Information zur Zahlung Ihrer Abfallgebühren
Niemegk, 11.07.2025.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Landkreis Potsdam-Mittelmark werden für die Nutzung der öffentlichen Abfallentsorgung gemäß der geltenden Abfallgebührensatzung Gebühren erhoben.
Gebührenpflichtig ist stets der Eigentümer des an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücks – unabhängig davon, ob es privat oder gewerblich genutzt wird.
Die Abfallgebühr ist jährlich in zwei Teilbeträgen fällig – am 28. Februar und am 15. Juli.
Wir bitten alle Grundstückseigentümer, ihren aktuellen Abfallgebührenbescheid zu prüfen und – sofern noch nicht geschehen – die zweite Rate jetzt zu überweisen.
Für Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren wird die Gebühr automatisch in vier Teilbeträgen abgebucht: 28. Februar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober.
In diesem Fall ist keine weitere Handlung erforderlich.
Wir empfehlen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren – sicher, bequem und verlässlich.
- Zahlungstermine werden automatisch eingehalten
- Vier kleinere Teilbeträge statt zwei großer Raten
- Keine zusätzlichen Bankgebühren
- Rückbuchung des Betrags innerhalb von acht Wochen möglich
Wie kann ich am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen?
- Einloggen im “Mein APM-Portal” und dort online veranlassen:
www.buergerportal.apm-niemegk.de/ - Antragsformular online auf der Webseite verwenden, ausfüllen und an die APM GmbH senden:
ww.apm-niemegk.de/downloads/sepa/