
Das Gebührensystem
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Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Potsdam-Mittelmark werden gemäß der Abfallgebührensatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark (AbfGS) Gebühren erhoben.
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Gebührenpflichtig ist (von zwei Ausnahmen gemäß § 3 Abs. 3 ABfGS abgesehen) immer der Eigentümer eines, an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücks, unabhängig davon, ob es privat oder gewerblich genutzt wird.
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Die Abfallgebühr gliedert sich in die Gebührenbestandteile ...
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Basisgebühr
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Entleerungsgebühr für Restabfall
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Die Basisgebühr wird für jeden Haushalt, jeden Gewerbebetrieb und jedes vorübergehend genutzte Objekt eines anschlusspflichtigen Grundstücks erhoben.
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Der Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
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Die Basisgebühr pro Haushalt bemisst sich nach der Anzahl der im Erhebungszeitraum im Haushalt lebenden Personen.
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Die Basisgebühr pro Gewerbebetrieb bemisst sich nach dem im Erhebungszeitraum vom Betrieb vorgehaltenen Restabfallbehältervolumen und zwar in unterschiedlicher Höhe, je nachdem, ob der Betrieb die Entsorgung von Altpapier mit nutzt oder nicht.
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Die Höhe der Basisgebühr entnehmen Sie bitte auch dem § 5 Abs. 2 der AbfGS
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Die Bemessungsgrundlage für die Entleerungsgebühr ist, unabhängig davon, ob es sich um einen Haushalt, Gewerbebetrieb oder ein vorübergehend genutztes Objekt handelt und von diesen ein Restabfallbehälter bis zu 1.100 Liter vorgehalten wird, das im Erhebungszeitraum geleerte Restabfallbehältervolumen.
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Der Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
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Das geleerte Restabfallbehältervolumen ermittelt der Landkreis anhand eines am Restabfallbehälter und am Sammelfahrzeug installierten Chipsystems.
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Für vorübergehend genutzte Objekte, die keinen Restabfallbehälter vorhalten bemisst sich die Entleerungsgebühr nach der Anzahl der im Erhebungszeitraum entsorgten Restabfallsäcke.
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Die Höhe der Entleerungsgebühr entnehmen Sie bitte auch dem § 5 Abs. 3 der AbfGS.
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Welche Leistungen über die Basisgebühr finanziert werden und welche Leistungs- bzw. Entleerungs- und sonstigen Gebühren außerdem erhoben werden, das können Sie hier nachlesen.
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Über Vorausszahlungen, Sonderregelungen sowie die Festsetzung und Fälligkeit der Basis- und Entleerungsgebühr, informieren Sie sich bitte anhand der §§ 6, 7 und 8 Abfallgebührensatzung.
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Erläuterungen zum Abfallgebührenbescheid finden Sie hier.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 30. Dezember 2011 um 15:24 Uhr