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Wir haben 44 Gäste onlineIn den Gelben Sack und Container gehören ...
Kunststoffverpackungenwie bspw.
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Verbundverpackungen*wie bspw.
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Metallverpackungenwie bspw.
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... mehr zu den Abfallarten und Entsorgungswegen erfahren Sie im Abfall-ABC
Gelber Sack oder Papiertonne - so entsorgen Sie richtig!
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Verpackungen aus Papier und Pappe tragen ebenfalls den Grünen Punkt oder eines der anderen Lizenzzeichen. Sie werden jedoch NICHT über den Gelben Sack/die Gelben Container entsorgt.
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Alle verwertbaren Abfälle aus Papier und Pappe, darunter sowohl Zeitungen, Zeitschriften, Schulhefte, Schreibpapiere u. ä. als auch Verkaufsverpackungen aus Papier (Tüten und Schachteln, bspw. für Gemüse, Konfekt, Frühstücksflakes u. ä.) gehören immer in die blaue Papiertonne.
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Ob die Verpackungen auch Papier und Pappe zum Schutz vor Feuchtigkeit o. ä. beschichtet sind, lässt sich für den Verbraucher nicht immer erkennen. Bitte entsorgen Sie deshalb "solche Schachteln"
über die blaue Papiertonne. -
Nur eindeutig als Verbundverpackungen, wie bspw. TetraPak erkennbare Verpackungen, gehören in den Gelben Sack/den Gelben Container und NICHT, wie vielfach vermutet und falsch entsorgt,
in die blaue Papiertonne.
Wohin mit dem zerbrochenem Gartenstuhl?
Nicht zu den Leicht-/Verkaufsverpackungen zählen ...
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Kunststoffgegenstände, die keine Verkaufsverpackung und demzufolge auch nicht mit den
Lizenzzeichen der Betreiber der dualen Systeme gekennzeichnet sind, wie bspw. Blumenkästen, Bierkästen, Spielzeug aus Kunststoff, Kunststoffeimer und -wäschekörbe, Styroporbauplatten, Styropordeckenplatten, Kunststoffmöbel, Bauelemente aus Kunststoff u. ä. -
Bitte entsorgen Sie diese Abfälle entweder über die Restabfallbehälter oder den Sperrmüll.
Eine Bitte zur Sammlung und ein Hinweis zu den Kosten der Abfallentsorgung
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Bitte sammeln Sie Verpackungen aus verschiedenen Materialien nicht ineinander gestapelt in den Gelben Säcken oder 1.100 Liter Containern, das erschwert die Sortierung.
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Bitte bedenken Sie, bevor Sie Verkaufsverpackungen in den Restabfall werfen, dass Sie dann für deren Entsorgung doppelt zahlen. Einmal über das Lizenzzeichen des Systembetreibers und einmal über die Abfallentsorgungsgebühr.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 11. Januar 2012 um 19:41 Uhr

