Einsatz Chipsystem
Anzahl der Leerungen
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Die Anzahl der geleerten Biotonnen ermittelt der Landkreis anhand eines an jedem Restabfallbehälter und am Sammelfahrzeug installierten Chipsystems.
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Bitte beachten Sie, dass die Gebühr auch dann anfällt, wenn eine vollständige Behälterleerung mit den üblichen Verfahren NICHT möglich ist.
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Auf § 20 Absatz 2 Satz 1 und 2 AbfES wird verwiesen.
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Auf Antrag des Gebührenschuldners übermittelt der Landkreis Nachweise über Art und Anzahl der erfolgten Leerungen.
Abfallgebührensatzung 2022 | Auszug aus dem Amtsblatt vom 29. Dezember 2021