uf Veranstaltungen wie Volksfesten und Märkten fällt neben Spaß und Unterhaltung auch jede Menge Abfall an. Die gesetzlichen Regelungen schreiben vor, dass diese Abfälle nach Restabfall und Wertstoffen zu trennen sind[1]. Der Abfallerzeuger, d.h. der Veranstalter, ist zur Getrennthaltung der anfallenden Abfälle verpflichtet. Konkret bedeutet dies, dass geeignete Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen sind, um eine hochwertige Abfallverwertung zu ermöglichen.
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