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Erläuterungen zum Gebührenbescheid

 

KN

Diese Informationen sind für Sie wichtig

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Objektgebundenes Steuerzeichen

2

Festsetzung Entleerungsgebühr 2010

Mit dem Abfallgebührenbescheid 2009/2010 werden/wurden Sie zur Zahlung einer Vorauszahlung auf die Entleerungsgebühr 2010 aufgefordert. Die tatsächliche Anzahl der Entsorgungen im Jahr 2010 wurde mit dem Chipsystem ermittelt und jetzt nach Ablauf des Jahres wird die endgültige Entleerungsgebühr festgesetzt. Nach Verrechnung der mit dem Abfallgebührenbescheid 2010 geforderten Vorauszahlung ergibt sich gegebenenfalls eine Nachforderung bzw. Gutschrift, die bei der Festsetzung der ersten Fälligkeit 2011 berücksichtigt ist.

3

Festsetzung Basisgebühr 2010

  • Für Haushalte wird eine Basisgebühr nach Anzahl der Haushaltsangehörigen erhoben.

  • Für Gewerbe wird eine Basisgebühr nach dem vorgehaltenen Restabfallbehältervolumen erhoben.

  • Für ein vorübergehend genutzte Objekt wir eine einheitliche Basisgebühr je Objekt erhoben.

4

Vorauszahlung Entleerungsgebühr 2011

Bei der Berechnung der Vorauszahlung auf die Entleerungsgebühr für 2011 wird die Anzahl der im Jahr 2010 in Anspruch genommenen Entleerungen zu Grunde gelegt. Sind im Jahr 2009 keine Entleerungen feststellbar, wird die Vorauszahlung 2011 für zwei Entleerungen des Ihnen zur Verfügung stehenden Restabfallbehälters erhoben.

5

Fälligkeiten

Die Abfallgebühr ist in zwei Teilbeträgen am 28.02. und 15.08. fällig. Es sind dafür ausschließlich die mitgelieferten Überweisungsträger zu benutzen. Bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren ist die Gebühr in
vier Teilbeträgen am 28.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

6

Informeller Kontoauszug

Bei der Überprüfung Ihres Kundenkontos zeigte sich am Tag der Erstellung des Abfallgebührenbescheides aus alten Forderungen ein offener Betrag bzw. ein Guthaben. Offene Forderungen sind umgehend auszugleichen.
Das bestehende Guthaben kann nach Angabe Ihrer Bankverbindung überwiesen bzw. zurückerstattet werden.

 


Seite 1 des Abfallgebührenbescheids

KN und Kurzinfo

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Festsetzung Entleerungsgebühr

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Festsetzung Basisgebühr

Vorauszahlung Entleerungsgebühr

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Seite 2 des Abfallgebührenbescheids



Fälligkeiten

Informeller Kontoauszug

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Auskünfte zu Forderungen und Erstattungen

Bei Auskünften nach offenen Forderungen bzw. Erstattung von Guthaben wenden Sie sich bitte an die im Folgenden genannten Mitarbeiter/-innen des kaufmännischen Bereiches:

Frau Brachwitz

Herrn Wernicke

Frau Meistring

Buchhalterin

Buchhalter

Buchhalterin

Telefon 033843 30623

Telefon 033843 30622

Telefon 033843 30644

Weitere Fragen zum Gebührenbescheid

Bei Fragen zum Gebührenbescheid wenden Sie sich bitte an den auf Ihrem Gebührenbescheid genannten Ansprechpartner.

 

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