Aktueller Hinweis zur Anlieferung von Bauschutt an unseren Wertstoffhöfen

Umsetzung der LAGA M23 auf unseren Wertstoffhöfen und was dabei zu beachten ist

Niemegk, 25.02.2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

als Kundinnen und Kunden unserer Wertstoffhöfe möchten wir Sie über eine wichtige Änderung bei der Annahme von Bau- und Abbruchabfällen informieren.

Auf Grundlage der bundesweiten Vorgaben der LAGA M23 sind wir verpflichtet, die Einstufung und Dokumentation von Bauschutt entsprechend anzupassen.
Ziel ist es, die Verwertung mineralischer Bauabfälle zu verbessern und gleichzeitig mögliche Risiken durch Asbest fachgerecht zu berücksichtigen.

Auf diesem Bild ist eine Wanne voll mineralischer Bauschutt aus dem Abbruch dargestellt.

Gebäude, die nach 1993 errichtet wurden, gelten grundsätzlich als asbestfrei.
Der daraus anfallende Bauschutt kann – sofern geeignet – der Verwertung zugeführt werden.

Bei älteren Gebäuden wird vorsorglich von einer möglichen geringfügigen Asbestbelastung ausgegangen.
Der Bauschutt wird entsprechend eingestuft und in der Regel der Beseitigung zugeführt.
Die Abfallbezeichnung bleibt dabei unverändert; es erfolgt lediglich eine zusätzliche Kennzeichnung.

Für haushaltsübliche Kleinmengen gilt die sogenannte Kleinmengenregelung.

Für die Annahme ist erforderlich:

Eine Laboranalyse ist bei Kleinmengen nicht notwendig.

Das Formblatt zur Selbstauskunft finden Sie in unserem Downloadbereich auf unserer Internetseite. Sie können es dort vorab herunterladen, ausfüllen und für die Anlieferung Ihres Bauschuttes an unseren Wertstoffhöfen mitbringen.

Bitte beachten Sie, dass wir Bauschutt ohne ausgefüllte Selbstauskunft nicht annehmen dürfen.

Bei größeren Mengen (über 10 m³) oder bei umfangreichen Abbruchmaßnahmen ist zwingend erforderlich:

Bitte stimmen Sie diese Anlieferungen vorab mit den Ansprechpartnern auf unseren Wertstoffhöfen oder gern auch mit unserem Team der Abfallberatung ab.

Offensichtlich asbesthaltige Materialien (z. B. Wellasbest) dürfen nicht mit normalem Bauschutt vermischt werden. Diese Stoffe unterliegen besonderen gesetzlichen Vorgaben und sind getrennt zu entsorgen.

Mit der Umsetzung der LAGA M23 sorgen wir auf unseren Wertstoffhöfen für eine sichere, transparente und gesetzeskonforme Annahme von Bauabfällen. Gleichzeitig schaffen wir die Grundlage für eine höhere und nachhaltige Verwertungsquote.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.