Das Bild zeigt einen Mitarbeiter der Wertstoffhofes, der Elektroschrott sortiert. Es signalisiert, dass für die erhobenen Gebühren auch Leistungen erfolgen.

Abfallgebühren

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Potsdam-Mittelmark werden gemäß der Abfallgebührensatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark (AbfGS) Gebühren erhoben.

Gebührenschuldner/-pflichtig ist immer der Eigentümer eines an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücks. Dies gilt unabhängig davon, ob es privat oder gewerblich genutzt wird. Ausgenommen davon sind Marktinhaber oder Nutzer von vorübergehend genutzten Objekten nach § 3 Abs. 3 der Abfallgebührensatzung.

Die Abfallgebühr gliedert sich in eine Basisgebühr sowie die Leerungs- beziehungsweise Leistungsgebühren.

Die Leerungs-/Leistungsgebühren werden für die Entsorgung von Restabfällen und Bioabfällen in den dafür zugelassenen Abfallbehältern sowie für die Entsorgung von Restabfällen in den zugelassenen roten Abfallsäcken und für die Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen in Grünschnitt-/Laubsäcken, mittels Strauchbündelbanderolen und über die 1 m³ Big-Bags erhoben. Big-Bags sind besonders große, stabile Säcke, die man bei der APM GmbH erwerben kann.

Bei Anlieferung auf den Wertstoffhöfen werden für ausgewählte Abfallarten Annahmegebühren erhoben.

Außerdem werden Verwaltungsgebühren für den Behältertausch mehr als ein Mal pro Jahr und für die Übermittlung eines Nachweises der Behälterleerungen erhoben.

Gebührenveranlagung

Die Basisgebühr wird für jeden Haushalt, jeden Gewerbebetrieb und jedes vorübergehend genutzte Objekt eines anschlusspflichtigen Grundstücks erhoben.
Der Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.

Die Basisgebühr wird zur Abdeckung aller Kosten der öffentlichen Abfallentsorgung erhoben. Hierzu zählen insbesondere die Kosten für die Sammlung und Verwertung oder Beseitigung von Altpapier, Elektro- und Elektronikaltgeräten, von geringen Mengen gefährlicher Abfälle, Sperrmüll, herrenlosen Abfällen; die Kosten für die Restabfallbehältergestellung, den Betrieb von Wertstoffhöfen; teilweise die Kosten für die Sammlung und Verwertung von Bioabfällen sowie teilweise die Kosten für Vertrieb und Verwaltung.

Abfallgebührenbescheid erklärt

Erklärung zum Abfallgebührenbescheid (Musterbescheid 2025/2026)

(1) Objektgebundenes Steuerzeichen

(2) Gesamt-Abfallgebühr 2026
Die Gesamt-Abfallgebühr setzt sich zusammen aus den Nachforderungen des Vorjahres (2025) und der Vorauszahlung der Basis- und Entleerungsgebühr für das Jahr 2026.

(3)Fälligkeiten
Die Abfallgebühr ist in zwei Teilbeträgen am 28.02. und 15.07. fällig.
Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist die Gebühr in vier Teilbeträgen am 28.02., 15.04., 15.07. und 15.10. fällig.

(4) Tatsächliche Entleerungen 2025
Hier werden die tatsächlich in Anspruch genommenen Entleerungen aus dem Vorjahraufgeführt und abgerechnet.

(5) Erläuterung zur Entleerungsgebühr 2025
Im Jahr 2025 wurde eine Vorauszahlung auf die Entleerungsgebühr erhoben. Diese Vorauszahlung beruhte auf einer geschätzten Anzahl von Entleerungen (Mindestleerung).
Die tatsächlich durchgeführten Entleerungen im Jahr 2025 wurden mithilfe des Chipsystems erfasst. Nach Ablauf des Jahres konnte nun die endgültige Entleerungsgebühr auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Entleerungen festgesetzt werden.
Die mit dem Abfallgebührenbescheid 2025 erhobene Vorauszahlung wurde mit der endgültigen Entleerungsgebühr verrechnet. Daraus ergibt sich gegebenenfalls eine Nachforderung (oder eine Gutschrift), die bei der Festsetzung der ersten Fälligkeit 2026 bereits berücksichtigt ist.

(6) ) Festsetzung der Basisgebühr 2026
Haushalt: Berechnung nach Anzahl der Haushaltsangehörigen
Gewerbe: Berechnung nach vorgehaltenen Restabfallbehältervolumen
vorübergehend genutztes Objekt: Berechnung je Objekt


(7) Vorauszahlung Entleerungsgebühr für 2026
Bei der Berechnung der Vorauszahlung auf die
Entleerungsgebühr für 2026 wird die Anzahl der
im Jahr 2025 in Anspruch genommenen Entleerungen
zu Grunde gelegt. (Selbiges für die Biotonne.)
Sind im Jahr 2025 keine Entleerungen feststellbar, wird die Vorauszahlung 2026 entsprechend der festgesetzten
Mindestleerung 2026 des zur Verfügung
stehenden Restabfallbehälters erhoben.


(8) Abfallgebühr für 2026
Die Abfallgebühr 2026 umfasst in Summe die Basisgebühr 2026 und die Vorauszahlung der Entleerungsgebühr für 2026.



Um die Termine für den Ausgleich der Abfallgebühren nicht zu vergessen, empfiehlt sich die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Mit einem SEPA-Lastschriftmandat können Sie Ihre Abfallgebühren viel bequemer bezahlen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:
▪ Fälligkeitstermine werden nicht verpasst.
▪ Es gibt vier statt nur zwei Fälligkeitstermine mit kleineren Fälligkeitsbeträgen.
▪ Es gibt keine zusätzlichen Bankgebühren
▪ Zu Ihrer Sicherheit kann der Betrag innerhalb von acht Wochen zurückgebucht werden.

Bei Fragen zum SEPA-Lastschriftverfahren wegen offener Forderungen oder Erstattungen von Abfallgebühren wenden Sie sich bitte an die kaufmännische Abteilung der APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH unter Telefon: 033843 – 30-631/ -644/ -656.

Gebührentarife für das Jahr 2026

Basisgebühr Haushalte
Die Basisgebühr pro Haushalt bemisst sich nach der Anzahl der Haushaltsangehörigen im Erhebungszeitraum.
Für jeden Haushaltsangehörigen ist je Kalenderjahr eine Basisgebühr zu entrichten.
54,75 €/Person und Jahr
Basisgebühr für vorübergehend genutzte Objekte (z.B. Wochenendgrundstücke)
Für jedes vorübergehend genutzte Objekt (Wochenendgründstück, Laube, Gartengrundstück, Ferienbungalow)
wird pro Kalenderjahr eine einheitliche Basisgebühr erhoben.
26,74 €/ Objekt und Jahr
Basisgebühr Gewerbe mit Papierentsorgung  
Die Basisgebühr pro Gewerbebetrieb bemisst sich nach dem im Erhebungszeitraum vorgehaltenen Restabfallbehältervolumen.

60 Liter – 53,46 €/ Behälter und Jahr
80 Liter – 71,28 €/ Behälter und Jahr
120 Liter – 106,92 €/ Behälter und Jahr
240 Liter – 213,84 €/ Behälter und Jahr
1.100 Liter – 980,10 €/ Behälter und Jahr

1,1 m³ bis 5 m³ – 2.227,50 €/ Behälter und Jahr
5 m³ bis 10 m³ – 2.673,00 €/ Behälter und Jahr
10m³ bis 20 m³ – 3.118,50 €/ Behälter und Jahr
20 m³ und größer – 3.564,00 €/ Behälter und Jahr 
Basisgebühr Gewerbe ohne Papierentsorgung  
60 Liter – 38,16 €/ Behälter und Jahr
80 Liter – 50,88 €/ Behälter und Jahr
120 Liter – 76,32 €/ Behälter und Jahr
240 Liter – 152,64 €/ Behälter und Jahr
1.100 Liter – 699,60 €/ Behälter und Jahr

1,1 m³ bis 5 m³ – 1.590,00 €/ Behälter und Jahr
5 m³ bis 10 m³ – 1.908,00 €/ Behälter und Jahr
10m³ bis 20 m³ – 2.226,00 €/ Behälter und Jahr
20 m³ und größer – 2.544,00 €/ Behälter und Jahr  
Gebühr für die einmalige Entleerung der Restabfallbehälter
60 Liter – 4,09 €
80 Liter – 5,46 €
120 Liter – 8,18 €
240 Liter – 16,37 €
1.100 Liter – 75,02 €
Für Restabfallbehälter mit einem Volumen von mehr als 1.100 Liter beträgt die Entleerungsgebühr 434,59 € pro t (Tonne) entsorgten Restabfall.
Kann eine vereinbarte Abholung wegen Verschulden des Gebührenschuldners nicht erfolgen, wird eine Gebühr von 280,52 € je Leerfahrt erhoben.
Gebühren für Abfallsäcke
Mit dem Kauf der folgenden Abfallsäcke für Restmüll und Grünabfall sind die Entsorgungskosten bereits entrichtet.

40 Liter Restabfallsack – 2,73 €/ Stück
Grünabfallsack bzw. Banderole – 5,50 € / Stück
1-m³-Grünabfallbigbag – 71,00 € / Stück
Gebühren für die einmalige Entleerung von Bioabfallbehältern
60 Liter – 3,00 €
120 Liter – 6,00 €
240 Liter – 12,00 €

Gebührentarife für das Jahr 2025

Basisgebühr Haushalte
Die Basisgebühr pro Haushalt bemisst sich nach der Anzahl der Haushaltsangehörigen im Erhebungszeitraum.
Für jeden Haushaltsangehörigen ist je Kalenderjahr eine Basisgebühr zu entrichten.
47,36 €/Person und Jahr
Basisgebühr für vorübergehend genutzte Objekte (z.B. Wochenendgrundstücke)
Für jedes vorübergehend genutzte Objekt (Wochenendgründstück, Laube, Gartengrundstück, Ferienbungalow)
wird pro Kalenderjahr eine einheitliche Basisgebühr erhoben.
23,53 €/ Objekt und Jahr
Basisgebühr Gewerbe mit Papierentsorgung  
Die Basisgebühr pro Gewerbebetrieb bemisst sich nach dem im Erhebungszeitraum vorgehaltenen Restabfallbehältervolumen.

60 Liter – 47,04 €/ Behälter und Jahr
80 Liter – 62,72 €/ Behälter und Jahr
120 Liter – 94,08 €/ Behälter und Jahr
240 Liter – 188,16 €/ Behälter und Jahr
1.100 Liter – 862,40 €/ Behälter und Jahr

1,1 m³ bis 5 m³ – 1.960,00 €/ Behälter und Jahr
5 m³ bis 10 m³ – 2.352,00 €/ Behälter und Jahr
10m³ bis 20 m³ – 2.744,00 €/ Behälter und Jahr
20 m³ und größer – 3.136,00 €/ Behälter und Jahr 
Basisgebühr Gewerbe ohne Papierentsorgung  
60 Liter – 32,46 €/ Behälter und Jahr
80 Liter – 43,28 €/ Behälter und Jahr
120 Liter – 64,92 €/ Behälter und Jahr
240 Liter – 129,84 €/ Behälter und Jahr
1.100 Liter – 595,10 €/ Behälter und Jahr

1,1 m³ bis 5 m³ – 1.352,50 €/ Behälter und Jahr
5 m³ bis 10 m³ – 1.623,00 €/ Behälter und Jahr
10m³ bis 20 m³ – 1.893,50 €/ Behälter und Jahr
20 m³ und größer – 2.164,00 €/ Behälter und Jahr  
Gebühr für die einmalige Entleerung der Restabfallbehälter
60 Liter – 3,55 €
80 Liter – 4,74 €
120 Liter – 7,10 €
240 Liter – 14,21 €
1.100 Liter – 65,12 €
Für Restabfallbehälter mit einem Volumen von mehr als 1.100 Liter beträgt die Entleerungsgebühr 371,84 € pro t (Tonne) entsorgten Restabfall.
Kann eine vereinbarte Abholung wegen Verschulden des Gebührenschuldners nicht erfolgen, wird eine Gebühr von 247,68 € je Leerfahrt erhoben.
Gebühren für Abfallsäcke
Mit dem Kauf der folgenden Abfallsäcke für Restmüll und Grünabfall sind die Entsorgungskosten bereits entrichtet.

40 Liter Restabfallsack – 2,37 €/ Stück
Grünabfallsack bzw. Banderole – 4,50 € / Stück
1-m³-Grünabfallbigbag – 66,00 € / Stück
Gebühren für die einmalige Entleerung von Bioabfallbehältern
60 Liter – 2,60 €
120 Liter – 5,20 €
240 Liter – 10,40 €

Gebührentarife der APM-Wertstoffhöfe 2026

Auf den APM-Wertstoffhöfen können nur in haushaltsüblichen Kleinmengen die nachfolgend genannten Abfälle aus allen Herkunftsbereichen (Haushalte, vorübergehendgenutzte Objekte und gewerbliche Einrichtungen) des Landkreises Potsdam-Mittelmark abgegeben werden.


Für die Annahme von Abfällen auf den Wertstoffhöfen des Landkreises sind folgende Gebühren zu entrichten:

Abfall-Annahmegebühren
Die Annahmegebühren unterliegen der gültigen Abfallgebührensatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark nach § 5 Abs. 10.
Der Gebührenbescheid wird auf Grundlage des entsprechenden Wiegescheins erstellt.
Altreifen _ 272,39 €/t
Grünabfälle _ 152,92 €/t
Altholz der Kategorie A1 bis A3 _ 112,36 €/t
Altholz der Kategorie A4 _ 172,48 €/t
Asbest, asbesthaltige Baustoffe _ 349,38 €/t
Baumischabfall _ 309,92 €/t
Bitumenabfälle _ 550,66 €/t
mineral. Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen _ 307,35 €/t
Gipsabfälle (Rigipsplatte, Ytong-Steine) _ 192,59 €/t
Sortierter Bauschutt _ 89,62 €/t
Teerpappe _ 550,66 €/t
HBCD-/FCKW-haltiges Baustyropor _ 7.392,73 €/t
Sperrmüll _ 269,09 €/t

Pauschal-Abfallannahmegebühren
Abweichend von Absatz 10.1 der gültigen Abfallgebührensatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark wird bei der Anlieferung von
nachfolgend genannten Abfällen, die je Abfallart ein Gesamtgewicht von 40 kg nicht überschreiten, eine Pauschalgebühr je Stück erhoben.
Altreifen (max. 40 kg) _ 4,00 €/Stück
Altholz A1 bis A3 (max. 40 kg) _ 4,00 €/Stück
(z. B. Palette, Holzkiste, Innentür)
Sortierter Bauschutt (max. 40 kg) _ 4,00 €/Stück
(z. B. Toilettenbecken, Waschbecken,  Kiste oder Eimer mit Fliesen, Steinzeug)
Baumischabfälle (max. 20 kg) _ 4,00 €/Stück
(z. B. 1 Müllsack Tapete, Kunststoffrohre, Plane, leere Zementsäcke) 
Grünabfall (max. 20 kg) _ 4,00 €/Stück
(z. B. trockenes Laub oder Rasenschnitt in Kleinstmengen)  
Gips (max. 20 kg) _ 4,00 €/Stück
(z. B. Rigipsplatten-kleine Menge und Abschnitte)

Gebührentarife der APM-Wertstoffhöfe 2025

Auf den APM-Wertstoffhöfen können nur in haushaltsüblichen Kleinmengen die nachfolgend genannten Abfälle aus allen Herkunftsbereichen (Haushalte, vorübergehendgenutzte Objekte und gewerbliche Einrichtungen) des Landkreises Potsdam-Mittelmark abgegeben werden.


Für die Annahme von Abfällen auf den Wertstoffhöfen des Landkreises sind folgende Gebühren zu entrichten:

Abfall-Annahmegebühren
Die Annahmegebühren unterliegen der gültigen Abfallgebührensatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark nach § 5 Abs. 10.
Der Gebührenbescheid wird auf Grundlage des entsprechenden Wiegescheins erstellt.
Altreifen _ 269,61 €/t
Grünabfälle _ 151,71 €/t
Altholz der Kategorie A1 bis A3 _ 111,02 €/t
Altholz der Kategorie A4 _ 170,72 €/t
Asbest, asbesthaltige Baustoffe _ 346,67 €/t
Baumischabfall _ 307,08 €/t
Bitumenabfälle _ 548,35 €/t
mineral. Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen _ 304,70 €/t
Gipsabfälle (Rigipsplatte, Ytong-Steine) _ 190,53 €/t
Sortierter Bauschutt _ 88,19 €/t
Teerpappe _ 548,35 €/t
HBCD-/FCKW-haltiges Baustyropor _ 6.575,11 €/t
Sperrmüll _ 267,76 €/t

Pauschal-Abfallannahmegebühren
Abweichend von Absatz 10.1 der gültigen Abfallgebührensatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark wird bei der Anlieferung von
nachfolgend genannten Abfällen, die je Abfallart ein Gesamtgewicht von 40 kg nicht überschreiten, eine Pauschalgebühr je Stück erhoben.
Altreifen (max. 40 kg) _ 4,00 €/Stück
Altholz A1 bis A3 (max. 40 kg) _ 4,00 €/Stück
(z. B. Palette, Holzkiste, Innentür)
Sortierter Bauschutt (max. 40 kg) _ 4,00 €/Stück
(z. B. Toilettenbecken, Waschbecken,  Kiste oder Eimer mit Fliesen, Steinzeug)
Baumischabfälle (max. 20 kg) _ 4,00 €/Stück
(z. B. 1 Müllsack Tapete, Kunststoffrohre, Plane, leere Zementsäcke) 
Grünabfall (max. 20 kg) _ 4,00 €/Stück
(z. B. trockenes Laub oder Rasenschnitt in Kleinstmengen)