Sperrmüllsammlung
Sperrmüll ja | nein
Ja | Kriterien für Sperrmüll
Gemäß § 14 Absatz 1 der Abfallentsorgungssatzung werden Haushaltsabfälle als Sperrmüll entsorgt, wenn auf sie eine oder mehrere der folgenden Kriterien zutrifft, so wie die nachfolgend genannten Beispiele. Weitere Beispiele für Sperrmüll finden Sie im Abfall ABC.
- Kriterien für Sperrmüll
- angefallen in einem privaten Haushalt
- zu groß für den Restabfallbehälter
- zu schwer für den Restabfallbehälter
- nicht passgerecht zerkleinerbar
- könnte den Abfallbehälter beschädigen
- könnte das Entleeren erschweren
- besteht als ungeeignetem Material
- Beispiele für Sperrmüll
- Möbel aus Holz und Korb, auch mit Glasteilen und Spiegeln
- Polstermöbel
- Matratzen, Auflagen
- Bodenbeläge aus PVC und Linoleum
- Koffer und Reisetaschen
- Teppiche und textile Bodenbeläge
- große Spielzeuge, Wannen, Regentonnen aus Kunststoff
Halbe-halbe | Sperriges aus mehreren Materialien
Sperrige Gegenstände, die aus großen Teilstücken verschiedener Materialien bestehen (wie zum Beispiel ein Gartentrampolin) und eines dieser Materialien ist ein Metall, sollen, soweit das möglich ist, zerlegt werden. Alle nichtmetallischen Teile des Gegenstandes können als Sperrmüll entsorgt werden. Für die Metallteile gilt die Entsorgung, wie hier beschreiben.
Nein | Abfälle aus Um- und Ausbau
Auch die nachfolgend genannten Abfälle können in Haushalten anfallen. Es handelt sich aber um Abfälle aus diversen Bauarbeiten, Um- und Ausbauten im und am Haus oder der Wohnung, um Bauteile, die zu Haus oder Wohnung gehört haben oder zum privaten Auto. Diese Abfälle werden NICHT als Sperrmüll entsorgt.
Wie diese Abfälle entsorgt werden können, erfahren Sie hier und über eine Suche im Abfall ABC.
- Altreifen
- Wellpolyesterplatten, PVC-Platten
- Duschen, Duschwannen, Duschwände
- Fenster, Zimmertüren, Haustüren, Türzargen, Hoftüren
- Laminatbretter, Parkett und Holzdielen
- Styropor Dämmplatten, Wannenkörper aus Styropor
- Abwasserrohre aus Kunststoffen und Keramik
- Baumischabfälle und Baustellenabfälle
Zwei Mal im Jahr
Holen wir Sperrmüll bei Ihnen ab ...
wenn Sie uns Ihren Wunsch und die Angaben über die Art und Anzahl der sperrigen Stücke, die wir bei Ihnen abholen sollen, mitteilen.
Anrufen, den Termin sofort erhalten
Das ist die Rufnummer 033843 30678 vom Service-Center. Bitte halten Sie das Steuerzeichen bereit, es steht auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.
Online selbst anmelden
Über die Online-Anmeldung Sperrmüll können Sie uns 24 Stunden am Tag mitteilen, was abzuholen ist. Auch dabei wird Ihr Steuerzeichen benötigt.
Ansprechpartner bei Fragen zum Sammelsystem
Den Auftrag zur Sammlung von sperrigen Abfällen im Landkreis Potsdam-Mittelmark hat die APM GmbH.
Bereitstellung
Sperrmüll richtig bereitstellen
Was bei der Bereitstellung sperriger Abfälle zur Abholung zu beachten ist, das erfahren Sie hier.
Dienstag bis Samstag
Sperrmüll selbst wegbringen ...
können Sie natürlich auch, und zwar zu den Wertstoffhöfen in Niemegk, Teltow und Werder.
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Die Annahme von Sperrmüll, der in einem privaten Haushalt angefallen ist, ist gebührenfrei.
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Für Sperrmüll aus geweblichem Anfall und von Wochenendgrundstücken sind Annahmegebühren zu entrichten.
Bitte halten Sie Ihr Steuerzeichen (siehe Abfallgebührenbescheid) oder ihren Personalausweis bereit. Das Personal am Wertstoffhof muss prüfen können, ob Sie als Abfallerzeuger/-in im Landkreis Potsdam-Mittelmark leben und die Leistungen der Entsorgung über die von Ihnen entrichteten Abfallentsorgungsgebühren abgedeckt sind.
Rechtsgrundlagen
Satzungsbezug
§ 7 Abfallentsorgungssatzung | Abfalltrennung
§ 14 Abfallentsorgungssatzung | Sperrmüll
- Zuletzt aktualisiert: 16. Juni 2022