Der Wald ist keine Entsorgungsanlage
Entsorgungsunternehmen
Im Landkreis Potsdam-Mittelmark ...
ist die APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH (APM GmbH) das kommunale Entsorgungsunternehmen.
Außerdem sind die hier genannten Unternehmen für die Entsorgung ausgewählter Abfälle und Wertstoffe zuständig.
Unstrittig ist ...
Wald und Flur sind keine Entsorgungsanlagen.
Abfalldefinition
GrünABFALL ist auch ABFALL
Genau wie auf andere Haushaltsabfälle, trifft die Abfalleigenschaft auch auf Pflanzenreste aus Haus und Garten zu.
Auch sie sind Abfälle, gemäß § 3 Abs 1 KrWG. Über Abfälle steht dort geschrieben "... sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung."
Diese Abfälle sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), also dem Landkreis Potsdam-Mittelmark (LK PM) und dem von ihm beauftragten Entsorgungsunternehmen, der APM GmbH, zu überlassen.
Unsere Sammelsysteme
Im Landkreis Potsdam-Mittelmark stehen für die umweltgerechte Entsorgung von biologisch-abbaubaren Abfällen zur Verfügung ...
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die Biotonne, der Grünabfallsack und für größere Mengen der 1 m³ Grünabfallbigbag.
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Ebenso nehmen Ihnen auch die Wertstoffhöfe sowie zugelassene Grünabfallabgabestellen diese Abfälle ab.
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Alternativ können Sie Bio-, Grün und Gartenabfälle in Ihrem eigenen Garten kompostieren.
Verbrennen verboten
Stofflich verwerten anstatt verbrennen
Gemäß § 4 der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung (AbfKompVbrV) ist ... "Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gärten nicht zulässig." Das heißt, das private Verbrennen von Gartenabfällen ist ausnahmslos verboten.
Nicht gut für den Wald
GrünABFALL bringt den Wald durcheinander.
GrünABFALL stört die Natur und schadet Feld, Flur und Wald.
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Im Wald und auch auf Wiesen und an Feldrändern sind Gartenabfälle nicht richtig entsorgt. Die Reste der Gartenpflanzen beginnen zu keimen und breiten sich aus. Berge von Rasenschnitt stören die natürliche Vegetation der Wiesen und Feldränder.
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Entsorgen Sie bitte Bio-, Grün und Gartenabfälle umweltgerecht und helfen Sie mit, dass der Wald, mit seiner Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion für uns alle ein beständiges Ökosystem und Naturerlebnis bleibt.
Rechtsgrundlagen
Bezüge zu gültigem Recht
Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) | § 24 | Waldverschmutzung
Zuständigkeit bei der Beseitigung von Abfällen aus Waldverschmutzung | Runderlaß vom 8. September 1994
Ganz besonders wichtig, der .... Brandenburger Waldknigge
Biologische Vielfalt in den Wäldern Norddeutschlands
Naturdenkmale im Land Brandenburg
Hinweis zu den Bildern der Slideshow
- Die Bilder der Waldszenen stammen aus diversen Wäldern Brandenburgs und Deutschlands.
- Die Bilder, die Grün- und Gartenabfälle im Wald und Flur zeigen, stammen alle aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark.
- Zuletzt aktualisiert: 13. Juni 2022