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Für die Entsorgung von Restabfällen
im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind zugelassen ...

max. zulässiges
Gewicht

Abfallsäcke mit

40 Liter

Fassungsvermögen - mit Aufdruck LK PM

23 kg

Abfallbehälter mit

40 Liter

Fassungsvermögen

23 kg

Abfallbehälter mit

80 Liter

Fassungsvermögen

45 kg

Abfallbehälter mit

120 Liter

Fassungsvermögen

* 60 kg

Abfallbehälter mit

240 Liter

Fassungsvermögen

*110 kg

Abfallbehälter mit

1.100 Liter

Fassungsvermögen

* 450 kg

* geändert gemäß Satzung 2011

 

 

Restabfallbehälter, zugelassen nur mit dem elektronischen Chip
  • Alle Abfallbehälter von 40 Liter bis 1.100 Liter Fassungsvermögen sind mit einem elektronischen Datenträger (kurz Chip) ausgestattet. Dieser enthält einen Code, der der Zuordnung der Abfallbehälter zu den Gebührenpflichtigen und der Registrierung des Entleerungsvorgans dient.

  • Abfallbehälter ohne elektronischen Datenträger dürfen für die Restabfallentsorgung im Landkreis Potsdam-Mittelmark nicht benutzt werden.

  • Weitere Informationen zur Ausstattung mit Restabfallbehältern finden Sie im
    § 16 der Abfallentsorgungssatzung (AbfES) des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

 

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