Bereitstellungstipps
Bitte beachten Sie
... bei der Behälterbereitstellung
Bis 6 Uhr vor's Haus stellen | bis 22 Uhr stehen lassen
Am Tag der Leerung bzw. Sammlung müssen die Abfallbehälter, Gelben Säcke, Grünabfallsäcke und -bündel, der Sperrmüll und die Elektroaltgeräte spätestens bis 6 Uhr früh herausgestellt werden. Die Abfallentsorgung erfolgt im Zweischichtsystem von 6 bis 22 Uhr. Deshalb warten Sie bitte mit möglichen Reklamationen bis zum nächsten Tag.
Max. 2 Meter Abstand zur Fahrbahn
Stellen Sie die Abfallbehälter, Grünabfallsäcke und –bündel, den Sperrmüll und den Elektroschrott bitte vor dem Grundstück bereit.
Der Abstand eines Abfallbehälters zur Fahrbahn sollte nicht mehr als 2 m betragen. Ist Ihr Grundstück generell oder am Leerungs-/Sammeltermin nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten zu erreichen, müssen die Abfallbehälter zur nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche gebracht werden, die vom Müllsammelfahrzeug problemlos anfahrbar ist.
Deckelöffnung Richtung Straße
Die Abfallentsorgung wird überwiegend mit Seitenladefahrzeugen durchgeführt, bei denen nur ein Mann an Bord ist. Die Abfallbehälter für Restabfall, Papier und Bioabfall müssen deshalb mit Deckelöffnung in Richtung Straße bereitstehen.
Einen halben Meter Platz lassen
Stellen Sie die Abfallbehälter so zur Abfuhr bereit, dass niemand behindert wird. Sie sollten ca. 0,5 m von anderen Gegenständen, z. B. anderen Abfallbehältern, Straßenbäumen, Gartenzäunen, Straßenlampen, Gebäudeteilen, parkenden Autos u. ä. bereitstehen. Die Abfallbehälter sind nach der Abfuhr wieder auf das Grundstück zurückzustellen.
Bitte denken Sie beim Abstellen und Parken Ihres Fahrzeugs vor dem Grundstück daran, dass die Müllabfuhr nicht behindert wird. Die großen Sammelfahrzeuge brauchen Platz, um in engen Straßen oder Gassen rangieren zu können.
Nur mit geschlossenem Deckel
Überfüllte Abfallbehälter, bei denen die Abfälle herausquellen und darum der Deckel gen Himmel zeigt, werden nicht geleert.
Falls gelegentlich einmal mehr Abfall anfällt, können Sie einen offiziellen 40 Liter Restabfallsack nutzen. Bei einem permanent höheren Abfallanfall müssen Sie einen größeren oder zusätzlichen Restabfallbehälter nutzen.
Nebenliegendes bleibt stehen
Nebenliegendes aller Art, egal ob es sich um (blaue) Säcke oder Kartons handelt, nehmen die Müllwerker nicht mit. Ausgenommen davon sind jedoch die 40 Liter Restabfallsäcke des Landkreises.
Behälter vertauscht?
Bitte achten Sie nach Leerung Ihres Abfallbehälters darauf, dass Sie auch "Ihren" Restabfallbehälter mit Ihrer Behälternummer (siehe Behälteraufkleber) auf Ihr Grundstück zurückgestellt haben. Sollte eine Verwechselung vorgekommen sein, die sich nicht nachbarschaftlich aufklären lässt, informieren Sie uns bitte umgehend.
Rechtsgrundlage
§ 18 Abfallentsorgungssatzung | Bereitstellung der Abfallbehälter
Sperrige Abfälle
bitte richtig bereitstellen
Sperrmüll und Elektroaltgeräte sind frühestens am Vorabend des Abholtermins oder morgens am Tag der Abholung bis spätestens 6 Uhr unverpackt (keine Kleinteile in Säcken o. ä.) und unfallsicher an der dem Grundstück nächstgelegenen Haltemöglichkeit des Sammelfahrzeugs bereitzustellen.
Der Straßenverkehr darf durch die bereitgestellten sperrigen Gegenstände nicht behindert werden. Die Verladung muss für zwei Müllwerker von Hand ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust sowie gefahr- und schadlos möglich und zumutbar sein.
Ganz wichtig
Sollte der Ablageplatz der sperrigen Abfälle nicht dem sonst üblichen Abstellort der zu leerenden Abfallbehälter entsprechen, ist das den Mitarbeitern im Service-Center bereits bei Anmeldung zur Abholung mitzuteilen, bzw. an geeigneter Stelle im Online-Anmeldeformular zu vermerken.
Die Abholung sperriger Abfälle, von einer anderen Adresse, als der des veranlagten Objektes, ist ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage
Elektroaltgeräte | § 12 Absatz 4 Abfallentsorgungssatzung
Sperrmüll | § 14 Absatz 3 Abfallentsorgungssatzung
Tonne mit Restmengen
Was tun, wenn ...
Restmengen in der Tonne sind?
Bei der Leerung werden die Abfallbehälter mehrmals von der Schüttung des Sammelfahrzeugs gerüttelt, damit auch alle Abfälle herausfallen. Bei verpressten oder eingefrorenen Abfällen hilft das aber nicht. In diesem Fällen zählt die Leerung auch dann, wenn die Tonne nicht komplett entleert werden konnte.
Beugen Sie vor, indem Sie feuchten Abfall möglichst nicht lose in den Abfallbehälter werfen, wasserundurchlässige Müllbeutel benutzen sowie auf andere Weise dafür sorgen, dass sich der Abfall in der Abfalltonne bei der Leerung gut lösen lässt.
Arbeitsschutzrechtliche Gründe untersagen es den Müllwerkern in die Abfallbehälter zu greifen, um den Abfall zu lösen.
Tonne zu schwer
Was tun, wenn ...
der Abfallbehälter zu schwer ist?
Ein zu schwerer Abfallbehälter kann nicht geleert werden, denn eine Automatik am Müllfahrzeug bricht eine Leerung bei zu schweren Behältern ab. Damit wird verhindert, dass weder die Schüttung des Sammelfahrzeugs noch der Behälter beschädigt wird.
Die zulässigen Gesamtgewichte für Abfallbehälter betragen für die | 40 Liter Abfallsäcke = 23 kg | 60 Liter Abfallbehälter = 35 kg | 80 Liter Abfallbehälter = 45 kg | 120 Liter Abfallbehälter = 60 kg | 240 Liter Abfallbehälter = 110 kg | 1.100 Liter Abfallbehälter = 450 kg.
Das zulässige Gesamtgewicht beträgt für | Grünabfallsäcke | Grünschnitt | je Sack/Bündel in einer Banderole = 20 kg.
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 5 Abfallentsorgungssatzung | zulässigen Gesamtgewichte für Abfallbehälter
§ 9 Absatz 5 Abfallentsorgungssatzung | zulässigen Gesamtgewichte für Grünabfallsäcke und Grünschnittbündel
Tonne mit Störstoffen
Was tun, wenn ...
Störstoffe in einem Abfallbehälter vorgefunden werden?
Fehlwürfe, wie bspw. Plastik in der Biotonne oder mineralischer Bauschutt im Restabfall sind besonders kritisch. Aus diesem Grund behält sich die Müllabfuhr vor, Abfallbehälter die in größeren Umfang Störstoffe enthalten, nicht zu leeren.
Mit einem roten Beanstandungsaufkleber auf dem Abfallbehälter werden Sie von den Müllwerkern entsprechend benachrichtigt.
Die Ihnen zur Verfügung gestellten Abfallbehälter für Restabfall, Papier und Bioabfall sind Eigentum der APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH. Diese Behälter sind möglichst pfleglich zu behandeln und nicht fahrlässig oder mutwillig zu zerstören oder von ihrem eigentlichen Zweck zu entfremden.
Flexibel sein
Die Müllabfuhr ist flexibel
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Müllabfuhr immer zur selben Uhrzeit kommt, um Ihren Abfallbehälter zu leeren. Verkehrsstörungen oder auch widrige Witterungsbedingungen können es notwendig machen, dass die Abfuhrtour kurzfristig umgestellt werden muss, damit die Müllwerker ihr Tagespensum schaffen.
Gerade bei winterlichen Straßenverhältnissen kann es leicht passieren, dass sich die Müllabfuhr verspätet. Bei extremen Wetterlagen muss sie eventuell ganz ausfallen. Die Abfuhr wird dann so schnell wie möglich nachgeholt. Zeigen Sie bitte in solchen Fällen Verständnis und denken Sie an die Müllwerker, die gerade im Winter bei Schnee und Glatteis ihr Bestes geben.
Auch aufgrund von Feiertagen kann sich die normale Abfallentsorgung in der Regel einen Tag später als gewohnt verschieben. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise im Abfallratgeber.
Unser Vollservice
Vollservice, aber gern
Abfallbehälter (Restabfall, Altpapier, Bioabfall) mit einem Fassungsvermögen bis einschließlich 1.100 Liter Füllvolumen können auf Antrag im gebührenpflichtigen Vollservice von ihren Standplätzen geholt, geleert und wieder zurückgebracht werden, wenn der Transportweg bis zur nächstgelegenen Haltemöglichkeit des Sammelfahrzeuges nicht mehr als 100 m beträgt.
Die Gebühren für den Vollservice werden gemäß § 5 Abs. 11 Abfallgebührensatzung erhoben. Der Vollservice ist nur in einem vorab festgelegten Entsorgungsrhythmus nutzbar.
Die Inanspruchnahme des Vollservices ist freiwillig. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte dieses Formular.
Rechtsgrundlage
§ 19 Abfallentsorgungssatzung | Voraussetzungen der Zuwegungen und Standplätze bei Vollservice
- Zuletzt aktualisiert: 05. Januar 2021