Kundenberatung
Wer ist online
Wir haben 91 Gäste onlineBasisgebühr und
weitere Gebühren für die Abfallentsorgung
Warum eine Basisgebühr, was wird mit der Basisgebühr finanziert?
Die Basisgebühr wird zur Finazierung der Verwaltungskosten erhoben. Des weiteren werden daraus beglichen ...
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die Vorhaltekosten für das System der Restabfall-, Bioabfall- und Grüngutentsorgung,
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die Vorhalte- und anteiligen Entsorgungskosten des Sammelsystems für Papier/Pappe (75% der Gesamtentsorgungskosten, 25% werden über die dualen Systeme finanziert),
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die Vorhalte und Entsorgungskosten für das Schadstoffmobil sowie
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die Vorhalte- und Entsorgungskosten für die Sperrmüll-, Altteppich- und Elektroaltgeräteabfuhr.
Entleerungs-/Leistungsgebühren für Grün- und Bioabfälle
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Gemäß § 5 Absatz 7 AbfGS wird eine Leistungsgebühr des weiteren für die Inanspruchnahme der Grünabfallsäcke bzw. -banderolen erhoben.
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Eine Entleerungsgebühr, bemessen nach Volumen des Bioabfallbehälters wird gemäß § 5 Abs. 8 AbfGS erhoben, wenn ein Grundstück an das Sammelsystem Biotonne angeschlossen ist.
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Die Anzahl der im Bemessungszeitraum entleerten Biotonnen ermittelt der Landkreis ebenfalls über das an den Biotonnen und an den Sammlefahrzeugen installierte Chipsystem.
Gebühr für den mehrmaligen Behältertausch
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Möchten Sie Ihren Abfallbehälter umtauschen, können Sie das ein mal im Jahr gebührenfrei tun.
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Für jeden weiteren Behältertausch ist eine Gebühr gemäß § 5 Abs. 6 AbfGS zu entrichten.
Gebühr für die Übermittlung eines Nachweises der Behälterentleerungen
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Wünschen Sie einen Nachweis über die Anzahl der Entleerungen ihres Rest- oder Bioabfallbehälters, ist für jede Übermittlung eines Nachweises eine Gebühr gemäß § 5 Abs. 3.3 AbfGS zu entrichten.
Annahmegebühren für die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ...
auf den Wertstoff- und Kundenberatungszentren
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Des weiteren sind für die Annahme von Abfällen und Wertstoffen aus privaten Haushalten und/oder Gewerbebetrieben auf den Wertstoff- und Kundenberatungszentren Annahmegebühren zu entrichten.
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Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Abfall- bzw. Wertstoffart.
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Die Gebühren werden gemäß § 5 Abs. 10 AbfGS erhoben.
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 25. Dezember 2011 um 18:24 Uhr


