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In den Gelben Sack und Container gehören ...

Kunststoffverpackungen

wie bspw.

  • Kunststofffolien
    (Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolie)

  • Kunststoffflaschen
    (von Spülmitteln oder Kosmetik)

  • Kunststoffbecher
    (von Quark, Margarine Joghurt)

  • Schaumstoffe und Styropor
    (Schalen von Obst- u. Gemüseverpackungen)

  • und auch
    Menüschalen von Fertiggerichten.

Verbundverpackungen*

wie bspw.

  • Vakuumverpackungen (Kaffeeverpackungen)


*
Verbundverpackungen sind Verpackungen (überwiegend für flüssige Inhaltsstoffe), die durch Kombination der Materialien Pappe und Papier mit Kunststoffen und Aluminium hergestellt werden.

Metallverpackungen

wie bspw.

  • Konservendosen

  • Getränkedosen
    (ohne Pfand)

  • Verschlüsse
    (Kronkorken, Schraubdeckel)

  • Aluschalen, Aludeckel, Alufolien

  • Spraydosen

  • Menü- und andere Leichtmetallschalen

 

... mehr zu den Abfallarten und Entsorgungswegen erfahren Sie im Abfall-ABC

 

 

Gelber Sack oder Papiertonne - so entsorgen Sie richtig!

  • Verpackungen aus Papier und Pappe tragen ebenfalls den Grünen Punkt oder eines der anderen Lizenzzeichen. Sie werden jedoch NICHT über den Gelben Sack/die Gelben Container entsorgt.

  • Alle verwertbaren Abfälle aus Papier und Pappe, darunter sowohl Zeitungen, Zeitschriften, Schulhefte, Schreibpapiere u. ä. als auch Verkaufsverpackungen aus Papier (Tüten und Schachteln, bspw. für Gemüse, Konfekt, Frühstücksflakes u. ä.) gehören immer in die blaue Papiertonne.

  • Ob die Verpackungen auch Papier und Pappe zum Schutz vor Feuchtigkeit o. ä. beschichtet sind, lässt sich für den Verbraucher nicht immer erkennen. Bitte entsorgen Sie deshalb "solche Schachteln"
    über die blaue Papiertonne.

  • Nur eindeutig als Verbundverpackungen, wie bspw. TetraPak erkennbare Verpackungen, gehören in den Gelben Sack/den Gelben Container und NICHT, wie vielfach vermutet und falsch entsorgt,
    in die blaue Papiertonne.

 

Wohin mit dem zerbrochenem Gartenstuhl?

Nicht zu den Leicht-/Verkaufsverpackungen zählen ...

  • Kunststoffgegenstände, die keine Verkaufsverpackung und demzufolge auch nicht mit den
    Lizenzzeichen der Betreiber der dualen Systeme gekennzeichnet sind, wie bspw. Blumenkästen, Bierkästen, Spielzeug aus Kunststoff, Kunststoffeimer und -wäschekörbe, Styroporbauplatten, Styropordeckenplatten, Kunststoffmöbel, Bauelemente aus Kunststoff u. ä.

  • Bitte entsorgen Sie diese Abfälle entweder über die Restabfallbehälter oder den Sperrmüll.


Eine Bitte zur Sammlung und ein Hinweis zu den Kosten der Abfallentsorgung

  • Bitte sammeln Sie Verpackungen aus verschiedenen Materialien nicht ineinander gestapelt in den Gelben Säcken oder 1.100 Liter Containern, das erschwert die Sortierung.

  • Bitte bedenken Sie, bevor Sie Verkaufsverpackungen in den Restabfall werfen, dass Sie dann für deren Entsorgung doppelt zahlen. Einmal über das Lizenzzeichen des Systembetreibers und einmal über die Abfallentsorgungsgebühr.

 

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