Infos zur getrennten Sammlung von Alttextilien ab 2025
Folgendes ist ab dem 01. Januar 2025 zu beachten

Niemegk, 13.01.2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) 2020 weitet die Pflichten zur Getrenntsammlung von Abfällen aus. Die Pflicht zur Getrenntsammlung wird durch die Neuregelung des § 20 Abs. 2 KrWG für Papier, Metall, Kunststoff, Glas, Textilien, Bioabfälle, gefährliche Abfälle und Sperrmüll konkretisiert.
Sie dient der Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll die Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling von Abfällen stärken.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht zur Getrenntsammlung von Alttextilien. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) müssen ab diesem Zeitpunkt u.a. Altkleider/Textilien separat erfassen. Damit die Umsetzung dieser Getrenntsammlung gelingt, ist die Qualität der getrennten Sammlung entscheidend.
Folgendes sollte dazu beachtet werden:

Was gehört wohin?
Stark verschmutzte, zerschlissene oder anderweitig kontaminierte Textilien gehören weiterhin in die Restmülltonne. Nur saubere, gut erhaltene Textilien können für die Wiederverwendung oder das Recycling genutzt werden.
Nutzen Sie Textilcontainer!
Auf den APM-Wertstoffhöfen in Werder/H., Teltow und Niemegk stehen Ihnen wie gewohnt geeignete Textilcontainer zur Verfügung. Diese sind speziell für die ordnungsgemäße und kostenlose Entsorgung von brauchbaren Alttextilien vorgesehen, entsprechen damit den Vorgaben der Gesetzeslage und können weiterhin verwendet werden.
Spenden Sie Kleider an entsprechende Sammelinstitutionen!
Um Textilabfälle zu vermeiden bzw. Textilien als Secondhand-Bekleidung der Wiederverwendung zuzuführen, empfehlen wir auch Spenden an Kleiderkammern u.ä. Institutionen. Auf der APM-Webseite haben wir auch dazu Kontakte für Sie zusammengetragen: Abfallvermeidung und Wiederverwendbar – Machen Sie mit! – apm
Warum ist das wichtig?

Eine sorgfältige Trennung verhindert, dass verschmutzte oder nicht verwertbare Textilien die bestehenden Sammel- und Verwertungssysteme belasten. So können Ressourcen geschont und Kosten für die Entsorgung gesenkt werden.
Aktuelle Herausforderungen und Lösungen
Obwohl die Getrenntsammlung ein wichtiger Schritt ist, stehen die bestehenden Systeme vor Herausforderungen: Die Recyclingkapazitäten sind vielerorts bereits ausgelastet, und neue Verfahren wie das Faser-zu-Faser-Recycling befinden sich noch in der Entwicklung. Zudem wird eine erweiterte Herstellerverantwortung, die die Kosten für die Sammlung und Verwertung abdecken soll, frühestens 2027 erwartet. In dieser Übergangszeit ist es besonders wichtig, die Sammelqualität zu sichern, um bestehende Systeme nicht zusätzlich zu belasten.
Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft
Die Einführung der Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft. Ihre Mithilfe ist dabei unerlässlich. Bitte achten Sie auf eine sorgfältige Trennung Ihrer Textilabfälle und nutzen Sie die öffentlich angebotenen Sammelsysteme, insbesondere die Textilcontainer auf den APM-Wertstoffhöfen.
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