

Basisgebühr Haushalte
Die Basisgebühr pro Haushalt bemisst sich nach der Anzahl der Haushaltsangehörigen im Erhebungszeitraum.
Für jeden Haushaltsangehörigen ist je Kalenderjahr eine Basisgebühr zu entrichten.
47,51 €/Person und Jahr
Basisgebühr für vorübergehend genutzte Objekte (z.B. Wochenendgrundstücke)
Für jedes vorübergehend genutzte Objekt (Wochenendgründstück, Laube, Gartengrundstück, Ferienbungalow)
wird pro Kalenderjahr eine einheitliche Basisgebühr erhoben.
23,98 €/ Objekt und Jahr
Basisgebühr Gewerbe mit Papierentsorgung  
Die Basisgebühr pro Gewerbebetrieb bemisst sich nach dem im Erhebungszeitraum vorgehaltenen Restabfallbehältervolumen.

60 Liter – 47,94 €/ Behälter und Jahr
80 Liter – 63,92 €/ Behälter und Jahr
120 Liter – 95,88 €/ Behälter und Jahr
240 Liter – 191,76 €/ Behälter und Jahr
1.100 Liter – 878,90 €/ Behälter und Jahr

1,1 m³ bis 5 m³ – 1.997,50 €/ Behälter und Jahr
5 m³ bis 10 m³ – 2.397,00 €/ Behälter und Jahr
10m³ bis 20 m³ – 2.796,50 €/ Behälter und Jahr
20 m³ und größer – 3.196,00 €/ Behälter und Jahr 
Basisgebühr Gewerbe ohne Papierentsorgung  
60 Liter – 32,46 €/ Behälter und Jahr
80 Liter – 43,28 €/ Behälter und Jahr
120 Liter – 64,92 €/ Behälter und Jahr
240 Liter – 129,84 €/ Behälter und Jahr
1.100 Liter – 595,10 €/ Behälter und Jahr

1,1 m³ bis 5 m³ – 1.352,50 €/ Behälter und Jahr
5 m³ bis 10 m³ – 1.623,00 €/ Behälter und Jahr
10m³ bis 20 m³ – 1.893,50 €/ Behälter und Jahr
20 m³ und größer – 2.164,00 €/ Behälter und Jahr  
Gebühr für die einmalige Entleerung der Restabfallbehälter
60 Liter – 3,55 €
80 Liter – 4,74 €
120 Liter – 7,10 €
240 Liter – 14,21 €
1.100 Liter – 65,12 €
Für Restabfallbehälter mit einem Volumen von mehr als 1.100 Liter beträgt die Entleerungsgebühr 353,33 € pro t (Tonne) entsorgten Restabfall.
Kann eine vereinbarte Abholung wegen Verschulden des Gebührenschuldners nicht erfolgen, wird eine Gebühr von 247,36 € je Leerfahrt erhoben.
Gebühren für Abfallsäcke
Mit dem Kauf der folgenden Abfallsäcke für Restmüll und Grünabfall sind die Entsorgungskosten bereits entrichtet.

40 Liter Restabfallsack – 2,37 €/ Stück
Grünabfallsack bzw. Banderole – 4,50 € / Stück
1-m³-Grünabfallbigbag – 66,00 € / Stück
Gebühren für die einmalige Entleerung von Bioabfallbehältern
60 Liter – 2,60 €
120 Liter – 5,20 €
240 Liter – 10,40 €

Abfallgebührenbescheid erklärt

Erklärung zum Abfallgebührenbescheid (Musterbescheid 2023/2024)

(1) Objektgebundenes Steuerzeichen

(2) Festsetzung Entleerungsgebühr 2023
Mit dem Abfallgebührenbescheid werden/wurden Sie zur Zahlung einer Vorauszahlung auf die Entleerungsgebühr 2023 aufgefordert. Die tatsächliche Anzahl der Entsorgungen im Jahr 2022 wurde mit dem Chipsystem ermittelt und jetzt nach Ablauf des Jahres wird die endgültige Entleerungsgebühr festgesetzt. Nach Verrech-nung der mit dem Abfallgebührenbescheid 2023 geforderten Vorauszahlung ergibt sich gegebe-nenfalls eine Nachforderung bzw. Gutschrift, die bei der Festsetzung der ersten Fälligkeit 2023 berücksichtigt ist.

(3) Festsetzung Basisgebühr 2024
Haushalt: Berechnung nach Anzahl der Haushaltsangehörigen
Gewerbe: Berechnung nach vorgehaltenen Restabfallbehältervolumen
vorübergehend genutztes Objekt: Berechnung je Objekt

(4) Vorauszahlung

(5) Entleerungsgebühr 2024
Bei der Berechnung der Vorauszahlung auf die Entleerungsgebühr für 2024 wird die Anzahl der im Jahr 2023 in Anspruch genommenen Entleerungen zu Grunde gelegt. Sind im Jahr 2023 keine Entleerungen feststellbar, wird die Vorauszahlung 2023 entsprechend der festgesetzten Mindestleerung 2023 des Ihnen zur Verfügung stehenden Restabfallbehälters erhoben. Punkt 5 gibt die Gesamt-Abfallgebühr 2024 an, bestehend aus der Summe aus der Basis- und der Entleerungsgebühr.

(6) Übertrag aus dem Vorjahr
Verrechnung von Guthaben oder Nach-zahlungen aus dem Vorjahr auf die erste Fälligkeit.

(7) Fälligkeiten
Die Abfallgebühr ist in zwei Teilbeträgen am 28.02. und 15.07. fällig.
Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist die Gebühr in vier Teilbeträgen am 28.02., 15.04., 15.07. und 15.10. fällig.

Um die Termine für den Ausgleich der Abfallgebühren nicht zu vergessen, empfiehlt sich die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Mit einem SEPA-Lastschriftmandat können Sie Ihre Abfallgebühren viel bequemer bezahlen. Ihre Vorteile auf einen Blick:
▪ Fälligkeitstermine werden nicht verpasst,
▪ Vier statt nur zwei Fälligkeitstermine mit kleineren Fälligkeitsbeträgen,
▪ keine zusätzlichen Bankgebühren
▪ und zu Ihrer Sicherheit kann der Betrag innerhalb von acht Wochen zurückgebucht werden.

Bei Fragen zum SEPA-Lastschriftverfahren, wegen offener Forderungen oder Erstattungen von Abfallgebühren, wenden Sie sich bitte an die kaufmännische Abteilung der APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH unter Tel.: 033843 – 30-631/ -644/ -656.

Gebührentarife der APM-Wertstoffhöfe 2024

Auf den APM-Wertstoffhöfen können nur in haushaltsüblichen Kleinmengen die nachfolgend genannten Abfälle aus allen Herkunftsbereichen (Haushalte, vorübergehendgenutzte Objekte und gewerbliche Einrichtungen) des Landkreises Potsdam-Mittelmark abgegeben werden.
Für die Annahme von Abfällen auf den Wertstoffhöfen des Landkreises sind folgende Gebühren zu entrichten:

Abfall-Annahmegebühren
Die Annahmegebühren unterliegen der gültigen Abfallgebührensatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark nach § 5 Abs. 10.
Der Gebührenbescheid wird auf Grundlage des entsprechenden Wiegescheins erstellt.
Altreifen _ 266,52 €/t
Grünabfälle _ 149,80 €/t
Altholz der Kategorie A1 bis A3 _ 110,59 €/t
Altholz der Kategorie A4 _ 168,00 €/t
Asbest, asbesthaltige Baustoffe _ 342,53 €/t
Baumischabfall _ 302,63 €/t
Bitumenabfälle _ 543,89 €/t
mineral. Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen _ 301,22 €/t
Gipsabfälle (Rigipsplatte, Ytong-Steine) _ 186,73 €/t
Sortierter Bauschutt _ 86,20 €/t
Teerpappe _ 543,89 €/t
HBCD-/FCKW-haltiges Baustyropor _ 6.518,47 €/t
Sperrmüll _ 262,41 €/t

Pauschal-Abfallannahmegebühren
Abweichend von Absatz 10.1 der gültigen Abfallgebührensatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark wird bei der Anlieferung von
nachfolgend genannten Abfällen, die je Abfallart ein Gesamtgewicht von 40 kg nicht überschreiten, eine Pauschalgebühr je Stück erhoben.
Altreifen (max. 40 kg) _ 4,00 €/Stück
Altholz A1 bis A3 (max. 40 kg) _ 4,00 €/Stück
(z. B. Palette, Holzkiste, Innentür)
Sortierter Bauschutt (max. 40 kg) _ 4,00 €/Stück
(z. B. Toilettenbecken, Waschbecken,  Kiste oder Eimer mit Fliesen, Steinzeug)
Baumischabfälle (max. 20 kg) _ 4,00 €/Stück
(z. B. 1 Müllsack Tapete, Kunststoffrohre, Plane, leere Zementsäcke) 
Grünabfall (max. 20 kg) _ 4,00 €/Stück
(z. B. trockenes Laub oder Rasenschnitt in Kleinstmengen)