Kundenberatung
Wer ist online
Wir haben 72 Gäste onlineAbfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung
des Landkreises Potsdam-Mittelmark
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Wussten Sie, das Verpackungen aus Papier und Pappe, aus Kunststoff, aus Glas oder Metall von der Abfallentsorgung durch den Landkreis ausgeschlossen sind und deshalb auch getrennt vom Restabfall gesammelt und entsorgt werden müssen?
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Wussten Sie, dass auch Bau- und Abbruchabfälle nicht über die Restabfallbehälter entsorgt werden dürfen?
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Haben Sie schon vom Anschlusszwang an die öffentliche Abfallentsorgung und vom Zwang diese Abfallentsorgung so zu benutzen, wie es die Abfallentsorgungssatzung vorschreibt, gehört?
Wenn Sie diese und andere Fragen nicht beantworten können, empfehlen wir Ihnen die Satzungen zur Abfallentsorgung zu lesen. Selbstverständlich finden Sie darin noch viele weitere wichtige Regelungen,
die für Sie als Abfallerzeuger zu beachten sind.
Die Grundlagen für die Organisation und Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind in der Abfallentsorgungs- und in der Abfallgebührensatzung festgelegt. Da mit der öffentlichen Abfallentsorgung jeder Bürger unseres Landkreises fast täglich zu tun hat, kann es nur von Vorteil sein,
seine Rechte und Pflichten auch in diesem Bereich zu kennen.
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Abfallentsorgungssatzung bekannt gemacht im Amtsblatt 12/2010 |
zum nachlesen oder downloaden |
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Abfallgebührensatzung 2012 bekannt gemacht im Amtsblatt 12/2011 |
zum nachlesen oder downloaden |
Für Informationen zum Gebührensystem lesen Sie bitte hier weiter.
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 30. Dezember 2011 um 14:16 Uhr

Satzungen
