Gefährliche Abfälle sammeln
Gefahr im Verzug
Gefahr für Gesundheit und Umwelt
Lösemittelhaltige Farben und Lacke, Lösemittel, Öle, Garten- und Haushaltschemikalien, Reinigungs- und Desinfektiosmittel und viele andere "Mittel", die "für den Hausgebrauch" im Super-, Garten- und Baumarkt erworben werden können, sind giftig, ätzend, explosiv oder brandfördernd und eine Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt.
Bleiben Restmengen dieser "Mittel", sind sie mit den/in den Behältnissen als gefährliche Abfälle am Schadstoffmobil oder auf den Wertstoffhöfen abzugeben.
Gefährliche Abfälle wurden früher als "Sonderabfälle" bezeichnet. Auch die Bezeichnungen Schadstoffe oder Giftmüll wurden genutzt. Gemäß der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung lautet die korrekte Bezeichnung jetzt "gefährliche Abfälle".
Gefahrenkennzeichen
Auf diese Zeichen achten
Die rot-weiß-schwarzen Gefahrenkennzeichen auf den Flaschen, Dosen und Kanistern zeigen Ihnen an, ob das Behältnis mitsamt der Restmengen als gefährlicher Abfall zu entsorgen ist.
Gut für die Umwelt
Gut mit dem Blauen Engel
Wo immer möglich, nutzen Sie bitte "Mittel" die anstatt mit einem Gefahrenkennzeichen, mit einem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Aktuelles vom Blauen Engel erfahren Sie regelmäßig in diesen Tipps.
Viele gefährliche Abfälle fallen bei Renovierungen an. Das Umweltbundesamt informiert Sie hier, wie sie gesund und umweltfreundlich renovieren können.
Lesen Sie dazu auch diese Antwort auf Ihre Frage .
Zwei Mal im Jahr
Zum Schadstoffmobil
Zwei Mal im Jahr hält das Schadstoffmobil in fast jedem Ort des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Wann es in Ihren Wohnort kommt und wo es dort, wie lange hält, dass erfahren Sie im Abfalltourenplan.
Ansprechpartner bei Fragen zum Sammelsystem
Die APM GmbH ist nicht zuständig für die Sammlung gefährlicher Abfälle mit dem Schadstoffmobil. Den Auftrag zur Sammlung von gefährlichen Abfällen hat im Landkreis Potsdam-Mittelmark die REMONDIS® Industrie Service GmbH Co. KG.
Dienstag bis Samstag
Gefährliche Abfälle selbst wegbringen
Auch auf den Wertstoffhöfen können Sie außerhalb der Sammeltouren des Schadstoffmobils gefährliche Abfälle abgeben. Wenn es sich nur um geringe Mengen handelt, können auch Betriebe diese Kleinmengen an gefährlichen Abfällen auf den Wertstoffhöfen anliefern.
Annahmeregeln
Gefährliche Bauabfälle und mehr
Am Schadstoffmobil werden folgende Abfälle NICHT angenommen
Altreifen | asbesthaltige Bauabfälle | Teer- und Bitumenpappe | Elektroaltgeräte | infektiöse Abfälle | Kondensatoren | mit gefährlichen Stoffen belastete Bauabfälle | Feuerlöscher und Gasflaschen (diese sind generell über den Fachhandel zurückzugeben).
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Bitte geben Sie die oben genannten Abfälle auf den Wertstoffhöfen ab.
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Gerne informiert Sie die Abfallberatung über den jeweils richtigen Entsorgungsweg.
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Nutzen Sie auch das Abfall ABC zur Information.
Rechtsgrundlagen
In der Satzung nachlesen
§ 7 Abfallentsorgungssatzung | Abfalltrennung
§ 13 Abfallentsorgungssatzung | Geringe Mengen gefährlicher Abfälle
- Zuletzt aktualisiert: 09. Januar 2022