Als Mieter neu eingezogen?

Als neuer Mieter in unserem Landkreis fragen Sie sich, was Sie über die Abfallentsorgung wissen müssen?

Pflichten des Grundstückseigentümers

Die Anmeldung zur Abfallentsorgung für das Grundstück, auf dem das Haus steht, in dem Sie eine Wohnung gemietet haben, ist Pflicht des Grundstückseigentümers. Der/die Restabfallbehälter des Vormieters sind noch vorhanden und Sie möchten diese weiternutzen? Das ist theoretisch möglich. Bitte stimmen Sie sich dazu gerne mit dem für Ihren Wohnort zuständigen Mitarbeiter des Kundenservice ab.

Abfallgebühren sind zu zahlen.

Sie möchten erfahren, wie hoch Ihre ganz persönlichen Abfallgebühren sind und auch eine „Rechnung“ darüber erhalten?
Hierzu ist zu beachten, das gebührenpflichtig immer der Grundstückseigentümer oder dessen Bevollmächtigter (zum Beispiel der Hausverwalter) ist. Deshalb erhalten Sie als Mieter direkt auch keinen Abfallgebührenbescheid. Besprechen Sie diesen Wunsch trotzdem auch mit dem für Ihren Wohnort zuständigen Mitarbeiter des Kundenservice. Sicherlich wird sich eine Lösung dafür finden lassen.

Sie fragen, wann die Abfallgebühren fällig werden?
Der Grundstückseigentümer erhält den Gebührenbescheid im Januar eines jeden Jahres. Die Abfallgebühr wird zu Anfang des Kalenderjahres festgesetzt und wird zum 28.02. und 15.07. in zwei gleichen Teilbeträgen, oder bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren zum 28.02., 15.04., 15.07. und 15.10. in vier gleichen Teilbeträgen fällig.

Abfallbehälter sind zu benutzen.

Sie möchten eine Biotonne nutzen, es ist aber auf dem Grundstück keine vorhanden?
In diesem Fall wenden Sie sich mit der Bitte direkt an Ihren Vermieter oder dessen Bevollmächtigten. Dieser kann bei uns eine Biotonne bestellen.

Sie möchten Leichtverpackungen richtig entsorgen?
Seit dem 01. Januar 2022 werden dafür Gelbe 240-Liter-Tonnen genutzt.