
Anmeldung E-Altgeräte*
Wir holen die Elektroaltgeräte gern ab!
Wir holen gern ab was Sie hier anmelden!
Zu den E-Altgeräten gemäß ElektroG gehören außer den im Anmeldeformular genannen Großgeräten auch folgende Elektro-/ und Elektronikklein- und -großgeräte, wenn sie defekt und nicht mehr reparabel sind.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung von E-Altgeräten folgende Vorgabe des § 12 Abs. 3 Abfallentsorgungssatzung, in der es heißt, ... „Kleingeräte (Bügeleisen, Toaster, elektrische Zahnbürste, Telefon, Taschenrechner u. ä.) können nur zur Abholung bereitgestellt werden, wenn gleichzeitig eine Abholung von Haushaltsgroßgeräten nach Absatz 2 erfolgt.“

Brillenreigungsgerät
Bügeleisen
CD-Spieler
Computermaus und andere Kleinteile
Dia-Projektor
Digitalkamera
Dosenöffner (elektrisch)
Drucker
Haarglätteisen
Haartrockner (Fön)
Handrührgerät
Handy
Kaffeeautomat
Kaffeemaschine
Klimageräte
Küchenwaage (elektrisch)
Lockenbürste, -stab
Milchschäumer
Mixer (elektrisch)
Mühle (elektrisch)
Rasierapparat
Receiver
Scanner
Smartphone
Smartphone
Teebereiter
Telefon
Telefon
Toaster
Ventilator
Waffelautomat/-eisen
Walkman
Wasserkocher
Zahnbürste (elektrisch)
Zerkleinerer (elektrisch)
Zitruspresse (elektrisch)
Metallschrott gehört nicht zu den E-Altgeräten!
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