Ihr Abfallgebühren-Bescheid ist auf dem Weg
Im Postfach und auch online: Ihr Abfallgebührenbescheid ist auf dem Weg zu Ihnen.
Niemegk, 09.01.2025. Im Dezember 2024 hatte der Kreistag des Landkreises Potsdam-Mittelmark die Abfallgebührensatzung 2025 bestätigt. Die wichtigste Botschaft: Die Gebühren bleiben gleich. Der diesjährige Abfallgebührenbescheid ist in Kürze postalisch auf dem Versandweg zu Ihnen unterwegs. Bitte beachten Sie, dass Sie diesen in den nächsten Tagen auf dem herkömmlichen Weg in Ihrem Briefkasten vorfinden werden.
Zusätzlich besteht für Sie die zeitgemäße und komfortable Möglichkeit, Ihren Abfallgebührenbescheid über das „Mein APM-Portal“ online abzurufen.
Dies bietet Ihnen einige Vorteile:
- Schneller Zugriff: Sie können Ihren Abfallgebührenbescheid sofort einsehen, ohne auf die Postzustellung warten zu müssen.
- Umweltfreundlich: Der digitale Abruf spart Papier und trägt zur Reduzierung von Umweltauswirkungen bei.
- Komfortabel: Nutzen Sie die Flexibilität von „Mein APM-Portal“, um Ihre Abfallgebührenbescheide jederzeit und von überall abzurufen.
So können Sie Ihren Abfallgebührenbescheid online abrufen:
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
- Navigieren Sie zum Bereich bzw. Menüpunkt „Finanzen“ .
- aktivieren Sie die Funktion „Online Abruf für Bescheide“.
- Dort finden Sie den aktuellen Bescheid sowie zukünftige Abfallgebührenbescheide.
Sie haben auch die Möglichkeit, sich generell dafür zu entscheiden, Ihren Abfallgebührenbescheid ausschließlich über das „Mein APM-Portal“ abzurufen. Falls Sie von dieser Option Gebrauch machen möchten, können Sie dies ebenfalls über „Finanzen“ und die Aktivierung des Online-Abrufes festlegen.
Wie ist der Abfallgebührenbescheid aufgebaut?
Die Abfallgebühr gliedert sich in eine Basisgebühr sowie die Leerungs- beziehungsweise Leistungsgebühren.
Die Basisgebühr wird für jeden Haushalt, jeden Gewerbebetrieb und jedes vorübergehend genutzte Objekt eines anschlusspflichtigen Grundstücks erhoben.
Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Die Leerungs-/Leistungsgebühren werden für die Entsorgung von Restabfällen und Bioabfällen in den dafür zugelassenen Abfallbehältern sowie für die Entsorgung von Restabfällen in den zugelassenen roten Abfallsäcken und für die Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen in Grünschnitt-/Laubsäcken, mittels Strauchbündelbanderolen und über die 1 m³ Bigbags erhoben.
Mit dem Abfallgebührenbescheid werden/wurden Sie zu einer Vorauszahlung auf die Entleerungsgebühr 2024 aufgefordert. Die tatsächliche Anzahl der Entsorgungen im Jahr 2024 wurde mit dem Chipsystem ermittelt und jetzt nach Ablauf des Jahres wird die endgültige Entleerungsgebühr festgesetzt. Nach Verrechnung der mit dem Abfallgebührenbescheid 2024 geforderten Vorauszahlung ergibt sich gegebenenfalls eine Nachforderung bzw. Gutschrift, die bei der Festsetzung der ersten Fälligkeit 2024 berücksichtigt ist.
Bei der Berechnung der Vorauszahlung auf die Entleerungsgebühr für 2025 wird die Anzahl der im Jahr 2024 in Anspruch genommenen Entleerungen zu Grunde gelegt. Sind im Jahr 2024 keine Entleerungen feststellbar, wird die Vorauszahlung 2025 entsprechend der festgesetzten Mindestleerung 2025 des Ihnen zur Verfügung stehenden Restabfallbehälters erhoben.
Fälligkeiten
Die Abfallgebühr ist in zwei Teilbeträgen am 28.02. und 15.07. fällig. Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist die Gebühr in vier Teilbeträgen am 28.02., 15.04., 15.07. und 15.10. eines Jahres fällig.
Um die Termine für den Ausgleich der Abfallgebühren nicht zu vergessen, empfiehlt sich die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Mit einem SEPA-Lastschriftmandat können Sie Ihre Abfallgebühren viel bequemer bezahlen. Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Fälligkeitstermine werden nicht verpasst.
- Vier statt nur zwei Fälligkeitstermine sorgen für kleinere Fälligkeitsbeträge.
- Es gibt keine zusätzlichen Bankgebühren.
- Zu Ihrer Sicherheit kann der Betrag innerhalb von acht Wochen zurückgebucht werden.
Was ist zu tun, wenn die Angaben zur Anzahl der im Haushalt lebenden Personen nicht mehr aktuell ist?
- Überprüfen Sie die auf dem letzten Abfallgebührenbescheid erfasste Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Personen.
- Falls Änderungen notwendig sind (zum Beispiel durch Umzug, Geburt, oder sonstige Veränderungen), melden Sie uns diese bitte umgehend.
Meldung von Änderungen:
Es ist wichtig sicherzustellen, dass die erfassten Informationen korrekt und aktuell sind, um eine genaue Gebührenberechnung zu gewährleisten. Eventuelle Änderungen in der Haushaltsgröße müssen Sie uns immer zeitnah melden. Ihre Änderungsmeldung kann vorzugsweise schriftlich erfolgen. Bitte senden Sie uns dazu auch einen Nachweis (z.B. Meldebescheinigung, Geburtsurkunde) an den folgenden Kontakt:
APM Kundenänderungsdienst:
E-Mail: apm-service@apm-niemegk.de
Fax: 033843 30690
Postalisch: APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
– Kundenänderungsdienst –
Bahnhofstr. 18
14823 Niemegk
Nutzen Sie für Ihre Korrespondenz mit uns gerne auch unsere Online-Formulare.