Kundenberatung
Wer ist online
Wir haben 43 Gäste online
Für die Entsorgung von Restabfällen
|
max. zulässiges
|
||
|
Abfallsäcke mit |
40 Liter |
Fassungsvermögen - mit Aufdruck LK PM |
23 kg |
|
Abfallbehälter mit |
40 Liter |
Fassungsvermögen |
23 kg |
|
Abfallbehälter mit |
80 Liter |
Fassungsvermögen |
45 kg |
|
Abfallbehälter mit |
120 Liter |
Fassungsvermögen |
* 60 kg |
|
Abfallbehälter mit |
240 Liter |
Fassungsvermögen |
*110 kg |
|
Abfallbehälter mit |
1.100 Liter |
Fassungsvermögen |
* 450 kg |
|
* geändert gemäß Satzung 2011
|
|||
Restabfallbehälter, zugelassen nur mit dem elektronischen Chip
-
Alle Abfallbehälter von 40 Liter bis 1.100 Liter Fassungsvermögen sind mit einem elektronischen Datenträger (kurz Chip) ausgestattet. Dieser enthält einen Code, der der Zuordnung der Abfallbehälter zu den Gebührenpflichtigen und der Registrierung des Entleerungsvorgans dient.
-
Abfallbehälter ohne elektronischen Datenträger dürfen für die Restabfallentsorgung im Landkreis Potsdam-Mittelmark nicht benutzt werden.
-
Weitere Informationen zur Ausstattung mit Restabfallbehältern finden Sie im
§ 16 der Abfallentsorgungssatzung (AbfES) des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 10. Januar 2011 um 11:16 Uhr

