Wer ist online
Wir haben 43 Gäste onlineGefahr im Verzug für Gesundheit und Umwelt
-
Achten Sie auf die Gefahrenkennzeichnungen auf den Flaschen, Dosen und Kanistern, bspw. von Farben, Lacken, Reinigungs- und Desinfektiosmittel und anderen, vor allem flüssigen Haushaltschemikalien.
-
Ab dem Jahr 2009 gelten die oben abgebildeten neuen (rot-weißen) Warnzeichen für gefährliche chemische Stoffe und Produkte. Die Übergangszeit, in der die alten Kennzeichen (orange-schwarzen) gegen die neuen ersetzt werden, beträgt neun Jahre, also bis 2017. Die ausführlichen Informationen über den Wechsel der Gefahrenkennzeichen können Sie hier nachlesen.
-
Wenn Sie eines oder mehrere der o. g. Gefahrenkennzeichen auf den Behältnissen vorfinden, ist die Abgabe von Resten der jeweiligen Inhaltsstoffe beim Schadstoffmobil oder auf den Wertstoffhöfen unbedingt erforderlich.
-
Bis zu welcher Menge, genauer Gebindegröße Sie gefährliche Abfälle abgeben könnnen,
das erfahren Sie hier. -
Welche Abfälle zu den gefährlichen Abfälle gehören, erfahren Sie bei einem Blick in unser Abfall ABC.
Bitte beachten Sie, dass folgende Abfälle am Schadstoffmobil NICHT angenommen werden ...
-
Altreifen
-
Asbest
-
Dachpappe
-
Elektroaltgeräte
-
Gasflaschen
-
infektiöse Abfälle
-
Kondensatoren
-
Kühlgeräte
Bitte geben Sie diese auf den Wertstoffhöfen ab oder informieren sich im Abfall ABC ober bei
Ihren Abfallberatern über den jeweils richtigen Entsorgungsweg.
Feuerlöscher und Gasflaschen sind generell über den Fachhandel zurückzugeben.
| < Zurück | Weiter > |
|---|
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 10. Mai 2010 um 11:59 Uhr


