Wärmepumpen (haushaltsüblich)

Entsorgungsweg

Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Wärmepumpen (haushaltsüblich) aus privaten Haushalten werden auf unseren Wertstoffhöfen als Elektroaltgerät angenommen. Voraussetzung für die Annahme ist, dass die Wärmepumpe fachgerecht ausgebaut und das Kühlmittel durch ein zugelassenes Fachunternehmen entfernt wurde.
Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, die Wärmepumpe auf verbleibendes Kühlmittel zu prüfen. Mit der Anlieferung bestätigt der Besitzer, dass die Wärmepumpe entsprechend vorbereitet ist. Wärmepumpen können unter diesen Bedingungen problemlos entsorgt werden.