Grünabfallsammlung
Die Natur ist freigiebig
Fast das gesamte Jahr über hält Sie vor allem die Gartenbesitzer "auf Trapp".
Im Frühling sind es Laub- und Reisig vom letzten Herbst, nach der ersten Ernte auf den Beeten sind es die Pflanzenreste. Fast ganzjährig ist der Rasen zu mähen und Unkraut zu entfernen. Wieder zum Herbst hin ist das Fallobst und erneut viel Laub zu entsorgen. Es gibt kaum einen Komposter, dessen Kapazität zur Verarbeitung all dieser organischen Pflanzenabfälle ausreicht.
Wenn diese Beschreibung auch auf das Aufkommen an organischen Abfällen in Ihren Garten und auf Ihren Komposter zutrifft, dann nutzen Sie doch den Grünabfallservice der APM GmbH.
Laubsack und Banderole
Natürliche Abfälle sind wertvoll. Damit Sie alle Grünabfallarten zur Abholung bereitstellen können, stehen sowohl Laubsäcke für Laub, Fallobst und andere "sackfähige" Gartenabfälle, als auch Banderolen zur Bündelung von Baum- und Strauchschnitt zur Verfügung.
Hier können Sie Laubsäcke/Banderolen erwerben. Mit der Gebühr für den Erwerb sind die Kosten für Abholung und Verwertung der bereitgestellten Grün- und Gartenabfälle beglichen.
Bitte beachten Sie, dass ...
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ein Laubsack bzw. ein Grünabfallbündel nicht schwerer als 20 kg sein darf.
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die Äste, die Sie mit den Banderolen bündeln, eine Länge von 1,5 m nicht überschreiten und nicht stärker als 10 cm sein dürfen.
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Dornenzweige und stachelige Gewächse so in die Grünabfallbanderolen einzubinden sind, dass sich niemand daran verletzen kann.
- handelsübliche blaue oder andersfarbige Müllsäcke, gefüllt mit Grünabfällen konsequent stehen bleiben, .... d. h., wenn sie am Sammeltermin bereitgestellt wurden, nicht mitgenommen werden.
Zeit für den 1 m³ Bigbag
Wenn der Komposthaufen im Garten keine Kapazitäten mehr hat, um größere Mengen Grünabfälle und Laub aufzunehmen, wenn Laubsack und Banderole ebenfalls nicht ausreichen, dann benutzen Sie doch den 1 m³ APM-Grüngutbigbag zur Entsorgung von Laub und Gartenabfällen.
Hier können Sie Grüngut Bigbags erwerben. Mit der Gebühr für den Erwerb sind die Kosten für Abholung und Verwertung der bereitgestellten Grün- und Gartenabfälle beglichen.
Den Bigbag richtig nutzen
Um eine reibungslose Abholung der APM-Bigbags zu gewährleisten, beachten Sie bitte, dass ...
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in einen Bigbag nur Laub, Gartenabfälle, Gras- u. Strauchschnitt und Äste mit max. Durchmesser von 10 cm eingefüllt werden dürfen. Daraus folgt, dass der Bigbag nicht genutzt werden darf, um Baumstubben und Wurzeln darüber zu entsorgen (Baumstubben und Wurzeln werden nur auf Anfrage über den APM Containerdienst entsorgt).
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für den Fall, dass der Bigbag zur Befüllung und zum Abtransport im öffentlichen Raum stehen muss (öffentlicher Straßenraum, Gehweg oder Grünfläche), unbedingt die uneingeschränkte Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und Passanten zu beachten ist. Eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde der Gemeinde muss vorliegen bzw. rechtzeitig eingeholt werden.
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der Nutzer mit der Bereitstellung eines des Bigbags die volle Verantwortung für dieses Behältnis mit allen Verpflichtungen übernimmt, die sich u. a. aus verkehrspolizeilichen Vorschriften ergeben (z. B. Beleuchtung, Absicherung).
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Die Bigbag müssen jederzeit abtransportiert werden können. Die Öffnung des Bigbag muss nach oben zeigen.
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Der Bigbag darf nicht über die Kante befüllt werden, sondern nur bis zur Höhe der Schlaufe/oberste Naht.
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Eine Zufahrt für einen großen LKW muss möglich sein (Durchfahrtshöhe 4 m, Durchfahrtsbreite 3 m, zulässiges Gesamtgewicht von 24 t).
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Die Entfernung von einer öffentlichen Straße bis zum Stellplatz des Bigbag darf 5 m nicht überschreiten.
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Aufgrund der Verladehöhe von ca. 6 m sollte beim Abtransport der Bigbag nicht unter Hindernissen, wie bspw. Bäumen, Strom- bzw. Telefonoberleitungen oder Dächern, stehen.
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Direkt vor und neben dem Bigbag dürfen auch keine Hindernisse, wie z. B. parkende Fahrzeuge, Laternen, Hauswände, Zäune etc., sein. Der Abstand zu diesen Hindernissen sollte mindestens 1 m betragen.
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Den Bigbag bitte nicht an Zäune etc. anbinden.
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Volle Bigbags, deren Abholung vereinbart ist, werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Hiermit ist für den Fahrer ersichtlich, dass dieser Bigbag abgeholt werden darf.
Sollte einer der vorgenannten Punkte nicht eingehalten werden können, ist unbedingt eine vorherige Absprache mit der Abfallberatung notwendig, denn bei einer vergeblichen Anfahrt, die auf Nichteinhaltung eines der o. g. Punkte zurückzuführen ist, können wir den vollen Grüngut Bigbag leider nicht mitnehmen.
Abstimmen über den Bigbag
Die Abholung der gefüllten 1 m³ Bigbags wird im Rahmen telefonischer oder persönlicher Absprachen zwischen den Mitarbeiter/-innen des Bereiches Abfallberatung und Vertrieb und Ihnen abgestimmt, gern auch schriftlich. Sagen Sie es auch ihren Nachbarn, alles wichtige steht in diesem Infoblatt.
von März bis November
Die Grünabfallsammlung findet in der Zeit von März bis November jeden Jahres statt.
In größeren Orten erfolgt die Abholung der Laubsäcke/Grünabfallbündel (in den Banderolen) in vierwöchigem Turnus nach Tourenplan. Für die kleineren Orte steht die Grünabfallsammlung "auf Abruf" zur Verfügung. Dort werden Laubsäcke bzw. Grünabfallbündel wenige Tage nach Anmeldung, entweder über dieses Formular oder telefonisch über die Service-Hotline 0800 1837646, abgeholt.
Über die Regeln der Bereitstellung informieren Sie sich bitte hier.
Nicht in den Wald
In der Annahme, dass Grünabfall ein biologisch abbaubarer Abfall ist, der sich in der Natur ohne Schaden zersetzen und dem Boden wieder Nährstoffe zuführen würde, werden in Gärten anfallende Grünabfälle vielfach in nahe gelegene Waldstücke oder an Straßen-, Feld- und Wiesengräben entsorgt. Diese wilde Grünabfallentsorgung in Wald und Flur ist illegal, denn sie verstößt gegen das Abfall-, Wasser-, Landschafts- und Forstrecht und wird ordnungsrechtlich mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.
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Lesen Sie dazu den Waldknigge und den Flyer Gartenabfälle gehören nicht in den Wald.
- Sagen Sie das bitte auch Ihren Nachbarn und Nachbarinnen, gern auch mit diesem Infoblatt.
Gartenabfälle bringen den Wald durcheinander
Wenn Grünabfälle (illegal) auf Feldern und Wiesen oder im Wald abgelagert werden, verändert sich das Nährstoffangebot im Waldboden, denn die Ablagerungsflächen erhalten eine Überdosis Stickstoff. Das führt dazu, dass sich die ursprüngliche Artenvielfalt in diesem Gebiet binnen kurzer Zeit in eine Monokultur von bspw. stickstoffliebenden Brennnesseln und Brombeeren wandelt.
Ebenso schädlich sind auch die in Gartenabfällen enthaltenen Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen nicht heimischer, konkurrenzstarker Pflanzen. Diese breiten sich aus und verdrängen nach und nach unsere anspruchsvolle heimische Flora und Fauna.
Entsorgen Sie umweltgerecht
Bitte kompostieren Sie Grünabfälle aus Ihrem Garten in Ihrem eigenen Garten. Wenn das nicht möglich ist, nutzen Sie unsere Sammelsyteme für Grün- und Gartenabfälle.
Vielen Dank.
Rechtsgrundlagen
§ 7 Abfallentsorgungssatzung | Abfalltrennung
§ 9 Abfallentsorgungssatzung | biologisch verwertbare Abfälle (Bioabfälle)
- Zuletzt aktualisiert: 31. Dezember 2020