Empfänger-Überprüfung bei SEPA-Überweisungen

Niemegk, 02.10.2025.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Kreditinstitute eine Empfängerüberprüfung bei Überweisungen durchführen. Dieses vorgehen ist auch als IBAN-Namensabgleich oder Verification of the Payee (VoP) bekannt und gilt auch, wenn Sie z.B. Ihre Abfallgebühren bezahlen.

Worum geht es?

Bisher gleichen Banken bei Überweisungen den angegebenen Empfängernamen nicht mit dem zur IBAN gehörenden Namen ab. Um die Gefahr von Fehlüberweisungen aufgrund von Tippfehlern zu verringern und Betrug zu verhindern, führt die EU mit einer Verordnung die Empfängerüberprüfung ein.

Vor der Freigabe einer Überweisung muss die ausführende Bank prüfen, ob der angegebene Name mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Der Überweisende erhält das Ergebnis der Prüfung und kann entscheiden, die Zahlung freizugeben oder nicht.

Welche Auswirkungen hat das?

Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung kann für Sie als zahlende Person im Online-Banking drei unterschiedliche Auswirkungen haben:

  • Stimmen Ihre Angaben mit denen des Zahlungsempfängerkontos überein, können Sie die Zahlung autorisieren und die Überweisung wird ausgeführt.
  • Bei fast übereinstimmenden Daten wird Ihnen nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Name des Zahlungsempfängers genannt. Sie können die Daten korrigieren oder die Überweisung ohne Änderung autorisieren.
  • Bei abweichenden Angaben werden Sie darüber informiert und auf das Risiko einer Überweisung an den falschen Empfänger hingewiesen. Sie können den Vorgang abbrechen, die Daten korrigieren oder die Überweisung ohne Änderung autorisieren.

Es kann durch diese Regelung zu Verzögerungen im Zahlungsverkehr an die APM GmbH kommen, sollten die Empfängerüberprüfung Fehler ergeben.

Worauf ist zu achten?

Wenn Sie an die APM GmbH SEPA-Überweisungen vornehmen, beachten Sie bitte das Ergebnis der Empfängerüberprüfung und geben Sie den richtigen Kontoinhaber an, damit der Zahlungsverkehr erfolgreich vonstatten geht:

Empfänger für die Abfallgebühren:
Landkreis Potsdam-Mittelmark

Empfänger für die privaten abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen der APM GmbH:
APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH