Wer fragt gewinnt!

FAQ

  • Mein APM-Portal: Fragen und Antworten

    Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu Mein APM-Portal

    Was ist „Mein APM-Portal“ und wofür kann es genutzt werden?
    Die APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH bietet mit diesem Portal einen Online-Service an, mit dem Sie Ihre Anliegen rund um die Abfallentsorgung ab sofort digital verwalten können. Über „Mein APM-Portal“ haben Sie ab sofort u.a. die Möglichkeit, Ihren Tourenplan einzusehen, die Lieferung oder den Austausch von Abfallbehältern zu beantragen, die Überprüfung der Entleerungsdaten vorzunehmen, Reklamationen zu melden, Entsorgungen zu beauftragen oder Ihre Abfallgebührenbescheide abzurufen.

    Wie kann ich mich im „Mein APM-Portal“ registrieren?
    Klicken Sie oben rechts auf der Webseite auf den grünen Button „Mein APM-PORTAL“ und loggen sich mit Ihren Zugangsdaten ein, die Ihnen zugesandt worden sind.
    Bitte bewahren Sie Ihre Zugangsdaten gut auf, denn diese benötigen Sie zur Identifizierung und zum Login. Wir empfehlen Ihnen, das Passwort direkt nach dem ersten Login unter „Profil-Einstellungen“ zu ändern und Ihre E-Mail-Adresse zu hinterlegen.

    Welche Dienstleistungen stehen im „Mein APM-Portal“ zur Verfügung?
    Über „Mein APM-Portal“ haben Sie ab sofort u.a. die Möglichkeit, Ihren Tourenplan einzusehen, die Lieferung oder den Austausch von Abfallbehältern zu beantragen, die Überprüfung der Entleerungsdaten vorzunehmen, Reklamationen zu melden, Entsorgungen zu beauftragen oder Ihre Abfallgebührenbescheide abzurufen.

    Wie kann ich ein Anliegen oder Problem über das „Mein APM-Portal“ melden?
    Sie können Ihre Anliegen über die entsprechend bereitgestellten Formulare oder über den Menüpunkt Reklamationen im „Mein APM-Portal“ auf den Weg bringen. Loggen Sie sich in Ihr Benutzerkonto ein, wählen Sie die gewünschte Option aus und folgen Sie den Anweisungen. Sie werden möglicherweise gebeten, Details zu Ihrem Anliegen anzugeben.

    Kann ich über das „Mein APM-Portal“ offizielle Dokumente abrufen?
    Ja, „Mein APM-Portal“ ermöglicht den Zugriff auf den Abfallgebührenbescheid.

    Wie erhalte ich Unterstützung, wenn ich Probleme mit dem „Mein APM-Portal“ habe?
    Auf der „Mein APM-Portal“-Website finden Sie in der Regel den Kontakt zum APM-Service-Center und weitere Kontaktoptionen. Dort können Sie Hilfeanfragen stellen oder technische Probleme melden.

    Ist die Nutzung des „Mein APM-Portal“ sicher?
     Ja, „Mein APM-Portal“ verfügt über implementierte Sicherheitsmaßnahmen wie verschlüsselte Verbindungen, um die Sicherheit Ihrer persönlichen Informationen zu gewährleisten. Es ist jedoch ratsam, sicherzustellen, dass Ihre eigene Internetverbindung sicher ist.

    Wie kann ich meine persönlichen Informationen im „Mein APM-Portal“ verwalten?  
    Nachdem Sie sich im „Mein APM-Portal“ eingeloggt haben, können Sie ab sofort u.a. die Möglichkeit nutzen, Ihren Tourenplan einzusehen, die Lieferung oder den Austausch von Abfallbehältern zu beantragen, die Überprüfung der Entleerungsdaten vorzunehmen, Reklamationen zu melden, Entsorgungen zu beauftragen oder Ihre Abfallgebührenbescheide abzurufen.

    Gibt es Gebühren für die Nutzung bestimmter Dienstleistungen im „Mein APM-Portal“?
    Nein, dieser Service geht für Sie ohne Extrakosten oder -gebühren einher.

    Wie erfahre ich über Neuigkeiten und Updates im „Mein APM-Portal“?
    „Mein APM-Portal“ wird in naher Zukunft entsprechende Benachrichtigungen für die Nutzer und Nutzerinnen organisieren.

    Bekomme ich eine Benachrichtigung, wenn im Portal neue Dokumente verfügbar sind? Ja, Sie bekommen eine Benachrichtigung, wenn neue Dokumente in Mein APM-Portal verfügbar sind. Allerdings müssen Sie sich dafür zuvor in „Mein APM-Portal“ mit Ihrer E-Mailadresse registriert haben.

    Kann ich das „Mein APM-Portal“ auch mobil nutzen?
    „Mein APM-Portal“ ist auch für mobile Geräte nutzbar.

    Welche Datenschutzmaßnahmen sind im „Mein APM-Portal“ implementiert?
    „Mein APM-Portal“ setzt üblicherweise Verschlüsselungstechnologien ein, um die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Lesen Sie die Datenschutzerklärung auf der Website, um mehr über die getroffenen Maßnahmen zu erfahren.

    Wie kann ich die Login-ID in Mein APM-Portal“ ändern?
    Die Login-ID kann nicht geändert werden.
    Sie können im Kundenportal unter persönlichen Einstellungen nur Ihr Passwort ändern. Falls Ihr Passwort nicht funktioniert, wenden Sie sich bitte an den APM-Kundenänderungsdienst.

    Kann man in „Mein APM-Portal“ als Hausverwalter mehrere Objekte gemeinsam registrieren?
    Ja, man kann als Hausverwalter in „Mein APM-Portal“mehrere Objekte gemeinsam registrieren. Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit dem APM-Kundenänderungsdienst.

    Kann man in „Mein APM-Portal“ die Leerung der Biotonne beantragen?
    Derzeit ist die Beantragung der Leerung der Biotonne noch nicht in „Mein APM-Portal“ möglich.

  • Lithium-Ionen-Akkus

    Sie möchten wissen, wie Sie Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien richtig entsorgen können?

    Verbrauchte Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien gehören auf keinen Fall in den Restabfall. Sie können in allen Läden, in denen Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus und Batterien verkauft werden und bei den Wertstoffhöfen als kommunale Sammelstellen für Elektroaltgeräte und am Schadstoffmobil abgegeben werden.

    Die Abgabe ist selbstverständlich gebührenfrei.

    Weiterführende Infos finden Sie hier:

    Hier finden Sie die Antworten des BDE.

    Ausführlich informiert das Umweltbundesamt.

    Das IFS informiert sehr detailiert.

    Kampagne Brennpunkt Batterie

  • Ihre Abfallentsorgung braucht Platz!

    Sie sind verantwortlich für den Neubau oder Umbau von Straßen und Plätzen? Bitte beachten Sie diese Hinweise.

    Damit in „Ihren“ Straßen später auch die  Abfallentsorgung „vor der Haustür“ mit den branchenüblichen dreiachsigen Sammelfahrzeugen funktioniert, haben der Landkreis Potsdam-Mittelmark und die APM GmbH dieses Informationsblatt erarbeitet.

    Darin erhalten Sie viele wichtige Hinweise. Sie erfahren u.a. wie die Verkehrsflächen dimensioniert sein müssen, damit Anwohner und Müllwerker später „ihre Freude“ beim Sammeln und Entsorgen von Abfällen und Wertstoffen haben.

  • Wie vermeide ich Trennfehler bei der Gelben Tonne?

    Sie suchen ultimative Tipps für die richtige Entsorgung von Verpackungen über die Gelbe Tonne?

    Alles wichtige zur Getrenntsammlung von Verpackungsabfällen und -wertstoffen erfahren Sie hier

  • Sperrmüllannahme

    Sie fragen, ob Sie auf den APM Wertstoffhöfen diversen Sperrmüll, wie zum Beispiel einen zerlegten Kleiderschrank gebührenfrei abgeben können?

    Die Antwort lautet „JA“, natürlich auch mit Spiegeltüren oder Glastüren. Details dazu sind auch dem Abfall-ABC zu entnehmen.

  • Als Mieter neu eingezogen?

    Als neuer Mieter in unserem Landkreis fragen Sie sich, was Sie über die Abfallentsorgung wissen müssen?

    Pflichten des Grundstückseigentümers

    Die Anmeldung zur Abfallentsorgung für das Grundstück, auf dem das Haus steht, in dem Sie eine Wohnung gemietet haben, ist Pflicht des Grundstückseigentümers. Der/die Restabfallbehälter des Vormieters sind noch vorhanden und Sie möchten diese weiternutzen? Das ist theoretisch möglich. Bitte stimmen Sie sich dazu gerne mit dem für Ihren Wohnort zuständigen Mitarbeiter des Kundenservice ab.

    Abfallgebühren sind zu zahlen.

    Sie möchten erfahren, wie hoch Ihre ganz persönlichen Abfallgebühren sind und auch eine „Rechnung“ darüber erhalten?
    Hierzu ist zu beachten, das gebührenpflichtig immer der Grundstückseigentümer oder dessen Bevollmächtigter (zum Beispiel der Hausverwalter) ist. Deshalb erhalten Sie als Mieter direkt auch keinen Abfallgebührenbescheid. Besprechen Sie diesen Wunsch trotzdem auch mit dem für Ihren Wohnort zuständigen Mitarbeiter des Kundenservice. Sicherlich wird sich eine Lösung dafür finden lassen.

    Sie fragen, wann die Abfallgebühren fällig werden?
    Der Grundstückseigentümer erhält den Gebührenbescheid im Januar eines jeden Jahres. Die Abfallgebühr wird zu Anfang des Kalenderjahres festgesetzt und wird zum 28.02. und 15.07. in zwei gleichen Teilbeträgen, oder bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren zum 28.02., 15.04., 15.07. und 15.10. in vier gleichen Teilbeträgen fällig.

    Abfallbehälter sind zu benutzen.

    Sie möchten eine Biotonne nutzen, es ist aber auf dem Grundstück keine vorhanden?
    In diesem Fall wenden Sie sich mit der Bitte direkt an Ihren Vermieter oder dessen Bevollmächtigten. Dieser kann bei uns eine Biotonne bestellen.

    Sie möchten Leichtverpackungen richtig entsorgen?
    Seit dem 01. Januar 2022 werden dafür Gelbe 240-Liter-Tonnen genutzt.

  • Maße der Abfallbehälter

    Ihre Müllstandsfläche wird erneuert. Sie möchten wissen, welche Abmaße die Abfallbehälter haben?

    60 Liter Restabfallbehälter und Biotonne

    (Behältereinsatz à 60 Liter)

    Breite 44,5 cm; Tiefe 52 cm; Höhe 93,6 cm

    80 Liter Restabfallbehälter

    (mit etwas höhergesetztem Boden)

    Breite 50 cm; Tiefe 56 cm; Höhe 100 cm

    120 Liter Restabfallbehälter und Biotonne

    Breite 50 cm; Tiefe 56 cm; Höhe 100 cm

    240 Liter Restabfall-, Bio- und Papiertonne

    Breite 60 cm; Tiefe 75 cm; Höhe 110 cm

    1.100 Liter Restabfall- oder Papiertonne

    Breite 137 cm; Tiefe 112 cm; Höhe 147 cm

  • Kosten für Sperriges

    Sie fragen uns, wer die Abholung und Verwertung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten bezahlt?

    Das bezahlt jeder Gebührenzahler auf unterschiedlichen Wegen.

    Die Kosten für die Vorhaltung des Anmelde- und Abholsystems sowie die Entsorgung, unter anderem die thermische Verwertung von Sperrmüll, werden aus Ihren Basisgebühren finanziert.

    Die Kosten für die Vorhaltung des Anmelde- und Abholsystems sowie die Verwertung der Elektroaltgeräte tragen Sie als Käufer der Neugeräte anteilig mit. Der Grund dafür ist, dass für Elektroaltgeräte gemäß des Elektroaltgerätegesetzes die Produktverantwortung der Hersteller gilt. Diese beziehen unter anderem die Nachsorgekosten, d.h. die Kosten der Entsorgung, bei der Bildung des Produktpreises mit ein.

  • Bauarbeiten

    Sie fragen uns, wo Sie Ihren Abfallbehälter bereitstellen sollen, wenn Bauarbeiten Ihre Straße und den Gehweg blockieren?

    olgedes ist in einem solchen Fall zu beachten und in die Wege zu leiten:

    Der Bauträger ist verantwortlich.

    In der Regel sind seitens des Bauträgers alle Belange rund um die  Versorgung und Entsorgung während der Baumaßnahme berücksichtigt, organisiert und die Anwohner informiert worden.

    Bitte fragen Sie beim Ordnungsamt nach.

    Für den Fall, dass Ihnen zum Ablauf der Abfallentsorgung während der Bauphase keine Informationen oder Regelungen vorliegen, informieren Sie sich bitte bei dem für Sie zuständigen Ordnungs- oder Bauamt oder bei der bauausführenden Firma.

  • Haushaltsauflösung

    Sie benötigen Hilfe bei einer Haushaltsauflösung und der Entsorgung des Hausrats? Wir helfen gern.

    Wenn Sie einen kompletten Haushalt auflösen müssen oder bei der Entrümpelung eines Kellers, Dachbodens oder gar ganzen Grundstücks eine große Menge der verschiedensten Dinge angefallen sind, die entsorgt werden müssen, werden Ihnen die APM-Abfallberater gern mit Beratung und Unterstützung behilflich sein. Bitte setzen Sie sich zur Abstimmung am besten schriftlich mit ihnen in Verbindung.

  • Grundstück gekauft?

    Sie sind Neubürger und Grundstückseigentümer im Landkreis geworden und möchten erfahren, was Sie über die Abfallentsorgung wissen müssen?

    Verantwortlich für die Anmeldung und das gesamte Meldewesen in der Folgezeit ist immer der Grundstückseigentümer. Möglichst noch bevor Sie fest in das neue Haus eigezogen sind, müssen Sie das Grundstück zur öffentlichen Abfallentsorgung anmelden.

    Ob Sie Ihr Grundstück auch an die Biotonne anschließen möchten, steht Ihnen frei. Wir empfehlen es natürlich, falls Sie die organischen Abfälle aus Haus und Garten nicht komplett selber kompostieren möchten. 

    Haben Sie Fragen zur Anmeldung, dann wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständigen Mitarbeiter des Kundenservice. Sind die Abfallbehälter am vereinbarten Termin auf Ihrem Grundstück aufgestellt worden, informieren Sie sich bitte im Abfalltourenplan über die Abfuhrtermine in Ihrem Wohngebiet.

  • Gelbe Tonne nicht geleert

    Sie fragen, wen Sie ansprechen können, wenn die Gelbe Tonne nicht geleert wurde?

    Diese und alle anderen Fragen zum „gelben Sammelsystem“ klären Sie bitte mit dem Entsorgungsunternehmen, welches von einem der dualen Systeme in Abstimmung mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark mit der Durchführung der Einsammlung beauftragt wurde.

    Und wer wurde in Potsdam-Mittelmark beauftragt?

    Beauftragt wurde das Entsorgungsunternehmen:

    REMONDIS Brandenburg GmbH | NL Prützke Pernitzer Straße 19 a | 14797 Kloster Lehnin OT Prützke
    E-Mail: info-lvp-pm@remondis.de | Telefon: 0800 1223255

  • Geht auch ein Müllsack?

    Darf ich einen vollen blauen Müllsack neben dem Restabfallbehälter zur Mitnahme bereitstellen?

    Die Antwort ist „NEIN“.

    Am Leerungstermin dürfen Sie neben dem Restabfallbehälter nur die offiziellen roten Abfall-Beistellsäcke bereitstellen. Ein voller blauer, schwarzer oder grüner Müllsack wird nicht mitgenommen.

  • Wer finanziert die Entsorgung mit der Gelben Tonne?

    Werden Sammlung und Verwertung der Verkaufsverpackungen über die Gelbe Tonne mit Abfallgebühren finanziert?

    Für die Leerung der Gelben Tonnen und Container erheben weder der Landkreis Potsdam-Mittelmark noch irgendeine andere Institution Abfallgebühren. Die Kosten trägt der Verbraucher. Kauft ein Verbraucher ein verpacktes Produkt, bezahlt er immer einen geringen Betrag für die Einsammlung und Verwertung der leeren Produktverpackung.

    Wer ist zuständig für die Einsammlung und Verwertung?

    Die Sammlung und Verwertung von leeren Verkaufsverpackungen wird, abgestimmt mit dem Landkreis, regional von einem der dualen Systeme organisiert. Aus diesem Grund gehören diese Leistungen nicht zu den Entsorgungspflichten der APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH.

  • Fragen zum Gebührenbescheid

    Als Neubürger oder nach Veränderungen benötigen Sie Hilfe, um den Bescheid zu verstehen?

    Wenn es um Umzug, Familienzuwachs, Abwesenheit einer Person und ähnliches geht, helfen wir selbstverständlich gern. Rufen Sie dafür sehr gerne unsere Sachberabeiter an.

    Auf dem Bescheid, unter dem Bescheiddatum, finden Sie Ihren Sachbearbeiter und die Kontaktdaten. Auch unsere Mitarbeiter vom Kundenservice werden Ihre Fragen beantworten.

    Weitere Informationen finden Sie in diesen Mustergebührenbescheiden:

    Mustergebührenbescheid (SEPA)

    Mustergebührenbescheid (Selbstzahler)

  • Farbreste entsorgen

    Sie fragen, wie Sie Restmengen diverser Farben und Lacke umweltgerecht entsorgen können?

    Kleine Mengen „Lumpen“ werden bitte über den Restabfallbehälter entsorgt. Für die Entsorgung von großen Mengen können gebührenpflichtige Restabfallsäcke genutzt werden.

    Lackfarben

    Gefährlich sind die Lösemittel. Zu den aufgrund ihres Gehaltes von bis zu 70% organischer Lösemittel für die Gesundheit und die Umwelt gefährlichen Altfarben und Altlacke zählen unter anderem alle nicht ausgehärteten Restmengen von Alkhydharzlacken, High-Solid Lacken, Kunstharzlacken, Naturharzlacken, Nitrolacken, Mehrkomponentenlacken sowie Lackabbeizern. Restmengen solcher Lackfarben müssen in den Originalgebinden belassen und als gefährliche Abfälle beim Schadstoffmobil oder bei den Sammelstellen auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden.

    Dispersionsfarben

    Dispersionsfarben sind nicht gefährlich. Weiße Wandfarben, Leimfarben, Latexfarben und Kalkfarben bestehen aus Kunststoffdispersionen sowie Bindemitteln und enthalten keine oder deutlich geringere Anteile an organischen Lösemitteln. Sie können jedoch Konservierungsstoffe enthalten. „Dispersion“ heißt, die Bestandteile liegen nicht als Lösung vor, sondern sind in der Farbflüssigkeit fein verteilt. Zu Ihrem eigenen und zum Schutz der Umwelt benutzen Sie bitte nur emissionsarme Wandfarben. Sie sind mit dem Blauen Umweltengel und der Bezeichnung RAL-UZ 102 gekennzeichnet. Wenn die Farbe von lösemittelfreier Dispersionsfarbe völlig eingetrocknet ist, dürfen die Gebinde inkl. der enthaltenen, fest gewordenen Restmengen über den Restabfall entsorgt werden.

  • Dachpappe entsorgen

    Sie haben einen kleinen Schuppen abgerissen und möchten die Teerpappe des Schuppendachs entsorgen?

    Bauabfälle sowie Dachpappe/Teerpappe/Bitumenpappe können in Kleinmengen auf den Wertstoffhöfen angeliefert werden..

    Die Annahme ist gebührenpflichtig.

    Über die Annahmebedingungen auf den Wertstoffhöfen informieren wir Sie sehr gerne vorab. Weitere Informationen erhalten Sie im Infoblatt Teer- und Bitumenpappe.

    Sind größere Mengen Teerpappe zu entsorgen, stimmen Sie bitte mit uns die Gestellung eines Containers und die Rahmenbedingungen dazu mit uns ab.

  • Becher von Unterwegs-Kaffees („to-go“)

    Sie ärgern sich täglich über die vielen zerquetschten Pappbecher auf den Straßen und fragen, ob es auch Mehrweg-Becher für unterwegs gibt?

    Das Verpackungsgesetz, zuletzt geändert am 22. September 2021 ist rechtskräftig.

    Darin wird unter anderem die Gastronomie verpflichtet werden, künftig neben Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke anzubieten, die für unterwegs („to-go“) verkauft werden können. Die Kunden sollen damit die Möglichkeit erhalten, sich bewusst für die Mehrwegvariante zu entscheiden.

    Zwischenzeitlich hat der Blaue Engel auch Mehrwegbecher zertifiziert. Bitte lesen Sie hier mehr darüber.

    Mehr dazu wissen?

    Essen im Mehrweg

    Mehr zum Mehrwegbecher

    Mehrweg fürs Essen zum Mitnehmen

  • „Bio“-Müllbeutel

    Sie fragen, ob Sie Biomüll-Folienbeutel (Bioplastik) zur Sammlung von Bioabfall nutzen können.

    Die Antwort ist „NEIN“.

    Mehr dazu und die Gründe dafür, diese Beutel nicht für die Entsorgung über die Biotonne zu nutzen, erfahren Sie beim Umweltbundesamt.

    Ebenfalls gibt der Verband Kommunaler Unternehmen, zu dem die APM GmbH gehört, eine klare Stellungnahme zur Entsorgung von biologisch abbaubaren Kunststoffen über die Bioabfallbehandlung/Kompostierung ab, die für uns maßgeblich ist.

    Bitte schauen Sie sich auch unseren kinderfreundlichen APM-Erklärfilm „Bioabfall besser trennen – Für uns, für die Umwelt, für alle!“ an.

  • Altreifen entsorgen

    Sie fragen, ob Sie die abgefahrenen Winterreifen von Ihrem PKW als Sperrmüll entsorgen lassen können?

    Die Antwort lautet „NEIN“.

    Altreifen gehören nicht zum Sperrmüll. Die Annahme von Altreifen auf den Wertstoffhöfen ist gebührenpflichtig. Mit dem Sperrmüll werden Altreifen nicht abgeholt.

  • Altkleider entsorgen

    Sie fragen, wie Sie nicht mehr tragbare Alttextilien und Schuhe, also Lumpen, richtig entsorgen.

    Kleine Mengen „Lumpen“ werden bitte über den Restabfallbehälter entsorgt. Für die Entsorgung von großen Mengen können gebührenpflichtige Restabfallsäcke genutzt werden.

    Und wenn die Sachen noch gut sind?

    Tragbare Kleidung sammeln wir in den Altkleidercontainern, die Sie auf unseren Wertstoffhöfen finden.

    Bitte schauen Sie bei solchen und ähnlichen Fragen gern in unser Abfall ABC.

    So werden Altkleider gesammelt.

  • Abfallbehälter nicht geleert?

    Sie fragen sich, was zu tun ist, wenn der Abfallbehälter nicht geleert wurde?

    Sofern der Abfallbehälter NICHT mit einem roten Beanstandungsaufkleber gekennzeichnet wurde, könnten nachfolgend genannte Vorkommnisse die Ursache für die nicht erfolgte Leerung sein:

    Der Abfallbehälter wurde zu spät zur Leerung bereitgestellt. Abfallbehälter müssen am Leerungstag schon ab 06.00 Uhr morgens bereitstehen.

    Der Abfallbehälter wurde komplett von anderen Fahrzeugen ein- oder zugeparkt.

    Wegen stattfindender (Straßen-) Baumaßnahmen oder anderer verkehrsbedingter Störungen konnte der Abfallbehälter vom Sammelfahrzeug nicht erreicht werden.

    Die Abfallentsorgung verspätet sich aufgrund widriger Verkehrs- und/oder Wetterbedingungen oder wegen eines Fahrzeugausfalls.

    Was können Sie nun tun?

    Bitte kontaktieren Sie die Mitarbeiter der APM-Einsatzleitung | Disposition, die Ihnen bei der Lösung des Sachverhaltes gerne behilflich sind. Sie erreichen Sie zu unseren Sprechzeiten am Hauptsitz in Niemegk über Tel. 033843 30614 | Telefon 033843 30615.

    Für eine schriftliche Kontaktaufnehme nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

  • Abfallbehälter defekt?

    Sie fragen sich, was zu tun ist, wenn der Abfallbehälter defekt ist?

    Vom Abfallbehälter ist ein Rad abgebrochen, der Korpus ist geplatzt, der Deckel hängt auf „halbsieben“. Was tun?

    Oder noch schlimmer, der Abfallbehälter wurde von Unbekannten beschädigt oder ist gar gestohlen worden.
    Bitte handeln Sie wie nachfolgend beschrieben.

    Bitte informieren Sie umgehend die Mitarbeiter des Änderungsdienstes für Kunden schriftlich über das Kontaktformular. Das ist wichtig, denn Sie haften für die Schäden, falls Sie nicht nachweisen können, dass Sie kein Verschulden trifft. Mit der Verlust- oder Beschädigungsanzeige für einen Allbehälter ist die Nummer des entwendeten oder beschädigten Behälters vorzulegen. Diese finden Sie (auch) in Ihrem Abfallgebührenbescheid. Einen Behälterdiebstahl zeigen Sie bitte ebenfalls bei der Polizei des Landes Brandenburg an.

    Sofort nachdem die APM GmbH Kenntnis über den Verlust eines Abfallbehälters hat, wird dieser (über den elektronischen Chip) für die Entleerung durch die Sammelfahrzeuge gesperrt und damit einer Benutzung durch nicht berechtigte Abfallerzeuger entzogen. Über die Bereitstellung eines Ersatzbehälters erhalten Sie zeitnah eine Nachricht von den Kollegen des Änderungsdienstes für Kunden.

    Wenn die Gelbe Tonne betroffen ist, dann wenden Sie sich bitte ab 01. Januar 2022 an die:

    REMONDIS Brandenburg GmbH
    NL Prützke Pernitzer Straße 19 a | 14797 Kloster Lehnin OT Prützke
    Kontakt zur REMONDIS GmbH
    E-Mail info-lvp-pm@remondis.de
    Telefon 0800 1223255

    Die APM GmbH ist für die Gestellung und Leerung der Gelben Tonnen nicht zuständig.