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Wir haben 47 Gäste onlineLeistungsbedingungen der APM GmbH
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Die APM GmbH übernimmt mit der entsprechenden Beauftragung des Auftraggebers, die Übernahme und Abfuhr der beim Auftraggeber anfallenden Abfälle.
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Die Abfuhr umfasst die vereinbarte Entleerung der bereitgestellten Behältnisse durch Spezialfahrzeuge und den Transport zu den amtlich zugelassen Entsorgungsanlagen.
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Container werden auf Anweisung und Gefahr des Auftraggebers abgestellt. Beschädigungen des Abstellplatzes, die aufgrund nicht geeigneter Grund- und Bodenverhältnisse unvermeidbar sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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Bezüglich der mietweisen Gestellung von Behältnissen und deren pfleglicher Benutzung gelten die Vorschriften über die Miete gemäß §§ 535 ff. BGB als vereinbart. So haftet der Auftraggeber insbesondere für Brandschäden oder bei Verlust derselben.
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Die Entleerung der Behälter erfolgt wie vereinbart. Der Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen übernimmt die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entsorgung. Eine Haftung entfällt bei höherer Gewalt, Kriegseinwirkung, Streik, verkehrlich unzumutbaren Straßenverhältnissen und Naturkatastrophen.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich zur exakten Unterrichtung des Auftragnehmers über die Zusammensetzung der aufzunehmenden oder zu transportierenden Stoffe. Der Auftraggeber hat bei anzeigepflichtigen Stoffen die Bedingungen der bestehenden Gesetze, Verordnungen und behördlichen Auflagen bezüglich der zu erbringenden Leistungen vom Auftraggeber zu beachten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Abfuhr bereitgestellten Behältnisse nur mit Stoffen zu befüllen, die von den amtlich zugelassenen Entsorgungsanlagen angenommen werden. Bei nicht ordnungsgemäßer Befüllung wird der Auftragnehmer ggf. Regressansprüche geltend machen!
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Mit der Bereitstellung übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für die Behältnisse mit allen Verpflichtungen, die sich u.a. aus verkehrspolizeilichen Vorschriften ergeben, z.B. Beleuchtung, Absicherung und bei behördlicher Genehmigung zur Aufstellung von Behältnissen im öffentlichen Straßenraum. Sie müssen jederzeit abtransportiert werden können. Fehlfahrten und erforderliche Umladungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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Die Zahlung der Vergütung erfolgt jeweils nach Rechnungslegung und ist sofort ohne Abzug fällig.
Wechsel werden nicht angenommen. -
Mündliche Absprachen werden nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt sind.
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 16. Dezember 2010 um 17:15 Uhr


