Information zur Zahlung Ihrer Abfallgebühren

Niemegk, 11.07.2025.

Euromünzen liegen auf einen Abfallgebührenbescheid

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im Landkreis Potsdam-Mittelmark werden für die Nutzung der öffentlichen Abfallentsorgung gemäß der geltenden Abfallgebührensatzung Gebühren erhoben.

Gebührenpflichtig ist stets der Eigentümer des an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücks – unabhängig davon, ob es privat oder gewerblich genutzt wird.

Die Abfallgebühr ist jährlich in zwei Teilbeträgen fällig – am 28. Februar und am 15. Juli.

Für Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren wird die Gebühr automatisch in vier Teilbeträgen abgebucht: 28. Februar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober.

In diesem Fall ist keine weitere Handlung erforderlich.

  • Zahlungstermine werden automatisch eingehalten
  • Vier kleinere Teilbeträge statt zwei großer Raten
  • Keine zusätzlichen Bankgebühren
  • Rückbuchung des Betrags innerhalb von acht Wochen möglich